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wichtige frage!!!!

Verfasst: Sa 30.03.02 00:50
von markus
hi!


eine frage: muß ein (peugeot)vertragshändler wenn er dir einen gebrauchten verkauft dir sagen, ob es ein unfallauto war?? kann man, wenn man später draufkommt was nachfordern??


markus, österreich

re: wichtige frage!!!!

Verfasst: Sa 30.03.02 01:47
von tobi
>hi!


>eine frage: muß ein (peugeot)vertragshändler wenn er dir einen gebrauchten verkauft dir sagen, ob es ein unfallauto war?? kann man, wenn man später draufkommt was nachfordern??


>markus, österreich


hi markus normaler weise schon du kannst entweder den händler bzw den verkäufer verantwortlich machen man nennt so etwas arglistig verschwiegene mängel


so war es zumindest bei mir


gruß tobi

ja

Verfasst: Sa 30.03.02 02:37
von funkykowal
er muß dir das unaufgefordert sagen. und weil er den wagen vor dem verkauf checkt (sollte zumindest) und der händler mehr erfahrung in solchen sachen, so sollten ihm solche schäden nicht unentdeckt bleiben.

In Deutschland...

Verfasst: Sa 30.03.02 04:47
von SubWOof3r
... ist es zumindest so, dass er es sagen muss. Man kann bis zehn Jahre nach Kauf noch Schaden fordern wenn arglistig verschwiegene Mängel auftauchen !

soweit ich weiss...

Verfasst: Sa 30.03.02 09:22
von Obelix
gibt es unterschiede.


die definition unfallwagen ist schwierig.


sobald tragende teile beschädigt werden ist eine anzeigepflicht gegeben auf jeden fall.


wenn es nur eine ausgetauschte stosstange oder kotflügel betrifft wird es nicht als unfall angesehen.


wenn aber im kaufvertrag "unfallfrei" steht ist dass einne zugesicherte eigenschaft, und diese angabe muss dann auch e wahrheit entsprechen.


vielleicht kann mal einer unserer jura-fachleute hier im forum was dazu sagen.


greetz


obelix

richtig, aber 30 Jahre! (o.T)

Verfasst: So 31.03.02 12:21
von Torsten
kein Text