Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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HC_Ahlmann
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Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von HC_Ahlmann » Do 22.01.15 13:26

Hallo zusammen,

an meinen 306 break mit 1605kg zulässiger Gesamtmasse (zGm, Ziffer 15 des Fahrzeugbriefs) darf man 1000kg nach Ziffer 28 anhängen, aber das zulässige Zuggesamtgewicht beträgt nur 2505kg nach Ziffer 33, also 100kg weniger als die Summe aus Anhängelast und zGm.

Worauf gründet diese Minderung um 100kg? Unter welchen Umständen kann die Eintragung bei Ziffer 33 gestrichen werden?
Eine Erhöhung der Anhängelast bei verringerter Steigfähigkeit löst nicht dieses Problem.

Hintergrund ist die Absicht, eine AHK zu montieren, um im Sommer mit einem Caravan gen Aquitanien zu fahren. Im letzten Urlaub hatten wir die Zuladung des Solo-Pkw von 410kg fast ausgereizt, eine Minderung um 100kg schmerzt. Die angebotenen Caravans liegen bei 950 bis 1000kg Masse in fahrbereitem Zustand (Leermasse plus volle Vorräte für Gas und Wasser), sodass deren mögliche Zuladung bis zur maximalen Anhängelast die Minderung beim Pkw nicht aufwiegt.

Fahren mit Anhänger und DIY-Montage einer AHK sind mir bekannt, wenngleich ein paar Jahre her, ebenso schwache Motorisierungen mit Anhänger (eigener VW-Bus mit 2400kg, 60 PS, 1500kg Ruderboot-Anhänger oder fremde MB 817 mit 11t-Tandemachser).
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CptAGE
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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von CptAGE » Do 22.01.15 15:59

Ziffer 15, Ziffer 33?
Du hast also einen "alten" Fahrzeugschein...

Die Angaben zu den Technischen Daten werden vom Fahrzeug-Hersteller im Rahmen des Betriebserlaubnis-Verfahrens vorgegeben...
Ich sehe nicht, dass du einen Prüfingenieur finden könntest, der die Streichung auf seine Kappe nimmt, ohne daß du Ihm eine entsprechende Herstellerbescheinigung im Original vorlegst....

Uber die Gründe dieser "Ablastung" lässt sich nur spekulieren, ich vermute einen Zusammenhang mit der Fahrstabilität beim Bremsen im Gespann-Betrieb...

Du könntest mal das Leergewicht des Wagens genau ermitteln (lassen) - hier bei uns gibt es z.B. auf dem Wertstoff-Hof eine quasi öffentliche, geeichte Waage, vllt. lindert das Dein Problem und kostet nur ein "Trinkgeld".

Wenn du auf "neue" Papiere umschreiben lässt (Fahrzeugschein z.B. durch Kochwäsche unleserlich), Könntest du das Glück haben, daß der/die Einträge in Ziff. 33 verschwinden, weil sie evt. nicht im KBA-Datensatz enthalten sind - könntest
Die manuelle Nacherfassung solcher Einträge wird von den Zulassungsstellen gerne "vergessen" - ist ja Mehrarbeit :floet:

Grundsätzlich denke ich mal, Peugeot hat sich was dabei gedacht...

Gruß CptAGE

P.S.
Wasser gibt es auch in Aquitanien.

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HC_Ahlmann
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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von HC_Ahlmann » Do 22.01.15 19:16

