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Kulanzantrag
Verfasst: Fr 20.04.12 17:25
von Polarlicht1960
Hallo
Vielleicht kann mir ja jemand von euch eine Antwort geben.
Ich würde von euch gern wissen, wie ist es bei euch abgelaufen, nachdem ihr einen Kulanzantrag gestellt habt.
Ich fahre einen Peugeot 207 seit 6 Jahren und ihn hat es jetzt auch getroffen und zwar erschien wie bei vielen von euch die Meldung ESP /ASR defekt.
Wegen der Aussage, dass man mit dieser Meldung nicht durch den TÜF kommt, stimmte ich dann doch der fast 1400€ Reparatur zu, doch dank den Usern hier in diesen Forum, kam ich auf die Idee meinen Vertragshändler auf einen Kulanzantrag anzusprechen. Von alleine tat er es natürlich nicht ;-).
Ich schrieb aber auch mehrere Mails nach Saarbrücken und letztendlich wurde der Kulanzantrag wohl auch genehmigt. Doch wegen der 400€, die ich letztendlich von den knapp 1400 € zurückbekommen habe, war ich schon etwas enttäuscht.
Klar besser als gar nichts, doch oft las ich hier im Forum von viel höheren erstatteten Beträgen.
Was ich nun gern von euch wissen möchte, ist folgendes.
Habt ihr, die auch schon mal so einen Kulanzantrag gestellt haben, irgendeinen Bescheid bekommen, in der der erstattete Betrag aufgeführt war oder in dem ein Grund stand, warum nur dieser bestimmte Betrag erstattet wurde oder hat man bei euch auch nur den Betrag auf euer Konto überwiesen, so wie es bei mir der Fall war.
Ich finde dies etwas merkwürdig, als Kunde müßte man doch etwas genauer informiert werden.
Muß mir mein Vertragshändler nicht eine genauere Auskunft erteilen ?
Woher soll ich wissen, dass mir tatsächlich nur diese 400€ erstattet worden sind
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, so ist meine Device
Mir kommt dieser Betrag etwas wenig vor.
Vielleicht können mir ja auch einige von euch mitteilen, wieviel sie letztendlich für diese Reparatur aus ihrer eigenen Tasche zahlen mußten, dieser Fehler kommt ja scheinbar bei den 207 sehr oft vorkommt.
Ich wäre euch sehr dankbar über eine Antwort.
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Fr 20.04.12 18:57
von lunic
Hallo,
ich kann selbst nicht genau sagen, wie dieser Kulanzfall zu bewerten ist. Letzt endlich würde ich behaupten, der Hersteller des ESP mindert die Kosten für seinem Händler (deinem Vertragspartner) rückwirkend, obwohl dessen Nacherfüllungsanspruch verjährt ist (437, 441 BGB)
Dass er das freiwillig tut hat also eher was mit der Kulanz des Herstellers gegenüber seinem Händler zu tun.
Die Quote für die Minderung wird nach § 441 III BGB berechnet. Als Beispiel:
Wert mangelhaft: 1500
Wert mangelfrei: 2500
Kaufpreis: 3000
(1500:2500) x 3000
Minderungspreis: 1800
Du kannst ja nachrechnen, falls du die Zahlen kennst..
http://www.anwaltshotline.org/Rechtsber ... derung.htm
Dass du in dem Verhältnis zwischen Händler und Hersteller eingebunden bist und daraus auch einen Anspruch auf Information herleiten kannst, da würde da nicht drauf wetten, um es mal kurz zu machen.
Von daher bleibt dir IMO nur, mal freundlich deinen Händler zu fragen, wie es zur Berechnung der Ersatzsumme kam.
Für ne richtige Rechtsberatung gibts dann aber Anwälte, ich geb da keine Garantie für das was ich hier so schreibe.

Vor allem denke ich, dass hier niemand tatsächlich verpflichtet ist, sondern das alles nur unter dem Motto 'Kundenbindung' abläuft..wie gesagt, die Ansprüche sind verfristet.
Was sagen denn die AGB deines Händlers? Irgendwelche Garantiefristen oder sowas?
