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dürfen seit neustem ...
Verfasst: Mi 20.03.02 23:21
von frank
die vorderen seiten scheiben auch Verdunkelt werden ???
Ich sehe immer mehr autos die die Vorderen Seitenscheiben verdunkelt haben trotz Deutschem Kennzeichen ..
Wundert mich jetzt schon , darf man das seit diesem jahr ??
mfg ,
re: dürfen seit neustem ...
Verfasst: Mi 20.03.02 23:39
von Aron
moin...
als ich meine Tönfolie hinten eintragen lassen wollte hat der Tüvver
vorn die scheibe runter und geguckt , der hätte wohl was eintragen wollen
*ggg*
nur leider hatte ich nur hinten getönt und einen Keil vorn *schade*
mfG,,,Aron
re: dürfen seit neustem ...
Verfasst: Mi 20.03.02 23:54
von Coyote
Hi,
Ich kenne dieses Phänomen, hab auch schon Autos gesehen die schillernde "Perlmutt-Effekte auf Front und Seitenscheibe hatten, oder welche die wirklich ÜBELST vollverspiegelt waren!
Sieht ja auch wirklich schick aus, aber ich glaub solche Leute werden auch des öfteren zur Kasse gebeten!?? Was kann einem schon im schlimmsten Fall passieren (keine Ahnung) würd mich mal interessieren!!
Ciau
Coyote
re: dürfen seit neustem ...
Verfasst: Do 21.03.02 00:57
von frank
nein ich meine nicht diese rot schimmernde Wärmeschutzbeschichtung und auch nicht Vollverspiegelte scheiben sondern eine Leicht dezente Schwarze tönung wo man von aussen noch gut durchsehen kann ..
re: Risikosache
Verfasst: Do 21.03.02 10:31
von maik
moin,
die Foliengutachten sagen aus, daß sie an allen Scheiben verarbeite werden dürfen, wo sie die sicht nicht behindern. Nicht jeder TÜV sieht die Seitenscheibe als Sichtbehinderung. Doch die Versicherungen sehen das anders!!! Du bist trotz eingetragener Folie nicht versichert.
<ul><li><a href="
http://www.peugeotfreunde-weserems.de" target=_blank>http://www.peugeotfreunde-weserems.de</a></ul>
Bestimmungen
Verfasst: Do 21.03.02 11:31
von Günter
>moin
>die Foliengutachten sagen aus, daß sie an allen Scheiben verarbeite werden dürfen, wo sie die sicht nicht behindern. Nicht jeder TÜV sieht die Seitenscheibe als Sichtbehinderung. Doch die Versicherungen sehen das anders!!! Du bist trotz eingetragener Folie nicht versichert.
Getönte Autoglasfolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von weniger als 70% dürfen an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe angebracht werden. Diese Bestimmungen gelten in Verbindung mit 2 Außenspiegeln. Transparente Autoglasfolien dürfen an der Heckscheibe, an den hinteren und auch an den vorderen ( nur in Verbindung mit farblosem Glas ) Seitenscheiben angebracht werden.
re: Bestimmungen
Verfasst: Do 21.03.02 11:44
von Phil206RC
>Getönte Autoglasfolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von weniger als 70% dürfen an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe angebracht werden. Diese Bestimmungen gelten in Verbindung mit 2 Außenspiegeln. Transparente Autoglasfolien dürfen an der Heckscheibe, an den hinteren und auch an den vorderen ( nur in Verbindung mit farblosem Glas ) Seitenscheiben angebracht werden.
hmm komische sache! bei uns in der CH kannste die hinteren 3 scheiben zunageln oder zupappen wie du willst! sofern du 2 intakte aussenspiegel hast!!! bei den vorderen seitenscheiben wirds dann ganz krass: darf nur gaaanz wenig getönt werden (lichtdurchlässigkeit mind. 70%). jedoch wennde farbschutzverglasung hast darfste keine auch noch so helle folie drauf machen, is dann schon nicht mehr erlaubt!
greetz aus der CH
Phil
re: Bestimmungen
Verfasst: Do 21.03.02 11:49
von frank
also könnte ich meine vorderen seitenscheiben auch tönen , halt nur ganz schwach min.70% durchlässigkeit ...?
Im schlimmsten Fall...
Verfasst: Do 21.03.02 13:10
von Sven206
...nimmst Du jemandem die Vorfahrt, er fährt rechts in dich rein und die Versicherung zahlt keinen Pfennig, weil Du ohne Betriebserlaubnis gefahren bist. Die Versicherung wird dabei argumentieren, dass durch die Tönung die Sicht beeinträchtigt wurde und macht ihre Kassen dicht :-(
Wenn man allerdings das Glück hat, dass man von der Polizei angehalten wird und die es merkt, dann muss man nur eine Strafe wegen Fahren ohne BE fahren und darf die Folie vor Ort wieder abmachen *g*
Und selbst wenn Sie eingetragen sind: Dann geht´s zum nächsten TÜV-Gutachter und der sagt dann schon, was man darf und was nicht :-)
MFG Sven206
>Hi,
>Ich kenne dieses Phänomen, hab auch schon Autos gesehen die schillernde "Perlmutt-Effekte auf Front und Seitenscheibe hatten, oder welche die wirklich ÜBELST vollverspiegelt waren!
>Sieht ja auch wirklich schick aus, aber ich glaub solche Leute werden auch des öfteren zur Kasse gebeten!?? Was kann einem schon im schlimmsten Fall passieren (keine Ahnung) würd mich mal interessieren!!
>Ciau
> Coyote
äh, das Gleiche hat doch Günter auch gesagt, oder?
Verfasst: Do 21.03.02 13:12
von Sven206
>>Getönte Autoglasfolien mit einer Lichtdurchlässigkeit von weniger als 70% dürfen an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe angebracht werden. Diese Bestimmungen gelten in Verbindung mit 2 Außenspiegeln. Transparente Autoglasfolien dürfen an der Heckscheibe, an den hinteren und auch an den vorderen ( nur in Verbindung mit farblosem Glas ) Seitenscheiben angebracht werden.
>
>hmm komische sache! bei uns in der CH kannste die hinteren 3 scheiben zunageln oder zupappen wie du willst! sofern du 2 intakte aussenspiegel hast!!! bei den vorderen seitenscheiben wirds dann ganz krass: darf nur gaaanz wenig getönt werden (lichtdurchlässigkeit mind. 70%). jedoch wennde farbschutzverglasung hast darfste keine auch noch so helle folie drauf machen, is dann schon nicht mehr erlaubt!
>greetz aus der CH
>Phil