Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Mr. Mitchell

Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von Mr. Mitchell » So 02.12.12 13:35

Hallo,

das Thema Winterreifen verstehe ich noch nicht so ganz, bzw. worum es dir dabei geht.

MfG

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lunic
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Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von lunic » So 02.12.12 13:39

BamBam hat geschrieben: hm, ich hätte jetzt versucht so zu argumentiert:
da das auto so nicht verkehrssicher ist, muss der händler dafür sorgen, dass dem entsprochen wird.
Ich denke, er hat keine Pflicht, dir für deine Fahrt (ob Probefahrt oder die Fahrt vom Hof nach dem Kauf) Winterreifen draufzuziehen, aber er hat eine Hinweispflicht, falls das Auto falsche Reifen drauf hat. Dann kannst du drauf bestehen, richtige Reifen zu bekommen. Andernfalls wäre der Fahrer entlastet, wobei er doch selbst für den verkehrssicheren Zustand zu sorgen hat (was er wiederum nur dann kann, wenn er den Zustand auch kennt - daher die Hinweispflicht).
Kann aber auch sein, dass es für Gewerbliche da besondere Obliegenheiten gibt, keine Ahnung.

Aber wenn du sowieso Winterreifen brauchst, kauf doch einfach welche bei ihm und lass sie montieren?

Gruß

Mr. Mitchell

Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von Mr. Mitchell » So 02.12.12 13:48

Hallo,

ich verstehe immer noch nicht warum er das jetzt fragt.

Denn der Händler bietet das Fahrzeug XY zum Kauf an. Wenn das Fahrzeug neuen TÜV erhält muss es bei Anbahme im Zweifel einer zweiten TÜV Prüfung standhalten - denn hier wird ja gerne mal getrickst.

Ob da jetzt Sommer- oder Winterreifen drauf sind ist egal. Solange er nicht im Vertrag festhält Sommerreifen XY mit Profil XY sowie Winterreifen XY mit Profil XY.

Er muss dich auch nicht darauf hinweisen dass du mit Sommerreifen nicht fahren darfst, denn das stimmt ja so auch nicht.

MfG

BamBam
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Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von BamBam » So 02.12.12 13:56

mr mitchell

mhm... wie erklären...

also wenn zbsp die bremsen an einem auto bei einem kauf ned in ordnung sind, muss der händler das nachbessern. ist ja ein sicherheitsrelevantes bauteil.

so auch die reifen (meine meinung)

hab ichs jetzt besser erklärt? :)

lunic
hm.... wär jetzt schöner gewesen, wenn du geschrieben hättest: ja er muss dir neue reifen zu seinen lasten drauf ziehen.

:D

spaß bei seite.

es ist immer gut zu wissen, welche rechte man als käufer hat. ich werd mir den die tage mal angucken und werd da wohl mit bissl bauchschmerzen zum händler fahren.

für mich ist eh erstmal die klärung mit dem zahnriemen etc., das wohl laut vorbesitzer gemacht worden sein soll wichtiger. wenn der intervall tatsächlich alle 10 jahre oder 120.000km beträgt, dann ist der mehre 10.000km überfällig!

da wäre mir sogar ne probefahrt zu heiß.

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Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von Zu Gast » So 02.12.12 14:36

BamBam hat geschrieben: .... für mich ist eh erstmal die klärung mit dem zahnriemen etc., das wohl laut vorbesitzer gemacht worden sein soll wichtiger. wenn der intervall tatsächlich alle 10 jahre oder 120.000km beträgt, dann ist der mehre 10.000km überfällig!

da wäre mir sogar ne probefahrt zu heiß.
Zu heiß ? Warum ? Ist beim Probefahren das Fahrzeug denn schon in Deinem Besitz bzw. liegt bei einer Probefahrt die "technische Unbedenklichkeit" in Deiner Verantwortung oder haftest Du gar für Schäden (an diesem Fahrzeug), welche bei einer Probefahrt entstehen könnten ?
Oder meinst Du mit "zu heiß" einfach nur "es wäre zu schade, wenn es bei der Probefahrt kaputt gehen würde und ich dabei mich selbst und andere dadurch gefährden könnte" ... ? :)
Grüße

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Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von freeeak » So 02.12.12 15:36

BamBam hat geschrieben:
also wenn zbsp die bremsen an einem auto bei einem kauf ned in ordnung sind, muss der händler das nachbessern. ist ja ein sicherheitsrelevantes bauteil.
stimmt so auch nicht ganz.
mein cabrio hatte auch ne völlig kaputte bremse beim kauf was im angebot nicht angegeben war.ich hatte dadurch ne top verhandlungbasis und hab das cabrio mitsamt kaputter bremse per transporter vors haus geliefert bekommen :)
ist halt immer ne verhandlungssache wenn du vorm kauf n mangel entdeckst. erst wenn ein offensichtlicher mangel NACH dem kauf auftritt hast du ansprüche zur nachbesserung.

wenn du n fahrzeug mit motorschaden kaufst dann ist der händler ja auch nicht verpflichtet das zu reparieren(würde sich aber mit intaktem motor sicher besser verkaufen lassen)reißt allerdings ein überalterter zahnriemen nachdem du das auto hast stehen die chancen gut das der händler dafür gradestehen muss.
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

BamBam
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Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von BamBam » So 02.12.12 17:49

der motorschaden wird sicherlich beworden und nicht von mir "zufällig" entdeckt.

hoff ich doch mal. :D

aber ich versteh, worauf du hinaus willst.

ich denke, wenn es zum verkaufsgespräch kommt, nehme ich besser meine schwestern mit... ali...murad... denniz....

so als meinungsverstärker. :D

(wieso gibts keinen nunchaku smilie? ^^ )

mal sehen, morgen müßte ich einen rückruf erhalten, wenn alles klappt schau ich mir den hobel in ein paar tagen an.

ich hoffe ich werds überleben, falls nicht, setz ich schonmal mein testament auf:

T E S T A M E N T

freeak -du bist mir ein treuer poster.
dir vermache ich all meine vorherigen postings.

aron -bekommt (weiter) meine dummen sprüche.

:D :D :D

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Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf

Beitrag von lunic » Mo 03.12.12 18:05

BamBam hat geschrieben: lunic
hm.... wär jetzt schöner gewesen, wenn du geschrieben hättest: ja er muss dir neue reifen zu seinen lasten drauf ziehen.

:D

spaß bei seite.

es ist immer gut zu wissen, welche rechte man als käufer hat. ich werd mir den die tage mal angucken und werd da wohl mit bissl bauchschmerzen zum händler fahren.
Naja zum einen kann ich da nen Gang zum Anwalt nicht ersetzen (bin selbst ja auch keiner), also verbindlich ist meine Rechtsansicht da sicher nicht.. zum anderen sind Gebrauchtwagen rechtlich in etwa so sicher zu beurteilen wie ein Kopftuch in der Kirche. ;) Da ist einfach alles total vom Einzelfall abhängig und die Rechtsprechung auch nicht unbedingt einheitlich (der BGH sieht, einfach gesagt, in nem defekten Turbo nen Verschleißteil - zu Recht?) Sieht man ja schon an dem Einwand:
Mr. Mitchell hat geschrieben: Er muss dich auch nicht darauf hinweisen dass du mit Sommerreifen nicht fahren darfst, denn das stimmt ja so auch nicht.
Gruß

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