Gruß
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Fr 20.04.12 21:41
von Holle
schöner beitrag, und absolut am thema vorbei...ganz klar redet der themenstarter hier von einem kulanzfall, jeder bezug auf das bgb würde ein erstsemester durchfallen lassen. ws hersteller und vk mitenander klären, ist völlig schnurz und wird ebenfalls nicht nach bgb behandelt.
garantiefristen in den agb des vk, nachdem er das auto bereits 6 jahre hat ?
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Fr 20.04.12 21:49
von lunic
?? Na du scheinst es ja besser zu wissen. Da will ich jetzt aber mal was hören.
Hab doch gar nicht behauptet, dass die Kulanz nach dem BGB geregelt wird, oder? Im Gegenteil, ich hab extra drauf hingewiesen dass sich da niemand verpflichtet. Und dass zwischen Hersteller und Händler das Kaufrecht anwendbar ist, finde ich jetzt nicht so abwegig.
Wie würdest du denn die Summe berechnen?
Gruß
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Sa 21.04.12 07:12
von Holle
ich habe keine ahnung, wie und ob was berechnet wird. habe ich auch nie behauptet. ich gebe aber keine seltsamen ratschläge, nach 6 jahren in agb's nach garantiefristen zu suchen..immerhin is das kein kia : -) oder werfe irgendwelche formeln in die gegend, die mit dem fall nichts zu tun haben.
thesen kann ich natürlich diverse aufstellen, nichts davon hat allerdings mit dem bgb zu tun.
möglicherweise sind es einzelfallentscheidungen, die ein sachbearbeiter willkürlich festlegt oder oder oder...
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Sa 21.04.12 15:57
von lunic
MaW beschränkt sich deine Teilnahme am Thema darauf, an mir rumzustänkern, selbst keine Ahnung zu haben und nichts Konstruktives beizutragen. Ne tolle Wurst..
Und du bist der Meinung, dass ne Kulanzabwicklung so im rechtsfreien Raum schwebt..oder willst du evtl doch noch ein Gesetzbuch vorschlagen, dass deiner Meinung nach das rechte wäre? Oder zumindest mal erklären, warum das keine Minderung sein soll?
edit:
"Die Regelung erfolgt eventuell nicht im gleichen Leistungsumfang wie die verpflichtende Schadensbehebung binnen der Gewährleistungspflicht."
Wenn man nach Wikipedia geht, ist wohl beides möglich..sowohl eine orientierung am BGB als auch ne "eigene" Berechnung der Summe. Von daher.. isses humpe.
Gruß
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Sa 21.04.12 17:47
von Holle
von stänkern kann wohl nicht die rede sein, du stellst behauptungen auf, die du immerhin nun, wenn auch aufgrund einer bescheidene quelle, falsifiziert hast.
in solchen fällen, bei denen man sich nicht sicher ist, sollte man es eben wie dieter nuhr halten, dann wird alles gut.
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Di 24.04.12 14:32
von LionRouge
Bei einem von unseren 207 hatten wir genau das gleiche Problem ABS / ESP - Einheit defekt und Garantie vorbei ... Reparaturkosten ~ 1500€
Wir hatten da aber keine Probleme, einfach zum Freundlichen und das Problem geschildert (ADAC hatte den Fehler ausgelesen) die haben sich dann (eigentlich recht freundlich) die Sache noch mal angesehen und mir den Defekt bestätigt ... da ich leider 2 Wochen vorher die 50.000km voll gemacht habe musste ich 10% Eigenanteil bezahlen (Laut Aussage des Händlers wären mir bis 50tkm gar keine kosten entstanden)
Aussage vom Händler: "Das ist ein bekanntes Problem, welches ab und zu mal auftritt ... da gibts keine Probleme"
Es hat dann zwar 4 Wochen gedauert bis das Teil da war aber es verlief alles Reibungslos
--> Haben aber bis dahin auch alle Inspektionen / Wartungen bei diesem Händler machen lassen ...

!
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Di 24.04.12 22:54
von Polarlicht1960
Danke für Ihre Antwort. Da sind Sie ja gut mit 10 % davon gekommen, da hatte ich wohl etwas mehr Pech. Haben auch aller Inspektionen bei diesen Händler machen lassen und waren deswegen etwas enttäuscht, dass wir doch noch so viel für die Reparatur aus eigener Tasche zahlen mußten, obwohl man ja eigentlich gar nix dafür kann.