CptAGE hat geschrieben:Ziffer 15, Ziffer 33?
Du hast also einen "alten" Fahrzeugschein...
Ich habe neue Papiere, aber die ZB1 liegt im Auto und war nicht zur Hand.
CptAGE hat geschrieben:Wenn du auf "neue" Papiere umschreiben lässt (Fahrzeugschein z.B. durch Kochwäsche unleserlich), Könntest du das Glück haben, daß der/die Einträge in Ziff. 33 verschwinden, weil sie evt. nicht im KBA-Datensatz enthalten sind - könntest
Die manuelle Nacherfassung solcher Einträge wird von den Zulassungsstellen gerne "vergessen" - ist ja Mehrarbeit :floet:
Die Bemerkung zu G/Ziffer 14 und Zuggewicht wurde übernommen, die zur Felge nicht. Ein fehlen der bemerkung würde mich nicht beruhigen, denn Ursache für den Eintrag besteht weiter und ist unbekannt.
CptAGE hat geschrieben:
Grundsätzlich denke ich mal, Peugeot hat sich was dabei gedacht...
Ja, aber was?
CptAGE hat geschrieben:P.S.
Wasser gibt es auch in Aquitanien.
Der Wasservorrat beträgt etwa 20kg, ist nicht dokumentiert und ist ein Klacks gegenüber der Minderung. Gewichtsparen ist Programm, aber ich will möglichst die Programmerweiterung, denn meine Frau reist mit.
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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von Keezx » Do 22.01.15 22:10

HC_Ahlmann hat geschrieben:
CptAGE hat geschrieben:
Grundsätzlich denke ich mal, Peugeot hat sich was dabei gedacht...
Ja, aber was?
Motorleistung und Kuhlung, Fahrstabilitat zum Beispiel.

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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von CptAGE » Do 22.01.15 23:16

Hi HC,
was sich ein Hersteller (der zuständige Ingenieur) dabei denkt, werden wir nie erfahren...
Ich hatte mal einen Seat Cordoba Automatic, der laut Papieren 13" Felgen fahren durfte.
Die Montage solcher Felgen wäre nur mit gleichzeitiger Demontage der Bremssättel vorne möglich gewesen....

Leb' mit den Auflagen, oder nimm ein grösseres Zugfahrzeug (406?), der kleine 1,6er ist mit 1 To. Anhängelast nach meiner bescheidenen Meinung eh' überfordert; gerade wenns in Richtung Berge geht...
Von der Bremse will ich jetzt nicht anfangen, der Anhänger hat ja eine eigene (die auch mal ausfallen kann).

Mein 1,8er Passat II mit 90 PS hat damals schon auf dem Weg Frankfurt->Ruhrpott mit 750KG Wohnwagen nur deshalb die Waffen nicht gestreckt, weil ich nach 30 KM alle Kühlergitter ausgebaut habe und den Kühlerlüfter mit Drahtbrücke auf Dauerlauf in Stufe 1 gezwungen hab'

Klinke mich hier dann mal aus...

Gruß CptAGE

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HC_Ahlmann
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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von HC_Ahlmann » Fr 30.01.15 12:02

CptAGE hat geschrieben: was sich ein Hersteller (der zuständige Ingenieur) dabei denkt, werden wir nie erfahren...
Das ist erfreulicherweise ein Irrtum, denn Peugeot Deutschland hat geantwortet (was ich ungeduldigerweise nicht abwarten konnte):
PEUGEOT Deutschland GmbH hat geschrieben:Die Festlegung des zulässigen Zuggesamtgewichtes trifft der Fahrzeughersteller und lässt diese Werte durch entsprechende Prüfungen ("Abmessungen und Gewichte" gemäß EG-Richtlinie 92/237EWG und "Bremsanlage" gem. 71/320/EWG) verifizieren.
Es hängt der Richtlinie 71/320/EWG zufolge an der Bremsanlage, da Mindestverzögerungswerte nur bei verringertem Zuggewicht erreicht werden.
CptAGE hat geschrieben: Leb' mit den Auflagen, oder nimm ein grösseres Zugfahrzeug (406?), der kleine 1,6er ist mit 1 To. Anhängelast nach meiner bescheidenen Meinung eh' überfordert; gerade wenns in Richtung Berge geht...
Das sind mindestens drei vermengte Aussagen.
• Das Zuggewicht kann nicht erhöht werden. Damit kann ich leben.
• Für die alltägliche Nutzung reicht das Auto, für einen einmaligen oder alljährlichen Urlaub wäre der Kauf eines größeren Fahrzeugs unsinnig.
• Die Anhängelast des 306 kann erhöht werden: 1300kg bei max. 8% Steigung.
• Man kann nach eigener Erfahrung mit 1,9l/44kW Otto, 1,6l/51kW T-Diesel oder 2,5l/56kW Diesel (Bild s.u.), ca. 2400kg+1500kg über die A7 GÖ-KS oder A2 H-DO ohne Überforderung ziehen. Das braucht gegebenenfalls Geduld und Weitblick, ist aber nicht jedermanns Sache; jedenfalls bieten 1,6l/66kW Otto, 1505kg+1000kg dagegen ein deutlich üppigeres Leistungsgewicht (38kg/kW statt 88 bis 70kg/kW) auf flacherer Strecke.

