Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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SubWOof3r
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Beitrag
von SubWOof3r » Mo 13.01.03 16:51
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Serwus André!
Lässt du das nicht über den Rechtsanwalt laufen ??? Also ich hab damals alles über ihn laufen lassen und hab ihm dann auch meinen Führerschein gegeben. Ich glaub er hat ihn dann bei der Polizei vorbei gebracht!
Gruß,
Bernd
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Waldfee106
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Beitrag
von Waldfee106 » Mo 13.01.03 17:27
Soweit ich aus der Verwandtschaft weiß, kann man sich auch bis zu 2 Monaten erkaufen .... zwei Monate, wo man wieder fahren kann - v.a. wichtig, wenn man das Autole tägl. braucht! Ich glaub, rechtlicher Beistand wäre ganz super - den könntest Du dann genau fragen.
Ansonsten ist der Zeitpunkt echt "egal" - mit bestimmter Frist, wann Du die Fleppen abgibst :o)
Armer Du!!
Liebe Grüße von der Waldfee!
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Haui
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Beitrag
von Haui » Di 14.01.03 21:59
>Jaja, traurig ist es, aber schließlich bin ich selber schuld.
>Wieso ich den Lappen abgeben muss, sag ich jetzt mal nicht, eigene Dummheit :-(
>Aber ne Frage hab ich.
>Wie läuft das ab, den Bußgeldbescheid hab ich schon zerrissen, als ich das Bußgeld bezahlt hab.
>Reicht das, wenn ich jetzt einfach zur Polizeidienststelle meines Vertrauens gehe und den Lappen (das Kärtchen) auf den Tisch lege?????
>Hab sowas noch nie gemacht, vielleicht können die das ja in ihrem PC sehen, dass da bei mir ein Fahrverbot ansteht...
>Für viele Antworten bin ich dankbar
>André
Ohne den Bußgeldbescheid wird die Polizei deinen Lappen nicht annehmen, denn auf dem Bußgeldbescheid steht die Geschäftsnummer des Vorganges drauf und die zuständige Bußgesdstelle.
Der Führerschein kann ohne diese Informationen nicht an die zuständige Stelle weiterversandt werden und wird somit auch nicht angenommen.
So ist es zumindest in NRW.
Gruß Haui