also was frank sagte stimmt schon. wenn man hoch und runterdreht muss man die eingestellten höhen natürlich eintragen lassen. wenn man aber z.b. 70/50 eingestellt hat, dann fährt man zum tüv und lässt es in fahrzeugschein eintragen. wenn winter kommt macht man es meinetwegen auf 50/30, lässt man wieder eintragen. nächsten sommer auf 90/70 und im winter dann auf 20/0, usw. damit trägt der tüv immer den wert ein, der eingestellt ist. damit stehen die werte dann ALLE im fahrzeugschein:
70/50
50/30
90/70
20/00
Jetzt kann man diese höhen immer wieder einstellen, ohne dabei zum tüv zu müssen denn die höhen sind ja abgenommen worden. dass heißt wenn man zwei feste einstellungen für sommer und winter hat, kommt man mit 2 eintragungen hin, denn sonst müssten wir ja auch jedes frühjahr unsere sommerfelgen wieder neu eintragen lassen, und das tun wir ja auch net.
soviel dazu, wollt ich noch gesagt haben.
cu flo