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Fehlermeldung
Verfasst: So 23.09.12 16:53
von jallemann
Habe gestern einen Peugeot Brek XS 1,8l.Ich habe den Wagen vom Verkäufer abgeholt und auf dem Weg nach ca 10km fing der wagen an zu rucken,dann kam die Meldung Stop und die Kontrollleuchte Selbstdiagnose leuchtete auf.Seit dem kann ich das Auto nicht einmal mehr starten.Ich habe kontakt zum Verkäufer aufgenommen,doch er meinte er habe seit Verkauf damit nichts mehr zutun.Kann mir jemand helfen?Vielen Dank im vorraus.Jalleman
Re: Fehlermeldung
Verfasst: So 23.09.12 18:23
von Chr2d2
Ich weis nicht wie das rechtlich gesehen jetzt aussieht , aber wenn nach 10km der wagen den geist auf gibt denk ich das da wohl rücknahme / instandsetzung drin sein müsste.
Ich würd mit dem problem zum anwalt gehen , und mal die meinung von einem juristen einholen.
gruß
chr2d2
Re: Fehlermeldung
Verfasst: So 23.09.12 18:54
von Peugeot309GTI-TD
Wenn Privatverkauf und im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist so muss der Verkäufer garnichts, es sei denn der Fehler bestand vorher schon und man könne nachweisen das er diesen arlistig verschwiegen hat was wohl so gut wie nie drin ist
Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 17:55
von jallemann
HALLO!! und danke für die tips und meinungen.
Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 18:02
von Sonntagsfahrer
Hat mann nicht auch bei Privatkäufen innerhalb von 14 Tagen, das Recht den Artikel zurück zu geben?
ruf diesbezüglich mal bei der Verbraucherzentrale an, das Kostenlos ;-)
Ansonsten Anwalt.
Mfg. der Sonntagsfahrer
Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 18:05
von jallemann
es gibt keinen kaufvertrag!verkäufer hat 14 tage zeit zur instandsetzung.
und dann gehe ich zum anwalt.
gruß jallemann
Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 18:10
von jallemann
werde ich mal machen!da rufe ich mal an
auch dir dank!sonntagsfahrer
gruß jallemann
Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 20:01
von InformatiX
Sonntagsfahrer hat geschrieben:Hat mann nicht auch bei Privatkäufen innerhalb von 14 Tagen, das Recht den Artikel zurück zu geben?
nein, dieses recht haben weder mann noch frau..

Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 20:28
von Sonntagsfahrer
Siehste auch gut zu wissen ;-)
Deshalb schrieb ich auch, das er sich lieber noch mal schlau machen soll.
Naja, die chancen stehen nicht schlecht, so wie es aussieht war der Mangel ja sofort nach dem Kauf aufgetreten.
Re: Fehlermeldung
Verfasst: Mi 26.09.12 20:33
von Holle
die 14 tage rückgaberecht hast du auch nicht beim kauf beim händler, solche dinge gibts nur bei ehemals sogenannten fernabsatzgeschichen, also kauf im internet oder telefon.
kein kaufvertrag ? das könnte zum problem werden für den verkäufer...im kaufvertrag legt man normalerweise schriftlich mit fest, dass der wagen unter ausschluss jeder sachmängelhaftung verkauft wird...trotzdem fraglich, ob man ansprüche durchsetzen kann.