Die erhöhte Anhängelast werde ich bei Montage einer AHK eintragen lassen, denn die Anreise geht über Autobahnen, wo es keine Steigungen über 8% gibt, und sie erhöht die Auswahl an mietbaren Caravans. Mir ist bewusst, dass es sich umso besser fährt, je leichter der Anhänger relativ zum Zugfahrzeug ist, und dass eine zu hohe Leermasse des Caravans weitere Einschränkung bei der Zuladung bedeutet.
CptAGE hat geschrieben: Von der Bremse will ich jetzt nicht anfangen, der Anhänger hat ja eine eigene (die auch mal ausfallen kann).
Das wäre auch ein Holzweg, denn der Ausfall der Anhängerbremse ist kein Grund bei der Zulassung; da zählt der Regelfall. Die Reduzierung des Zuggewichts um 100kg ist deutlich kleiner als die Differenz zwischen den zulässigen gebremsten und ungebremsten Anhängelasten. Bedenke, die zulässigen Anhängelasten werden separat ermittelt und die ungebremst zulässige –auch ohne die Deckelung bei 750kg– liegt regelmäßig deutlich unter der gebremst zulässigen (hier: 590kg vs. 1000kg oder 590kg vs. 1300kg bei 8%).
CptAGE hat geschrieben: Mein 1,8er Passat II mit 90 PS hat damals schon auf dem Weg Frankfurt->Ruhrpott mit 750KG Wohnwagen nur deshalb die Waffen nicht gestreckt, weil ich nach 30 KM alle Kühlergitter ausgebaut habe und den Kühlerlüfter mit Drahtbrücke auf Dauerlauf in Stufe 1 gezwungen hab'
Dass mehr geforderte Motorleistung mehr Abwärme bedeutet, ist unbestritten. Ein überforderter Passat II heißt aber nicht, dass ein anderer Passat II oder der diskutierte 306 auch überfordert wäre. Da ich mit VW-Bussen und Ruderboot-Anhängern durch die Kasseler Berge oder Wesergebirge auf der Strecke BS-Paris/London fuhr, die mit SU-Aquitanien zwischen Köln und Paris gleich ist, traue ich mir durchaus zu, die Kühlwassertemperatur im Auge und im Zaum zu behalten.

Danke für alle Beiträge.
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Ramsgate 1991-1 klein.jpg
Im Hafen von Ramsgate, 1991
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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von Simca1000 » Do 11.06.15 19:03

Hallo,

sorry das ich den Thread noch einmal aufnehme, aber ich möchte das richtig verstehen, da ich mich mit dem gleichen Problem herumschlage.

In meinen Fahrzeugpapieren ist eine gebremste Anhängerlast von 1000 kg eingetragen.
Gleichzeitig gibt es einen Zusatz, das die Gesamtmasse von x kg nicht überschritten werden darf. In meinem Fall bleiben dann nach der Berechnung 900 kg für den Anhänger übrig! Das ist das gleiche 100 kg Paradoxum wie bei Herrn HC_Ahlmann.
Jetzt kommt hinzu, das eine Auflastung auf 1100 kg bei 8% Steigung eingetragen ist.

