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Fahrerlaubnis Klasse E

Verfasst: Mo 18.03.02 15:16
von Günter
Hallo,


hier nun die Fakten. Klasse E: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.


Wenn das Gesamtgewicht des kompletten Zuges über 3,5t liegt. Ausnahme: Wenn das Zugfahrzeug allein schon 3,5t wiegt, dann dürft ihr einen Anhänger bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht ohne E-Führerschein mitführen.


Ist der Anhänger jedoch schwerer als 750kg zul. GG wird die Fahrerlaubnis-Klasse E wieder notwendig

re: Fahrerlaubnis Klasse E

Verfasst: Mo 18.03.02 15:23
von Günter
>Hallo,


>hier nun die Fakten. Klasse E: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.


>Wenn das Gesamtgewicht des kompletten Zuges über 3,5t liegt. Ausnahme: Wenn das Zugfahrzeug allein schon 3,5t wiegt, dann dürft ihr einen Anhänger bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht ohne E-Führerschein mitführen.


>Ist der Anhänger jedoch schwerer als 750kg zul. GG wird die Fahrerlaubnis-Klasse E wieder notwendig


Nachtrag: auch zu lesen unter www.verkehrsportal.de/führerschein/fahr ... lassen.htm