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Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 13:03
von BamBam
hallo,
wie verhält es sich, wenn ich einen gebrauchtwagen bei einem autohaus kaufe, der zahnriemen (+alles was dazu gehört), laut vorbesitzer getauscht worden sei, jedoch kein nachweiß vorliegt und der verkäufer behauptet: "optisch einwandfrei".
für mich ist dies ein versteckter mangel und der verkäufer muss dies nachbesser, ergo den zahnriemen etc zu seinen lasten/kosten austauschen.
ist das so korrekt?
grüße
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 13:11
von Gentsai
Wann soll der denn gewechselt worden sein, vor einer Woche oder vor vier Jahren?
Wenn der Verkäufer nichts nachweisen kann, ist es jedenfalls schon mal nicht schlecht für dich, ob es aber ein verstecker Mangel ist, weil der Zahnriemen ja noch drauf ist, wage ich zu bezweifeln.
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 15:16
von BamBam
ich verstehe worauf du hinaus willst.
die gleiche frage hab ich mir bzw dem verkäufer auch gestellt -aber er "erreicht den vorbesitzer so schwer".
nunja.... kann man denken drüber, was man will.
dh:
der verkäufer muss, wenn er es ned nachweisen kann, auf jedenfall den riemen+wapu+spannrollen tauschen?
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 16:10
von freeeak
Warum sollte er das tun?
wenn jemand den Tacho ohne Nachweis tauscht dann hast du auch kein Anrecht auf nen neuen Motor.
Wenn jetzt aber der Riemen reißt dann hat der Verkäufer die kosten an der Backe.
Oder du drückst halt den Preis mit dem Druckmittel zahnriemen.
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 17:20
von lunic
Hi,
hast du das Auto denn schon gekauft?
Die Frage, ob ein versteckter Mangel vorliegt oder nicht, wird eigentlich nur dann relevant, wenn es um den Zeitpunkt der Mängelrüge geht. Nicht jeder versteckte Mangel führt gleich zu einem Gewährleistungsfall (zB versteckter Mangel in einem Verschleißteil).
Ob ein Mangel vorliegt, entscheidet sich nach der Vereinbarung zwischen euch. Falls man den Verkäufer mit 'optisch einwandfrei' so verstehen durfte, dass er mit dem Blick auf den Riemen auch etwas über den technisch einwandfreien Zustand gesagt hat, habt ihr euch über einen solchen auch geeinigt. Ein technisch defekter Riemen wäre dann eine Abweichung von der Vereinbarung und ein Mangel wäre gegeben. Davon abgesehen könnte man auch über eine Garantievereinbarung (443 bgb) nachdenken, die würde dann neben der Gewährleistung greifen.
Ein anderes Verständnis dieser Aussage ist aber ebenso denkbar..
Frag ihn doch einfach, ob er dir schriftlich versichert, der Riemen sei technisch neuwertig.
Falls du das Auto schon gekauft hast..
der verkäufer muss, wenn er es ned nachweisen kann, auf jedenfall den riemen+wapu+spannrollen tauschen?
Wenn ihr euch auf einen Kauf eines neuwertigen Riemens geeinigt habt (was aber IMO nicht feststeht) und dein Verkäufer nicht beweisen kann, dass der Riemen auch neu ist, muß er nachbessern.
Du könntest ihm hierfür eine Frist setzen, innerhalb er entweder den Beweis erbringt oder das Teil in den Zustand versetzt, den er dir zugesichert hat (bzw hätte). Falls er den tatsächlich nicht erbringen kann (oder sich weigert), hat er von Anfang an nicht erfüllen können, und du kannst (bzw könntest) ohne Frist zurücktreten.
Also so seh ich das (jetzt mal ganz unverbindlich ^^).
Gruß
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 17:49
von Holle
hier geht's doch eigentlich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft...wenn im vertrag oder vor zeugen ein gewechselter Riemen zugesichert wurde, dann besteht Anspruch.
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: Sa 01.12.12 20:06
von BamBam
@lunic
ui -das klingt sehr anwalt-lich.
gefällt mir!
mal schauen was so geht. *hehe*
holles posting gefällt mir aber auch ^^
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: So 02.12.12 10:18
von BamBam
noch ne Frage....
Nehmen wir an, der neu zu erstehende Hobel hat Sommerreifen drauf. Draußen Stürmt und Schneits -darf der Händler mir die Gefahr übergeben und mich vom Hof fahren lassen oder hat er für Verkehrssicherheit sorge zu tragen?
Ich bin doch schließlich ja nur ein Käufer -und Laie.

Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: So 02.12.12 11:55
von freeeak
ein guter verkäufer weist dich darauf hin...und verkauft dir gleich nen satz winterräder dazu.
in dem moment wo du den hobel gekauft hast bist ja du der eigentümer-der für die verkehrssicherheit seines hobels zu sorgen hat.(oder wars nur der fahrer??)
wenn dein nachbar mit sommerrädern unterwegs ist bist du ja auch nicht dafür verantwortlich-es sei denn du fährst mit seinem auto...
und ich glaube selbst dann kann der eigentümer ne teilschuld bekommen wenn was passiert.bei ner kontrolle ist aber nur der fahrer der dumme.
bei mietwagenfirmen musst ja zum teil auch die winterräder dazuordern-sonst stellen die einem auch n fahrzeug mit sommerrädern hin.
Re: Frage zu Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen kauf
Verfasst: So 02.12.12 12:00
von BamBam
ja so denk ich mir das nämlich auch.
mir kommen bei diesem händler ein paar dinge sowieso bissl komisch vor. vorerst sag ich erstmal nix zu. mal sehen.
hm, ich hätte jetzt versucht so zu argumentiert:
da das auto so nicht verkehrssicher ist, muss der händler dafür sorgen, dass dem entsprochen wird.
gut, ich könnte mit nem hänger kommen. aber stünde eine halbe weltreise an -und wäre viel zu viel aufwand für ein bischen stück blech.
hmmm......
