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Hi, danke erstmal für die Antwort!understatement hat geschrieben:Hi!
...das erste Problem ist eines der Werkstatt die die Kupplung eingebaut hat (auch auf Werkstattarbeiten hat man Garantie). Die haben was verstellt, oder nicht wieder richtig eingehängt.
Aber würde dann nicht der Bordcomputer auch einen höheren Verbrauch anzeigen? Oder wird das schon vom Ablauf her gesehen "vor dem Injektor" berechnet?understatement hat geschrieben:Der Verbrauch erscheint mir auch ein wenig hoch und weist auf einen latent inkontinenten Injektor hin.
Gruß!
ne, das soll sich die werkstatt mal schön ansehen:-)MRB hat geschrieben:...Wegen dem ersten Problem sehe ich zwar eh schon wieder total schwarz, aber was soll ich schon machen...
Das Problem ist die können mir erzählen was sie wollen, ich kapier's sowieso eher weniger.obelix hat geschrieben:ne, das soll sich die werkstatt mal schön ansehen:-)
das sind ja alles die gänge der "vorderen" gruppe, ich vermute mal, dass die da am schaltgestänge nachlässig gearbeitet haben.
dürfte dich nüscht kosten.
gruss
obelix
Rechtliche Schritte usw., so weit bin ich zum Glück lange nicht.Black205gti hat geschrieben:Hallo,
der Verbrauch ist für nen 307 Sw ganz normal!
Zum rest einfach mal in die Werkstatt und anschaun lassen und hören was die zu sagen haben, einfach sagen das das Problem seit dem Kupplungswechsel besteht und du der Meinung bist das mit Schaltgestänge was nicht stimmt bz vl nicht richtig eingestellt wurde.
Rechtlich würde es so ausschaun: du musst die Werkstatt 2 mal die Möglickeit geben um nach zu bessern ( verrechnet darf dir hierfür nix werden da du ja schon für ne Reparatur gezahlt hast , diese aber nicht ordentlich durchgeführt wurde) erst nach dem 2ten Nachbessern kannst du einen Gutachter aufsuchen bzw rechtliche Schritte gegen die Werkstatt angehn, Problem wird halt dann sein das du keine Beweise für eine 2 malige Nachbesserung hast , weil ja dafür nix verrechnet werden darf....
Einfach mal zurück zur Werkstatt fahrn, wird schon nicht so schlimm sein!
mfg
schaltgestänge wurde ja demontiert beim kupplungswechsel. wenn da was falsch zusammen gebaut oder falsch eingestellt wurde, hängt das natürlich mit der reperatur zusammen und du hast einen anspruch gegen die werkstattMRB hat geschrieben:
Mir geht es nur darum, ob es überhaupt plausibel wäre, dass das Problem mit dem Getriebe eine Folge des Austauschs der Kupplung wäre. Ansonsten könnte das ja (leider) ein komplett neuer Fehler sein und somit würde ich doch bestimmt keinen Reparaturgarantieanspruch haben, denn das Getriebe (oder das Schaltgestänge wie ihr sagt) wurde ja nicht repariert.
Ah, ok, das wusste ich nicht, dass das zwangsläufig dazu demontiert werden muss. Dann kann ich das natürlich mal erwähnen, wenn ich das Auto hinbringe. Danke!Soko hat geschrieben:schaltgestänge wurde ja demontiert beim kupplungswechsel. wenn da was falsch zusammen gebaut oder falsch eingestellt wurde, hängt das natürlich mit der reperatur zusammen und du hast einen anspruch gegen die werkstatt