Hallo, für nen rechtsgültigen Kaufvertrag langt die Angabe von Personalausweisnummer, etc zwar schon, das Problem ist aber, daß sich nur mit der PersoNummer nicht feststellen lässt, wo derjenige wirklich wohnt. Wenn der unehrliche Käufer nun das Auto nicht ummeldet kommst du mit der Klausel im Kaufv...