Fahrerlaubnis Klasse E
Verfasst: Mo 18.03.02 15:16
Hallo,
hier nun die Fakten. Klasse E: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Wenn das Gesamtgewicht des kompletten Zuges über 3,5t liegt. Ausnahme: Wenn das Zugfahrzeug allein schon 3,5t wiegt, dann dürft ihr einen Anhänger bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht ohne E-Führerschein mitführen.
Ist der Anhänger jedoch schwerer als 750kg zul. GG wird die Fahrerlaubnis-Klasse E wieder notwendig
hier nun die Fakten. Klasse E: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Wenn das Gesamtgewicht des kompletten Zuges über 3,5t liegt. Ausnahme: Wenn das Zugfahrzeug allein schon 3,5t wiegt, dann dürft ihr einen Anhänger bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht ohne E-Führerschein mitführen.
Ist der Anhänger jedoch schwerer als 750kg zul. GG wird die Fahrerlaubnis-Klasse E wieder notwendig