Mich stört halt nur, warum man nicht wenigstens einen Bescheid bekommt, warum man nur diesen Betrag erstattet bekommt, dass hätte mich natürlich interessiert. So könnte man es auch nachvollziehen.
Re: Kulanzantrag
Verfasst: Mi 25.04.12 12:27
von RomanL
@Holle: Also was dort zum Thema Kulanz in der Ursprungsantwort gesagt/geschrieben wurde, enthält weder die von Dir völlig falsch und zusammenhanglos kritisierte "Aussage" noch irgendwelche fachlichen Fehler. Wenn doch, dann Beweis bitte! Ich finde da keine einzige Aussage in der von Dir bemängelten Form getätigt...
Thema Garantiehinweis: Garantiefristen kann man nach wie vor mal nachsuchen, denn auch, wenn der Gewährleistungsanspruch als solcher schon lange abgelaufen ist, gibt es immerhin auch noch freiwillige Garantien der Hersteller auf ganz verschiedene Baugruppen und bis zu 8 Jahren inzwischen. Also ist es nach 6 Jahren alles andere als abwegig...
Daß es KEIN Gewährleistungsfall ist, hatte bereits die erste Antwort klar ergeben und auch, daß sich bei Kulanz jeglicher Art keinerlei Rechtsansprüche für irgendwen ableiten lassen.
Also was bitte sollte die Streiterei u des Kaisers Bart?! **PLONK**
Letztlich stimmt, was lunic geschrieben hat: Es greift im besagten Fall keinerlei durchsetzbarer Rechtsanspruch, und was da der Hersteller dem Händler an Rückvergütungen gewährt, wird normalerweise nicht publik gemacht. Gerade Sonderkulanzlisten etc. sind gut gehütete Geheimnisse der Hersteller - warum wohl? ;-) Und was die Berechung angeht, die wird auch in Kulanzfällen (leider) oft so angewendet, wie sie das BGB ansetzt. Deshalb kommen nach 6-8 Jahren auch nur noch so "lumpige" Beträge raus ;-(
Allerdings gibt es sehr wohl einen (Rechts)Anspruch auf Auskunft über die gewährte Kulanz, denn der Antrag auf Kulanz wird vom Händler im Auftrage (!) des Kunden an den Hersteller gestellt. Somit ist rein rechtlich der Kunde der Antragsteller und somit Auftraggeber und der Hersteller der Erfüllende - und zwar dem Auftraggeber gegenüber. Eine Aussage des (vermittelnden) Händlers allein reicht da nicht, denn die gewährte Kulanzsumme steht dem Kunden als belegter Abzug von der Rechnung zu.
In einem Fall, wo man vom Meister an der Theke mit einer pauschalen Aussage und einer gekürzten Rechnung abgespeist wird, würde ich den Weg noch mal suchen und eine korrigierte (richtige) Rechnung verlangen. Notfalls hilft die Innung und deren Ombudsmann weiter...
Ich weiß, daß es vielernorts üblich ist, eine Rechung der Form: "...bla bla bla...macht dann 1.480,- zzgl..." zu erstellen. Korrekt ist aber der Ausweis der kompletten Arbeiten aufgeteilt auf Arbeitswerte und Material getrennt und erst NACH Bildung der ursprünglichen Summe ein Abzug der erstatteten Herstellerkulanzsumme. Was für Folgen aus "Rechnungen" der ersten Form entstehen können, führte jetzt hier zu weit in diesem Thema, aber die sind nicht gerade lustig ;-/
Also, wie auch immer: Rechtsanspruch auf Kulanz gibt es keinen, Höhe richtet sich einzig und allein nach Gutdünken des Herstellers (von 0-100% ist alles möglich), und wenn sie gewährt wird, dann gibt es eine klare Belegpflicht dem Kunden gegenüber. Mündliche Aussage allein oder stillschweigende Anrechnung reicht da nicht. That's it.
Und wie schon in lunics erster Antwort geschrieben: Für alles weitere muß man eh einen Anwalt in den Einzelfall schauen lassen ;-)
Gruß
Roman
PS: Ich bin in Fragen Kulanz über Jahre sehr gestählt worden - Thema Sonderkulanzlisten von VW (z.B. beim 2,5er Tdi im T4). Da lernt man ne Menge dazu... ;-)