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Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Fr 12.09.14 08:26
von Pipes2101
Hy Männer's ............. natürlich auch Mädel's :floet:

Habe ja die Anhängerkupplung von Westfalia.
Weil ich mir nicht sicher war wegen der Eintragung etc bin ich mit dem ganzen Klumbatsch zum ..... eraten ...... TÜV :vorkopphau:
So der will mir die AHK aber nicht eintragen weil auf dem Schild der AHK nur eine TP-Nummer wäre und keine EC-Nummer :nixkapier:
Laut seiner Aussage muß es vom Hersteller der AHK (Westfalia) ein Schriftstück geben über die Festigkeit etc.
Was mach ich denn jetzt davon habe ich gestern zum ersten mal gehört.
Oder stellen die sich wieder an wien Piek 7 am Aschermittwoch?
Das schärfste ist, daß gleiche Problem hat ne Freundin mit ihrem CJ am Bodensee.
Was ist jetzt richtig und wie bekomme ich die eingetragen?
AHK 001.jpg

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Fr 12.09.14 14:09
von Kris
ist doch klar - womit soll ein prüfer das teil denn abgleichen wenn nicht mit hersteller-papieren?!
du brauchst bei jeder eintragung entsprechende gutachten als vorlage.
dazu würde ich einfach mal die firma westfalia kontaktieren, die können da sicher weiterhelfen.

hätte die kupplung hingegen eine EWG/EC-homologation, wäre sie nicht eintragungspflichtig. insofern ist die aussage zur eintragung ist ein EC-papier notwendig schlicht bullshit.

andererseits: nachdem heute AHKs kaum mehr eingetragen werden, interessiert es im alltag und selbst beim tüv auch keine sau, ob der haken eingetragen ist oder nicht. die anhängelasten stehen ja ohnehin schon in den papieren ...

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Fr 12.09.14 20:48
von Pipes2101
Danke Kris
Bei Westfalia Automotive habe ich angerufen die haben aber nichtsmehr.
Habe jetzt mal eine E-Mail an info@Peugeot.de geschrieben mit meinem Anliegen vielleicht haben die ja noch was :gruebel:
Wie verhält sich das im Schadensfall wenn die AHK nicht eingetragen war?

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Fr 12.09.14 23:00
von king_nothing
Nicht gut für dich ;) fahren ohne be und damit ohne Versicherung. Kannst dir ja denken wie das aus geht

Gesendet von meinem .....ach was wen juckt der krempel

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Sa 13.09.14 08:21
von Pipes2101
Genau das hatte ich mir gedacht :wall_banging:
Bei vielen XAD's sind die ja auch dran seit anbeginn der Zeit.
Stehen die dann im Fahrzeugschein drinnen?
Könnte man sowas uU zu den M.I.B's mitbringen ?

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Sa 13.09.14 10:13
von alterSchwede
Ich würde mich nicht so schnell von dem der dir die Auskunft gegeben hat abspeisen lassen. Wenn jetzt ein Gutachter bei denen Anruft wegen einem Unfall wobei die Anhängerkupplung mit Involviert war und er Wissen will ob die Anhängerkupplung für das Auto Zugelassen war müssen die doch auch eine Auskunft geben können. Hat der Tüv nicht auch Unterlagen von den Anhängerkupplungen, es kann doch nicht sein wenn ich ein Auto kaufe mit Anhängerkupplung und die nicht Eingetragen ist in den Papieren und ich dafür keine Unterlagen habe er dann sagt die musst du abschrauben,obwohl sie schon seit Anbeginn angebaut war.

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Sa 13.09.14 10:39
von alterSchwede
Hej Pipes2101! Hast du das bei Westfalia gelesen.
FAQ
Betriebserlaubnis / Gutachten

ICH BRAUCHE EINE ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) / EIN GUTACHTEN.

Die Montage- und Bedienungsanleitung der Anhängevorrichtung ist den Kfz.-Papieren beizufügen. Sie dient bei der TÜV-Abnahme als Betriebserlaubnis. Ein gesondertes Gutachen ist nur notwendig, wenn es sich bei der Kupplung um eine solche handelt, die keine Bauartgenehmigung besitzt, sondern im Einzelverfahren abgenommen wurde.

Fachbegriffe Anhängevorrichtungen
Genehmigungen / Eintragungen


Nach neuer Regelung müssen Anhängekupplungen nach dem Anbau unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (TÜV, DEKRA etc.) abgenommen werden. Diese Vorgaben lauten:

Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (alle Prüfzeichen beginnen mit z.B. e1.00 - lfd. Nummer).
Der Anbau- bzw. Bedienungsanleitung der AHK liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abb. 30 bei.
Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben.

Westfalia-Anhängekupplungen erfüllen in der Regel diese Anforderungen und müssen demnach nicht abgenommen werden. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht zutreffen, ist nach wie vor eine Bescheinigung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (TÜV, Dekra usw.) über den ordnungsgemäßen Anbau notwendig.

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Sa 13.09.14 10:39
von Pipes2101
Doch Willi genau das wollen die dir damit sagen :heul:

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Sa 13.09.14 10:42
von alterSchwede
Fahre doch mal bei so einer Niederlassung vorbei von Westfalia sind ja genug in deiner Nähe.

Re: Anhängerkupplung Westfalia

Verfasst: Fr 19.09.14 00:46
von alleswirdgut78
"Gutachen ist nur notwendig, wenn es sich bei der Kupplung um eine solche handelt, die keine Bauartgenehmigung besitzt, sondern im Einzelverfahren abgenommen wurde."

genau das ist das Problem: Hängerkupplungen mit TP-Nummer SIND ebensolche einzelabnahmen!!!
laut Westfalia wurde das jeweilige Gutachten immer mit rausgegeben und nichts hinterlegt...

wer hat evtl ein solches Papier oder einen Schein/Brief mit einer solchen Eintragung??

das nächste Problem ist dann allerdings daß das Gutachten nur Güligkeitswert hat wenn die TP-Nummer auf der AHK mit der auf dem Gutachten Übereinstimmt Bild

wer hat erfahrungswerte oder neue Ideen???

Henkel dranschweißen und wegwerfen kanns doch nicht sein oder? :traurig: