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Ich habe neue Papiere, aber die ZB1 liegt im Auto und war nicht zur Hand.CptAGE hat geschrieben:Ziffer 15, Ziffer 33?
Du hast also einen "alten" Fahrzeugschein...
Die Bemerkung zu G/Ziffer 14 und Zuggewicht wurde übernommen, die zur Felge nicht. Ein fehlen der bemerkung würde mich nicht beruhigen, denn Ursache für den Eintrag besteht weiter und ist unbekannt.CptAGE hat geschrieben:Wenn du auf "neue" Papiere umschreiben lässt (Fahrzeugschein z.B. durch Kochwäsche unleserlich), Könntest du das Glück haben, daß der/die Einträge in Ziff. 33 verschwinden, weil sie evt. nicht im KBA-Datensatz enthalten sind - könntest
Die manuelle Nacherfassung solcher Einträge wird von den Zulassungsstellen gerne "vergessen" - ist ja Mehrarbeit
Ja, aber was?CptAGE hat geschrieben:
Grundsätzlich denke ich mal, Peugeot hat sich was dabei gedacht...
Der Wasservorrat beträgt etwa 20kg, ist nicht dokumentiert und ist ein Klacks gegenüber der Minderung. Gewichtsparen ist Programm, aber ich will möglichst die Programmerweiterung, denn meine Frau reist mit.CptAGE hat geschrieben:P.S.
Wasser gibt es auch in Aquitanien.
Motorleistung und Kuhlung, Fahrstabilitat zum Beispiel.HC_Ahlmann hat geschrieben:Ja, aber was?CptAGE hat geschrieben:
Grundsätzlich denke ich mal, Peugeot hat sich was dabei gedacht...
Das ist erfreulicherweise ein Irrtum, denn Peugeot Deutschland hat geantwortet (was ich ungeduldigerweise nicht abwarten konnte):CptAGE hat geschrieben: was sich ein Hersteller (der zuständige Ingenieur) dabei denkt, werden wir nie erfahren...
Es hängt der Richtlinie 71/320/EWG zufolge an der Bremsanlage, da Mindestverzögerungswerte nur bei verringertem Zuggewicht erreicht werden.PEUGEOT Deutschland GmbH hat geschrieben:Die Festlegung des zulässigen Zuggesamtgewichtes trifft der Fahrzeughersteller und lässt diese Werte durch entsprechende Prüfungen ("Abmessungen und Gewichte" gemäß EG-Richtlinie 92/237EWG und "Bremsanlage" gem. 71/320/EWG) verifizieren.
Das sind mindestens drei vermengte Aussagen.CptAGE hat geschrieben: Leb' mit den Auflagen, oder nimm ein grösseres Zugfahrzeug (406?), der kleine 1,6er ist mit 1 To. Anhängelast nach meiner bescheidenen Meinung eh' überfordert; gerade wenns in Richtung Berge geht...
Das wäre auch ein Holzweg, denn der Ausfall der Anhängerbremse ist kein Grund bei der Zulassung; da zählt der Regelfall. Die Reduzierung des Zuggewichts um 100kg ist deutlich kleiner als die Differenz zwischen den zulässigen gebremsten und ungebremsten Anhängelasten. Bedenke, die zulässigen Anhängelasten werden separat ermittelt und die ungebremst zulässige –auch ohne die Deckelung bei 750kg– liegt regelmäßig deutlich unter der gebremst zulässigen (hier: 590kg vs. 1000kg oder 590kg vs. 1300kg bei 8%).CptAGE hat geschrieben: Von der Bremse will ich jetzt nicht anfangen, der Anhänger hat ja eine eigene (die auch mal ausfallen kann).
Dass mehr geforderte Motorleistung mehr Abwärme bedeutet, ist unbestritten. Ein überforderter Passat II heißt aber nicht, dass ein anderer Passat II oder der diskutierte 306 auch überfordert wäre. Da ich mit VW-Bussen und Ruderboot-Anhängern durch die Kasseler Berge oder Wesergebirge auf der Strecke BS-Paris/London fuhr, die mit SU-Aquitanien zwischen Köln und Paris gleich ist, traue ich mir durchaus zu, die Kühlwassertemperatur im Auge und im Zaum zu behalten.CptAGE hat geschrieben: Mein 1,8er Passat II mit 90 PS hat damals schon auf dem Weg Frankfurt->Ruhrpott mit 750KG Wohnwagen nur deshalb die Waffen nicht gestreckt, weil ich nach 30 KM alle Kühlergitter ausgebaut habe und den Kühlerlüfter mit Drahtbrücke auf Dauerlauf in Stufe 1 gezwungen hab'
Im Gefälle soll die Motorbremse die Geschwindigkeit halten (Beharrungsfahrt mit passendem Gang, ausreichend langsam). Die Betriebsbremse soll nur vor Kurven und zum Anhalten benutzt werden - so die Theorie. Wenn die Bremsanlage eher knapp bemessen ist, sodass sie schnell überhitzt oder nach mehrfachem Bremsen nicht mehr ausreichend verzögert, dann wird das zul. Zuggewicht oder Steigfähigkeit und zul. Anhängelast passend reduziert.Simca1000 hat geschrieben:In meinen Fahrzeugpapieren ist eine gebremste Anhängerlast von 1000 kg eingetragen.
Gleichzeitig gibt es einen Zusatz, das die Gesamtmasse von x kg nicht überschritten werden darf. In meinem Fall bleiben dann nach der Berechnung 900 kg für den Anhänger übrig! Das ist das gleiche 100 kg Paradoxum wie bei Herrn HC_Ahlmann.
Jetzt kommt hinzu, das eine Auflastung auf 1100 kg bei 8% Steigung eingetragen ist.
Herr HC_Ahlmann geht jetzt davon aus, das die Auflastung, hier 1100 kg, auf jeden Fall angehängt werden darf, wenn keine Steigungen von mehr als 8% Befahren werden. Das macht für mich Sinn, wenn die ganze Sache mit der Anhängelast von der Bremsleistung des Fahrzeug abhängig ist. Weniger Steigung = weniger notwendige Bremsleistung. (Wie ist das eigentlich mit Gefälle, da muss ich doch mehr Bremsen, oder? Böse Frage Die stelle ich dann ein anderes mal.)
Ich bin kein Sachverständiger, deshalb muss ich auch nicht mit Herr angeredet werden.Simca1000 hat geschrieben:Trotz und alle dem, stellt sich bei mir immer noch die Frage: Muss ich die Eintragung über die Gesamtmasse nicht immer beachten? Dann könnte da so viel Aufgelastet werden wie man will, man würde über eine Anhängelast von 900 kg nie hinaus kommen.
Vielleicht ist hier ja ein netter Sachverständiger, der das Problem einmal aufklären kann.
Es ist eine AHK von HAK (haha, heißt Auto-HAK aus Slubsk, PL) geworden, die laut Beipackzettel bis zu 1200kg Anhängelast gut ist. Von Peugeot habe ich eine Bescheinigung bekommen, dass mein 306 bis zu 1300kg bei max. 8% Steigung ziehen dürfe. Und der Mensch beim TÜV hat gestern bei der HU auch nebenbei die AHK begutachtet und die Anhängelast heraufgesetzt: 1290kg bei max. 8% Steigung. Er hat sich dabei an den D-Wert der Kupplung statt die explizite Herstellerangabe gehalten. Mir soll's recht sein.HC_Ahlmann hat geschrieben:an meinen 306 break mit 1605kg zulässiger Gesamtmasse (zGm, Ziffer 15 des Fahrzeugbriefs) darf man 1000kg nach Ziffer 28 anhängen, aber das zulässige Zuggesamtgewicht beträgt nur 2505kg nach Ziffer 33, also 100kg weniger als die Summe aus Anhängelast und zGm.