Herr HC_Ahlmann geht jetzt davon aus, das die Auflastung, hier 1100 kg, auf jeden Fall angehängt werden darf, wenn keine Steigungen von mehr als 8% Befahren werden. Das macht für mich Sinn, wenn die ganze Sache mit der Anhängelast von der Bremsleistung des Fahrzeug abhängig ist. Weniger Steigung = weniger notwendige Bremsleistung. (Wie ist das eigentlich mit Gefälle, da muss ich doch mehr Bremsen, oder? Böse Frage :motz: Die stelle ich dann ein anderes mal.)
Trotz und alle dem, stellt sich bei mir immer noch die Frage: Muss ich die Eintragung über die Gesamtmasse nicht immer beachten? Dann könnte da so viel Aufgelastet werden wie man will, man würde über eine Anhängelast von 900 kg nie hinaus kommen.

Vielleicht ist hier ja ein netter Sachverständiger, der das Problem einmal aufklären kann.

Vielen Dank
Simca1000
Neues Projekt :lach: 306cab, 1.6l, 65kW, Ez 3.2000, Automat AL4 - Viele Macken :wall_banging:

Schon gefahren: Simca 1000, 1100, Horizon, 309, 405 Break, 205, 106, Saxo, 306, 406 Break

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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von HC_Ahlmann » Di 25.08.15 14:33

Simca1000 hat geschrieben:In meinen Fahrzeugpapieren ist eine gebremste Anhängerlast von 1000 kg eingetragen.
Gleichzeitig gibt es einen Zusatz, das die Gesamtmasse von x kg nicht überschritten werden darf. In meinem Fall bleiben dann nach der Berechnung 900 kg für den Anhänger übrig! Das ist das gleiche 100 kg Paradoxum wie bei Herrn HC_Ahlmann.
Jetzt kommt hinzu, das eine Auflastung auf 1100 kg bei 8% Steigung eingetragen ist.

Herr HC_Ahlmann geht jetzt davon aus, das die Auflastung, hier 1100 kg, auf jeden Fall angehängt werden darf, wenn keine Steigungen von mehr als 8% Befahren werden. Das macht für mich Sinn, wenn die ganze Sache mit der Anhängelast von der Bremsleistung des Fahrzeug abhängig ist. Weniger Steigung = weniger notwendige Bremsleistung. (Wie ist das eigentlich mit Gefälle, da muss ich doch mehr Bremsen, oder? Böse Frage :motz: Die stelle ich dann ein anderes mal.)
Im Gefälle soll die Motorbremse die Geschwindigkeit halten (Beharrungsfahrt mit passendem Gang, ausreichend langsam). Die Betriebsbremse soll nur vor Kurven und zum Anhalten benutzt werden - so die Theorie. Wenn die Bremsanlage eher knapp bemessen ist, sodass sie schnell überhitzt oder nach mehrfachem Bremsen nicht mehr ausreichend verzögert, dann wird das zul. Zuggewicht oder Steigfähigkeit und zul. Anhängelast passend reduziert.
Simca1000 hat geschrieben:Trotz und alle dem, stellt sich bei mir immer noch die Frage: Muss ich die Eintragung über die Gesamtmasse nicht immer beachten? Dann könnte da so viel Aufgelastet werden wie man will, man würde über eine Anhängelast von 900 kg nie hinaus kommen.

Vielleicht ist hier ja ein netter Sachverständiger, der das Problem einmal aufklären kann.
Ich bin kein Sachverständiger, deshalb muss ich auch nicht mit Herr angeredet werden.

Wenn man mit einem voll beladenen Auto rechnet, bleiben nur 900kg Anhängelast. Man darf aber mit einem entsprechend weniger beladenen Auto Anhänger über 900kg bis 1100kg ziehen. Eine tats. Anhängelast über 900kg kostet Zuladung im Pkw, erlaubt jedoch einige schwerere Anhänger wie Wohnwagen zu ziehen. Wohnwagen "in fahrbereitem Zustand" (Leergewicht und volle Vorräte Gas, Wasser etc.) mit über 900kg sind mit Gepäckbeschränkung verbunden.

