alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Frank309
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Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Beitrag von Frank309 » Do 25.07.13 22:34

obelix hat geschrieben: das ist sowas wie die oft angesprochene bodenfreiheit. da ist NIX klar geregelt, liegt also immer im ermessen des aas.
imgegensatz zu den gesetzen in österreich, da gibt es klare richtlinien, (ich glaube 13cm), wer tiefer ist isti llegal unterwegs. bei uns heisst es i.d.r. wenn das auto auf die prüfbahn kommt, ohne hängen zu bleiben, passt das schon:-)

gruss

obelix
Nix direkt, das stimmt. Aber es sind 500mm Unterkante Lichtaustritt zum Boden vorgeschrieben. Und zwar für Fahrzeuge vor 88 glaub ich.
Und das wird oft unterschritten. Allerdings macht sich aus meiner Erfahrung auch niemand die Mühe das nachzumessen.

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obelix
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Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Beitrag von obelix » Do 25.07.13 22:57

Frank309 hat geschrieben:
obelix hat geschrieben: das ist sowas wie die oft angesprochene bodenfreiheit. da ist NIX klar geregelt, liegt also immer im ermessen des aas.
imgegensatz zu den gesetzen in österreich, da gibt es klare richtlinien, (ich glaube 13cm), wer tiefer ist isti llegal unterwegs. bei uns heisst es i.d.r. wenn das auto auf die prüfbahn kommt, ohne hängen zu bleiben, passt das schon:-)

gruss

obelix
Nix direkt, das stimmt. Aber es sind 500mm Unterkante Lichtaustritt zum Boden vorgeschrieben. Und zwar für Fahrzeuge vor 88 glaub ich.
Und das wird oft unterschritten. Allerdings macht sich aus meiner Erfahrung auch niemand die Mühe das nachzumessen.

yepp, ist klar - auch die nummernschildkante hat ein mass
aber es ging ja um die bodenfreiheit - und da gibt es eben nüscht.
mit dem schild und dem licht haben viele ein problem, sowas wird dann in kontrollen gern als letztes mittel genommen, wen´n die kavallerie nix anderes findet:-) hat quasi die aids-handschuhe ersetzt:-)

gruss

obelix
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alterSchwede
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Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Beitrag von alterSchwede » Fr 26.07.13 09:35

Hej! Also ich habe bei uns in Schweden auch mal was gesucht wegen einer Anhängerkupplung da gibt es genaue Vorschriften was Zugelassen ist EU mässig und was Zugelassen ist vor den EU -bestimmungen das ist klar definiert und da kann kein TÜV auch in Deutschland was daran rütteln. Es ist aber eine sch...Arbeit alle Bestimmungen zu lesen ich habe es nach einer guten Weile aufgesteckt es sind jede Menge querverweise etc. Das hängt ganz viel vom Bj. ab .

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lunic
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Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Beitrag von lunic » Fr 26.07.13 10:49

306cabrio hat geschrieben: Antwort A: EU Recht geht über Deutsches recht
Antwort B: Nein Deutsches Recht geht über EU recht.....
Hi,
es gibt im Kollisionsfall einen Anwendungsvorrang des EU-Rechts. Wenn eine deutsche und eine EU-Norm den gleichen Sachverhalt regeln, aber zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, wird das deutsche Recht nicht angewendet.
Also gilt deutsches Recht nur noch dort, wo es entweder keine EU-Norm gibt (lol) oder die EU keine Regelungskompetenz hat (auchlol).

Zum Bestandsschutz:
Wenn du nach deutschem Recht einen Bescheid mit einer Genehmigung erhälst, kann der natürlich zurückgenommen werden, mit Entschädigung.
Deutschland ist verpflichtet, EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen und es anzuwenden, und es genießt leider keinen Bestandsschutz (also das deutsche Recht). :)
Der deutsche TÜV kann also beim Anblick deiner Räder nicht einfach sagen, nach altem Recht war das ok, mir gefällt es auch so wie es ist, also Stempel drauf - wenn er damit gegen EU-Recht verstößt. Ob das der Fall ist, also das EU-Recht in den Verwaltungsvorschriften für den TÜV tatsächlich auch vorschreibt, dass bestehende Änderungen rückgebaut werden müssen, weiß wohl niemand außer dem TÜV, wie Obelix ja schon gesagt hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass es für solche Rückbauten wiederum Übergangs- und Ermessensvorschriften gibt, je nach schwere der Abweichung und Kosten für den Rückbau. Ist aber nur Spekulation.
zB bei den Oldtimern hat das EU-Recht ja auch schon angesetzt, die müssen jetzt 'besser in Schuss' sein als vorher, was die Dekra etc dann durch Gutachten feststellt. Ob das Auto jetzt Pflegestufe 2 oder 3 hat, ist wohl immer noch eine Frage des Einzelfalls (damit tut sich die EU ja leider schwer..)

Gruß

alterSchwede
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Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Beitrag von alterSchwede » Fr 26.07.13 11:13

Dann verstehe ich nicht wieso sooft schon im Fernsehen gesehen Holländer oder auch Dänen mit Ihren Autos nach Deutschland fahren angehalten werden bei speziellen Kontrollen Tönungsfolien an den Seitenscheiben haben ohne den berühmten Stempel was in Deutschland verlangt wird in Holland , Dänemark oder auch bei uns es gar nicht gibt, sowie Felgeneintragungen und sie dann die Folie wegmachen müssen um weiterfahren zu können sonst bleibt das Auto stehen, nur weil in Deutschland eine Genehmigung vorgeschrieben ist aber laut EU ja nicht sonst wären ja dort oder bei uns in Schweden auch solche Eintragungsnummern vorgeschrieben. Ich bin der Meinung das da noch vieles im Argen liegt und jeder seine eigene Suppe nicht nur kochen sondern auch auf den Tisch bringen will.
Das mit den Oldtimer kann ich nichts dazu sagen da bei uns eine andere Regelung herscht. Alles was älter ist wie 30 Jahre ist Steuerfrei und muss alle 2 Jahre zum TÜV sonst müssen wir jedes Jahr, und jedes Auto das vor 1950 Zugelassen wurde ist Steuer und TÜV frei, du kannst aber wenn du willst hinfahren wenn du nicht Sicher bist ob dein Auto noch Strassen tauglich ist man muss aber nicht.

Sonntagsfahrer
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Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen

Beitrag von Sonntagsfahrer » Fr 26.07.13 18:20

Zu den eintragungen ganz am Anfang.
Laut eines (fähigem) Tüv-Prüfers ist es so, das alte Eintragungen , die rechtmäßig vorgenommen wurden, bestehen bleiben.
Also keine Sorge um deine Räder.

Bei deinem Alu-Heckflügel muss es so gewesen sein, das der Tüv- Prüfer vorher schon gewußt haben muss, das es in kürze verboten wird, denn der Tüv bekommt schon vorab ein Schreiben wenn sich demnächst was ändert.
Somit war die Eintragung nicht rechtens und und wurde als nichtig erklährt.




Mfg. der Sonntagsfahrer

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