Hallo,
das Thema Winterreifen verstehe ich noch nicht so ganz, bzw. worum es dir dabei geht.
MfG
Service
Ich denke, er hat keine Pflicht, dir für deine Fahrt (ob Probefahrt oder die Fahrt vom Hof nach dem Kauf) Winterreifen draufzuziehen, aber er hat eine Hinweispflicht, falls das Auto falsche Reifen drauf hat. Dann kannst du drauf bestehen, richtige Reifen zu bekommen. Andernfalls wäre der Fahrer entlastet, wobei er doch selbst für den verkehrssicheren Zustand zu sorgen hat (was er wiederum nur dann kann, wenn er den Zustand auch kennt - daher die Hinweispflicht).BamBam hat geschrieben: hm, ich hätte jetzt versucht so zu argumentiert:
da das auto so nicht verkehrssicher ist, muss der händler dafür sorgen, dass dem entsprochen wird.
Zu heiß ? Warum ? Ist beim Probefahren das Fahrzeug denn schon in Deinem Besitz bzw. liegt bei einer Probefahrt die "technische Unbedenklichkeit" in Deiner Verantwortung oder haftest Du gar für Schäden (an diesem Fahrzeug), welche bei einer Probefahrt entstehen könnten ?BamBam hat geschrieben: .... für mich ist eh erstmal die klärung mit dem zahnriemen etc., das wohl laut vorbesitzer gemacht worden sein soll wichtiger. wenn der intervall tatsächlich alle 10 jahre oder 120.000km beträgt, dann ist der mehre 10.000km überfällig!
da wäre mir sogar ne probefahrt zu heiß.
stimmt so auch nicht ganz.BamBam hat geschrieben:
also wenn zbsp die bremsen an einem auto bei einem kauf ned in ordnung sind, muss der händler das nachbessern. ist ja ein sicherheitsrelevantes bauteil.
Naja zum einen kann ich da nen Gang zum Anwalt nicht ersetzen (bin selbst ja auch keiner), also verbindlich ist meine Rechtsansicht da sicher nicht.. zum anderen sind Gebrauchtwagen rechtlich in etwa so sicher zu beurteilen wie ein Kopftuch in der Kirche. Da ist einfach alles total vom Einzelfall abhängig und die Rechtsprechung auch nicht unbedingt einheitlich (der BGH sieht, einfach gesagt, in nem defekten Turbo nen Verschleißteil - zu Recht?) Sieht man ja schon an dem Einwand:BamBam hat geschrieben: lunic
hm.... wär jetzt schöner gewesen, wenn du geschrieben hättest: ja er muss dir neue reifen zu seinen lasten drauf ziehen.
spaß bei seite.
es ist immer gut zu wissen, welche rechte man als käufer hat. ich werd mir den die tage mal angucken und werd da wohl mit bissl bauchschmerzen zum händler fahren.
GrußMr. Mitchell hat geschrieben: Er muss dich auch nicht darauf hinweisen dass du mit Sommerreifen nicht fahren darfst, denn das stimmt ja so auch nicht.