Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
-
schranz
Beitrag
von schranz » Di 11.02.03 18:53
Hallo,
darf ich oben auf die frontscheibe (außen) einen 10 cm hohen schriftzug anbringen??? erlaubt oder nicht erlaubt! natürlich kommt es ganz nach oben, sodass ca. 11 cm von der scheibe wegfallen (dahinter ist noch ein sonnenschutzstreifen)
mfg
-
XenonShock
- Händler
- Beiträge: 8357
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Land: Deutschland
Beitrag
von XenonShock » Di 11.02.03 19:03
ich glaube bis 12cm ist es erlaubt
-
Darzl309
- Strafzettelsammler
- Beiträge: 464
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Beitrag
von Darzl309 » Di 11.02.03 19:24
<center><img src="
http://www.309er.de/logo.jpg"></center>
Moin.
Du darfst eine Fläche von 0,1m² der Fläche der Scheibe mit Aufkleber bekleben. Diese dürfen jedoch nicht im Sichtfeld sein.
Also bei Schriftzügen ist das gar kein Problem. Bei Kompletten Sonnenblendstreifen schon eher. Kannst also beruhigt verkleben.
MfG Andreas
-
schranz
Beitrag
von schranz » Di 11.02.03 19:32
kein Text
-
Agent-66-
- ATU-Tuner
- Beiträge: 77
- Registriert: Fr 20.12.02 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: Neukirchen-Vluyn
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Agent-66- » Di 11.02.03 21:11
10 % der scheibenfläche. weil die größe der scheiben ist ja unterschiedlich.
-
pongi
- Kann nicht ohne Forum überleben
- Beiträge: 8311
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: Radolfzell am Bodensee (bei Konstanz)
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von pongi » Di 11.02.03 21:48
... es ist halt so das du maximal 0,1m² bekleben darfst,oder 10%. je nachdem was zuerst erreicht wird.
bei einer kleinen scheibe wird das wohl die 10% marke sein, bei großen eher der 0,1m².
-
Agent-66-
- ATU-Tuner
- Beiträge: 77
- Registriert: Fr 20.12.02 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: Neukirchen-Vluyn
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von Agent-66- » Di 11.02.03 21:59
na das haben wir ja wieder gefickt eingeschädelt

gut zu wissen
-
bluestar205
- Lacklecker
- Beiträge: 935
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: im sonnigen Oberfranken
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von bluestar205 » Mi 12.02.03 10:34
also ist deine scheibe 1 m hoch.. darfste 10 cm verkleben, sonst eigentlich net
-
pongi
- Kann nicht ohne Forum überleben
- Beiträge: 8311
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Land: Deutschland
- Wohnort: Radolfzell am Bodensee (bei Konstanz)
-
Kontaktdaten:
Beitrag
von pongi » Mi 12.02.03 17:54
wenn er einen blendstreifen macht darf der nur 10cm sein, aber eine schrift hat ja "löcher", lücken, wie immmer du es nennen willst und damit kannst du argumentieren. ausserdem hab ich noch keinen polizisten das nachmessen sehen.