passiert mir auch immer mal wieder.
Du kannst nach 1 Woche eine Zahlungsaufforderung schicken (nicht die Erinnerung), in der der Käufer darauf hingewiesen wird, dass Du aufgrund der Verzögerung nicht mehr verpflichtet bist, die Ware zu verkaufen. Also kannst Du Dich direkt danach an den Zweitbieter wenden.
Ich habe grundsätzlich kein Verständnis für Leute, die nach dem Ersteigern feststellen, dass sie keine Kohle haben.
>... hat da einer von euch schon mal ein angebot an einen zweitbieter gemacht, weil der höchstbietende nicht zahlen wollte / konnte?
>inwieweit hat der höchstbietende denn ein anrecht auf einen artikel bzw. wann darf ich einen artikel weiterverkaufen?
>folgender fall:
>am 8.12 ging ne auktion von mir zu ende, ich hab am tag drauf, dem 9.12 dem höchstbietenden den gesamtbetrag zugeschickt mit der bitte um überweisung ... das ist jetzt ne woche her und heute kam folgende mail:
>" ey sorry ich bezahl es nach weinachten ok . ich hoff du gibst mir keine schlechte kritik. wer echt nett. ich bin pleite. nach weinachten sofort "
>ich hab aber eigentlich keinen bock zu warten *g*
>wie verfährt man da am besten?
>gruss, kris
Service