306cabrio hat geschrieben:
Antwort A: EU Recht geht über Deutsches recht
Antwort B: Nein Deutsches Recht geht über EU recht.....
Hi,
es gibt im Kollisionsfall einen Anwendungsvorrang des EU-Rechts. Wenn eine deutsche und eine EU-Norm den gleichen Sachverhalt regeln, aber zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, wird das deutsche Recht nicht angewendet.
Also gilt deutsches Recht nur noch dort, wo es entweder keine EU-Norm gibt (lol) oder die EU keine Regelungskompetenz hat (auchlol).
Zum Bestandsschutz:
Wenn du nach deutschem Recht einen Bescheid mit einer Genehmigung erhälst, kann der natürlich zurückgenommen werden, mit Entschädigung.
Deutschland ist verpflichtet, EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen und es anzuwenden, und es genießt leider keinen Bestandsschutz (also das deutsche Recht).
Der deutsche TÜV kann also beim Anblick deiner Räder nicht einfach sagen, nach altem Recht war das ok, mir gefällt es auch so wie es ist, also Stempel drauf - wenn er damit gegen EU-Recht verstößt. Ob das der Fall ist, also das EU-Recht in den Verwaltungsvorschriften für den TÜV tatsächlich auch vorschreibt, dass bestehende Änderungen rückgebaut werden müssen, weiß wohl niemand außer dem TÜV, wie Obelix ja schon gesagt hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass es für solche Rückbauten wiederum Übergangs- und Ermessensvorschriften gibt, je nach schwere der Abweichung und Kosten für den Rückbau. Ist aber nur Spekulation.
zB bei den Oldtimern hat das EU-Recht ja auch schon angesetzt, die müssen jetzt 'besser in Schuss' sein als vorher, was die Dekra etc dann durch Gutachten feststellt. Ob das Auto jetzt Pflegestufe 2 oder 3 hat, ist wohl immer noch eine Frage des Einzelfalls (damit tut sich die EU ja leider schwer..)
Gruß