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				gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Di 30.07.13 19:25
				von blue rc200
				Moin moin.darf ich bei meinem 206 auch  nebelscheinwerfer in gelb fahren ?? Also mit gelber folie folieren oder so ??
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Di 30.07.13 19:37
				von rene1975
				gelbe nebler darfst du,aber diese folie eigendlich nicht.
aber 

 wenns gut gemacht ist siehts heiner,ein E....hast du ja auf den gläsern.
 
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Di 30.07.13 19:43
				von blue rc200
				Ja dann werd ich die gelb folieren . 

  danke für die schnelle Antwort
 
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Di 30.07.13 22:30
				von rene1975
				gelbe nebler sind in D....land erlaugt
nur keine haupt oder fernscheinwerfer,ich kenn viele BMW-ler die haben mit ordentlich gemachter folie auch keine probl....beim tüv.
wenn du das selber machst,dann leg die kanten der folie ordentlich um die ecke,mit wärme(heißluftföhn),bis an die letzte kante von deinen gläsern.
dann,am besten die kanten mit nem pinselchen klarlack umranden,
falls mal einer rumfummeln will 

 
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Di 30.07.13 23:02
				von obelix
				blue rc200 hat geschrieben:Moin moin.darf ich bei meinem 206 auch  nebelscheinwerfer in gelb fahren ?? Also mit gelber folie folieren oder so ??
nein.
aber erlischt...
gruss
obelix
 
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Mi 31.07.13 13:39
				von PECHI
				was nun, darf man(n) das nun oder ne??? die einen sagen ja, die anderen sagen nein!
hat da schonmal jemand direkt bei der dekra nachgefragt??? glaube, das keiner bock hat das seine betriebserlaubnis erlöscht, wegen so ner kleinigkeit!!!
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Mi 31.07.13 13:52
				von Timon
				Kommt drauf an 
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Man darf hellgelbe Zusatzscheinwerfer benutzen. Wenn du allerdings einen weißen Scheinwerfer "umfärbst", dann ist der Scheinwerfer nicht mehr zugelassen und damit erlischt die Betriebserlaubnis.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
"Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."
Und die Farbe ist in meinen Augen eine Einschränkung der Scheinwerfer.
Viele Grüße
Frank
 
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Mi 31.07.13 16:41
				von freeeak
				Gabs nicht mal von french power gelbe nebler mit zulassung?
Das mit der folie würd ich auch sein lassen-wie lasierte rückleuchten nicht zulässig.
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Mi 31.07.13 17:38
				von obelix
				PECHI hat geschrieben:was nun, darf man(n) das nun oder ne??? die einen sagen ja, die anderen sagen nein!
hat da schonmal jemand direkt bei der dekra nachgefragt??? glaube, das keiner bock hat das seine betriebserlaubnis erlöscht, wegen so ner kleinigkeit!!!
ganz klar - darfst ned.
jeder eingriff in ein bauartgenehmigtes teil bringt dessen abe zum erlöschen. und damit auch die be des fahrzeuge. ob das nun sinnvol ist oder ned mag dahingestellt sein, ist halt so.
also weder folieren noch anmalen...
gruss
obelix
 
			 
			
					
				Re: gelbe nebelscheinwerfer
				Verfasst: Mi 31.07.13 19:17
				von PECHI
				ich hatte zwar auch vor die nebler meines 406 gelb zumachen, die nebler sind keine originalen! da ich eh nochma mit meinem dekra und tüv mann quatschen muss, werd ich die mal fragen! vorerst lass ich es  so wie es is!!!