Rechnen wir mal mit einem Auto: 1200kg Leergewicht und 1600kg Gesamtgewicht ergibt 1600kg - 1200kg = 400kg max. Zuladung. Nur eine Größe ist variabel: Die tatsächliche Zuladung ist im Bereich von 0..400kg wählbar.

Rechnen wir mal mit einem Auto und Anhänger: Ein Auto wie zuvor mit erhöhter Anhängelast 1100kg bei verringerter Steigfähigkeit hat ein Zug-Gesamtgewicht von 2500kg. Man hat in dieser Rechnung zwei variable Größen, die Zuladungen von Pkw und Anhänger, und muss eine vernünftige Aufteilung finden. Bei einem gebremsten Anhänger mit 1100kg tats. Gesamtgewicht/max. zul. Anhängelast, 250kg (typisches) Leergewicht ergibt sich für den Anhänger 850kg max. Zuladung.
2500kg Zuggesamtgewicht (mit gebremstem Anhänger)
-1200kg Leergewicht Pkw
- 250kg Leergewicht Anhänger
=1050kg max. Zuladung
Die Aufteilung der Pkw- und Anhänger-Zuladung reicht von 200kg + 850kg (max. Anhängelast) bis 400kg + 650kg (max. Pkw-Zuladung bei 900kg Anhängelast).

Bei Lastanhängern kommt man i.d.R. auch mit einem ungebremsten 750kg-Anhänger recht gut weg, sie wiegen mit Plane und Spriegel typischerweise etwa 125kg leer. Mein Peugeot 306 break darf 590kg ungebremst ziehen, das ergibt 465kg zusätzliche Zuladung zum Pkw.
2190kg Zuggesamtgewicht (mit ungebremstem Anhänger)
-1200kg Leergewicht Pkw
- 125kg Leergewicht Anhänger
= 865kg max. Zuladung (Aufteilung Pkw+Anhänger 400kg+465kg bei jeweils max. Zuladung)

Mein persönlicher Favorit ist wegen dieser Rechnungen ein gebrauchter Anhänger mit 850kg Gesamtgewicht, Stoßdämpfern und Bremse:*
2500kg Zuggesamtgewicht (mit gebremstem Anhänger)
-1200kg Leergewicht Pkw
- 400kg Zuladung Pkw
- 170kg Leergewicht Anhänger (Stema HP851, zul. Gesamtgewicht 850kg, max. Zuladung 680kg)
= 730kg max. Zuladung
Das ist zu schön, um war zu sein: 680kg sind es wegen Leergewicht und Gesamtgewicht des Anhängers.

* Stoßdämpfer und Bremse müssen sein, um mit mehr als 395kg Anhängelast 100km/h fahren zu dürfen, aber das ist ein ganz anderes Thema.
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Re: Anhängelast, Zuggewicht, eingeschränkte Zuladung

Beitrag von HC_Ahlmann » Do 26.05.16 18:58

Hallo zusammen,

es grenzt zwar an Leichenfledderei, aber zum AHK-Anbau und zur Anhängelast ist noch abschließend etwas zu schreiben.
HC_Ahlmann hat geschrieben:an meinen 306 break mit 1605kg zulässiger Gesamtmasse (zGm, Ziffer 15 des Fahrzeugbriefs) darf man 1000kg nach Ziffer 28 anhängen, aber das zulässige Zuggesamtgewicht beträgt nur 2505kg nach Ziffer 33, also 100kg weniger als die Summe aus Anhängelast und zGm.
Es ist eine AHK von HAK (haha, heißt Auto-HAK aus Slubsk, PL) geworden, die laut Beipackzettel bis zu 1200kg Anhängelast gut ist. Von Peugeot habe ich eine Bescheinigung bekommen, dass mein 306 bis zu 1300kg bei max. 8% Steigung ziehen dürfe. Und der Mensch beim TÜV hat gestern bei der HU auch nebenbei die AHK begutachtet und die Anhängelast heraufgesetzt: 1290kg bei max. 8% Steigung. Er hat sich dabei an den D-Wert der Kupplung statt die explizite Herstellerangabe gehalten. Mir soll's recht sein.
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