Schleudertrauma: Schmerzensgeld auch bei 10 km/h
Verfasst: Sa 06.04.02 09:52
mid Bad Windsheim - Bislang wurde bei Auffahrunfällen mit einer Kollisionsgeschwindigkeit unter 10 km/h kein Schmerzensgeld für ein so genanntes Schleudertrauma gezahlt. Doch das Oberlandesgericht Celle sieht das anders. Die Richter sprachen einem 28-jährigen Studenten laut dem Automobilclub ARCD 1 000 Euro Schadenersatz zu (Az. 14 V 102/00).
Der 14. Senat verkannte dabei nicht, dass bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h normalerweise keine Halswirbelsäulenverletzung eintreten könne. Entscheidend sei aber der Einzelfall, so die Richter. Und in diesem hatte ein Gutachter dem Studenten, der vor einer Rotlichtampel gehalten hatte, bescheinigt, dass für ihn der Anprall eines nachfolgenden Pkw `unerwartet` gekommen sei.
Deshalb habe er die Halsmuskulatur nicht anspannen können, was zu seiner Verletzung führte. Bei dem Unfall war das stehende Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von sechs bis sieben Kilometern pro Stunde nach vorn beschleunigt worden. mid/hw
schon bissl heftig oder?! 10 km/h ...
Der 14. Senat verkannte dabei nicht, dass bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h normalerweise keine Halswirbelsäulenverletzung eintreten könne. Entscheidend sei aber der Einzelfall, so die Richter. Und in diesem hatte ein Gutachter dem Studenten, der vor einer Rotlichtampel gehalten hatte, bescheinigt, dass für ihn der Anprall eines nachfolgenden Pkw `unerwartet` gekommen sei.
Deshalb habe er die Halsmuskulatur nicht anspannen können, was zu seiner Verletzung führte. Bei dem Unfall war das stehende Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von sechs bis sieben Kilometern pro Stunde nach vorn beschleunigt worden. mid/hw
schon bissl heftig oder?! 10 km/h ...