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darf ich mit anhänger fahren?

Verfasst: So 17.03.02 21:50
von Luen
hallo!


ich muss meinen fahruntüchtigen peugeot nach hause bringen..sind rund 200km!


da ich auf die autobahn muss, wollte ich euch fragen, ob ich überhaupt ein auto mit anhänger fahren darf! ich habe nur führerschein für klasse B. hab gehört, ich darf einen anhänger mit nur 750kg gesamtgewicht ziehen. das bedeutet, ich darf nich fahren da der peugeot 106er etwas mehr wiegt..danke für eure hilfe!


byebye


luen

re: darf ich mit anhänger fahren?

Verfasst: So 17.03.02 21:53
von Red Runner
>hallo!


>ich muss meinen fahruntüchtigen peugeot nach hause bringen..sind rund 200km!


>da ich auf die autobahn muss, wollte ich euch fragen, ob ich überhaupt ein auto mit anhänger fahren darf! ich habe nur führerschein für klasse B. hab gehört, ich darf einen anhänger mit nur 750kg gesamtgewicht ziehen. das bedeutet, ich darf nich fahren da der peugeot 106er etwas mehr wiegt..danke für eure hilfe!


>byebye


>luen


Moin,


diese Aussage ist leider richtig, Du darfst max 750kg tatsächliches Gesamtgewicht ziehen. Auch gebremste Anhänger darfst Du grundsätzlich nicht ziehen (da bin ich mir aber nicht hundertprozentig sicher). Frag jemanden, der noch in 1998 den Führerschein gemacht hat, der hat noch Klasse 3 und nicht B und darf Anhänger bis zum 1,5 fachen zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ziehen...


Greetz


RR

also, wenn ich mich nicht irre dannist das so...

Verfasst: So 17.03.02 21:54
von hosch
der anhänger darf das gewicht deines autos nicht überschreiten und die gesammtlast (auto+anhänger) darf 3,5 tonnen nicht überschreite!

re: also, wenn ich mich nicht irre dannist das so...

Verfasst: So 17.03.02 22:58
von luen
>der anhänger darf das gewicht deines autos nicht überschreiten und die gesammtlast (auto+anhänger) darf 3,5 tonnen nicht überschreite!


darf ich mit klasse b führerschein fahren?

ja, ich hab auch klasse B ! dasheißt bis 3,5t

Verfasst: So 17.03.02 23:05
von hosch
les mal bei www.führerschein.de aber wie gesagt nur bis 3,5 gesammt und nicht über das gewicht des fahrzeuges ´mein ich!

dankeschön!

Verfasst: So 17.03.02 23:47
von luen
>les mal bei www.führerschein.de aber wie gesagt nur bis 3,5 gesammt und nicht über das gewicht des fahrzeuges ´mein ich!

FALSCH!!!

Verfasst: Mo 18.03.02 01:42
von Red Runner
>>les mal bei www.führerschein.de aber wie gesagt nur bis 3,5 gesammt und nicht über das gewicht des fahrzeuges ´mein ich!


Moin nochmal,


die 3,5t beziehen sich auf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges. D.h. dass Du ein einzelnes Fahrzeug mit 3,5t bewegen darfst, oder einen Zug, also z.B 3t Zugmaschine und 500kg Anhänger. Du darfst aber mit Führerscheinklasse B definitiv nicht über 750kg tatsächliches Gewicht vom Anhänger kommen (hier: tatsächliches, nicht zulässiges Gesamtgewicht). Um mehr als 750kg ziehen zu dürfen, müsstest Du den Führerschein BE erwerben!


Also nochmal abschließend: Du darfst ein Gespann, auf dem Dein 106er aufm Anhänger ist NICHT fahren!!!


Greetz


RR

Leider auch falsch

Verfasst: Mo 18.03.02 08:28
von Andreas H
>>>les mal bei www.führerschein.de aber wie gesagt nur bis 3,5 gesammt und nicht über das gewicht des fahrzeuges ´mein ich!


>Moin nochmal,


>die 3,5t beziehen sich auf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges. D.h. dass Du ein einzelnes Fahrzeug mit 3,5t bewegen darfst, oder einen Zug, also z.B 3t Zugmaschine und 500kg Anhänger. Du darfst aber mit Führerscheinklasse B definitiv nicht über 750kg tatsächliches Gewicht vom Anhänger kommen (hier: tatsächliches, nicht zulässiges Gesamtgewicht). Um mehr als 750kg ziehen zu dürfen, müsstest Du den Führerschein BE erwerben!


>Also nochmal abschließend: Du darfst ein Gespann, auf dem Dein 106er aufm Anhänger ist NICHT fahren!!!


>Greetz


>RR


Hi,


die Klasse B gilt für Fahrzeuge bis 3,5t oder Gespanne bis 3,5t, wobei das zulässige GEsamtgewicht des Anhängers das zulässige Höchstgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf.


Wenn Dein 106 (auf dem Hänger) also 900kg wiegt, der Anhänger selber 400, dann wärst du bei 1,3t. Ausschlaggebend ist aber das zulässige Höchstgewicht des Hängers - also z.B. 1,6t... Das Zugfahrzeug muß dann mehr als 1,6t wiegen dürfen können...


Mein 206 wiegt 1125kg und darf gebremst 1100kg wiegen. Das geht also, während z.B. das Auto meines Vaters nicht geht: A8, Gesamtgewicht 2,3t - darf aber 2,8t ziehen... Dafür benötigst Du dann C1.


Gruß


Andreas


PS: In der letzten Auto Motor und Sport war ein guter Überblick, vielleicht haben die den Online unter www.auto.t-online.de

... Korrektur

Verfasst: Mo 18.03.02 08:30
von Andreas H
>Mein 206 wiegt 1125kg und darf gebremst 1100kg wiegen.


Muß natürlich ZIEHEN heissen, nicht WIEGEN..

Noch ´ne Korrektur

Verfasst: Mo 18.03.02 08:32
von Andreas H
>>Mein 206 wiegt 1125kg und darf gebremst 1100kg wiegen.





Schon sachlich falsch - mein 206 darf ja auch noch zuladen, d.h. es gilt das zulässige Gesamtgewicht: 1525kg. Der Hänger dürfte also bis 1525kg haben, was ja aber nicht geht wegen der Anhängelast...


Gruß


Andreas