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Versicherung und Reparatur wichtig!

Verfasst: Mo 08.04.02 19:16
von Frank309
Hallo,


mir hat heute eine Frau beim Einparken meine Front völlig zerstört.


Wie sieht das jetzt aus? Die Versicherung lässt erstmal Bilder machen und will dann ein Gutachten erstellen. Was ist bei einem Totalschaden? Muss ich dann mein Auto verschrotten lassen? Kann ich mir den Betrag des Gutachtens auszahlen lassen und selber die Reparatur machen?


Bitte helft mir, ich bin am Boden zerstört.


Frank




<ul><li><a href="http://www.peugeot309.de.vu" target=_blank>So sah er mal aus</a></ul>

re: Versicherung und Reparatur wichtig!

Verfasst: Mo 08.04.02 19:27
von Aron
also Du hast das Recht Die einen Gutachter selber auszusuchen , am besten gehst


zur Dekra , die Gutachter von denen versuchen meißt den Schaden zu drücken


wie gesagt sag denen Du willst Dir Deinen Gutachter selber aussuchen , ist


Dein Recht als geschädigter !!!


Totalschaden ist egal , Du kannst Dir das Geld laut Gutachten auszahlen lassen


darfst dann aber kein Nutzungsausfall beantragen , Totalschaden ist


nur wenn der Reparaturwert den Wiederbeschaffungswert überschreitet


falls Du merkst Di versicherung will Dir ihren Gutachter aufdrücken oder


versucht dann die Bezahlung rauszuschieben sofort mit Anwalt drohen und das bei


weiterer Verzögerung sofort umsetzen !!!


mfG,,,Aron

re: Versicherung und Reparatur wichtig!

Verfasst: Mo 08.04.02 20:26
von InformatiX
>Hallo,


>mir hat heute eine Frau beim Einparken meine Front völlig zerstört.


>Wie sieht das jetzt aus? Die Versicherung lässt erstmal Bilder machen und will dann ein Gutachten erstellen. Was ist bei einem Totalschaden? Muss ich dann mein Auto verschrotten lassen? Kann ich mir den Betrag des Gutachtens auszahlen lassen und selber die Reparatur machen?


>Bitte helft mir, ich bin am Boden zerstört.


>Frank


Hoi Frank!


Erstma mein Beileid..


mir hat einer anner Tanke meinen 405er beim ausparken demoliert.. Naja, war aber mein Glück ;)


Also.... Du hast jederzeit das recht auf ein zweites gutachten.. Sprich, du kannst auch ermsta den Fuzzi von der Versicherung kommen lassen, und wenn dir dann das GA zu niedrig vorkommt, kannst immer nochn 2. GA machen lassen, zu Lasten der Versicherung..... Wenns um Schadensregulierung geht.. du hast immer die Möglichkeit, entweder eine "Abrechung auf Gutachterbasis" sprich nen Scheck oder halt die Reparatur zu erwirken.. Nutzungsausfall kannst du leider nur noch geltend machen, wenn du die Reparatur wirklich hast durchführen lassen...


Ich würd aber aufpassen, ob im GA dann was von technischem oder wirtschaftlichen Totalschaden steht... wenns nen technischer is, dann hast bei näxten Unfall unheimliche Probleme....


Wenn du noch fragen hast... einfach melden!


mfg


Steffen

Mein Beileid....

Verfasst: Mo 08.04.02 20:50
von Felix306
ich kenne sowas!!!Du solltest den Schaden sogar sofort reparieren lassen wenn du kannst!!


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Falls kein Totalschaden vorliegt,wird unter Hinweis auf die Schadenminderungspflicht die sofortige Inangriffnahme der Reperatur empfohlen.Ein Schaden,der durch verspätete Auftragserteilung entsteht,geht nicht zu Lasten des Schädigers.Bei Auftragserteilung ist die Reperaturwerkstatt darauf hinzuweisen,daß die Rechnung unter Berücksichtigung der Arbeitwertlisten auszustellen ist.


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Also nen Gutachter der nen richtig derb hohen Kostenvoranschlag macht,findet mann meist immer und dann soll man ja den Schaden sofort machen lassen...da bleibt den Gutachtern von der Versicherung ja net soviel Zeit das alles noch ma zu Begutachten ,aehm,aber ich red hier jetzt besser net weiter,nicht das jemand denkt ich bescheisse Versicherungen....oder so :)


Gruß Felix306

re: Versicherung und Reparatur wichtig!

Verfasst: Mo 08.04.02 20:55
von Darzl
Erstmal auch noch von mir ein herzliches Beileid.


(Hab ich vorhin ganz vergessen *schäm*)


Also es ist so:


Im Gutachten wird ja der Schaden bzw. die Reparatur aufgelistet.


Sollte dieser Schaden den Wiederbeschaffungswert deines Wagens um mehr als 130% übersteigen ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bis zu diesem %Satz kannst du immer noch auf eine Reparatur bestehen!


Das heißt dann für dich, das du dir das Geld für die Reparatur minus den Restwertes deines Autos auszahlen lassen kannst. (Wird von der Versicherung festgesetzt). Oder halt das Auto reparieren lassen.


Du hast dann die Möglichkeit, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Ausfallvergütung von 14Tagen zu erwirken (für die Suche eines neuen Wagen, auch


wenn du deinen alten behälts). Ging bei mir damals auch.


Desweiteren stehen dir immer noch 30 bis 50 DM Aufwandsentschädigung für Telefonate, Fahrten zum Gutachter etc. zu!


Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, oder nen guten Bekannten, der Anwalt ist, geht zu ihm. Dann hast du viel weniger Streß und das ganze geht auch schneller über die Bühne.





MfG

re: Mein Beileid....

Verfasst: Mo 08.04.02 21:00
von Darzl
>ich kenne sowas!!!Du solltest den Schaden sogar sofort reparieren lassen wenn du kannst!!


-> erst einmal das Gutachten abwarten! Aber sowas dauert ja in der Regel auch nur noch 1 bis 2 Tage!


>Falls kein Totalschaden vorliegt,wird unter Hinweis auf die Schadenminderungspflicht die sofortige Inangriffnahme der Reperatur empfohlen.Ein Schaden,der durch verspätete Auftragserteilung entsteht,geht nicht zu Lasten des Schädigers.Bei Auftragserteilung ist die Reperaturwerkstatt darauf hinzuweisen,daß die Rechnung unter Berücksichtigung der Arbeitwertlisten auszustellen ist.


=> Nicht ganz. Du hast rechtlich 6Monate Zeit, deinen Schaden reparieren bzw.


begutachten zu lassen! Frag mich aber nicht, wer diese Regelung erfunden hat,


aber ich hatte den Fall schon, daß der Unfallgegner erst nach 4Monaten ein Gutachten eingereicht hat. Lt. Anwalt aber völlig ok. Du kannst dann aber immernoch auf Minderung klagen, da ja zwischenzeitlich Folgeschäden aufgetreten sein können. Aber 1 bis 2 Wochen gehen völlig OK!


>Also nen Gutachter der nen richtig derb hohen Kostenvoranschlag macht,findet mann meist immer und dann soll man ja den Schaden sofort machen lassen...da bleibt den Gutachtern von der Versicherung ja net soviel Zeit das alles noch ma zu Begutachten ,aehm,aber ich red hier jetzt besser net weiter,nicht das jemand denkt ich bescheisse Versicherungen....oder so :)


*biggrins*


MfG

Nutzungsausfal auf jeden fall

Verfasst: Mo 08.04.02 21:47
von Markus©
Im Gutachten stehen meistens 14 Tage wiederbeschaffungszeit. Diese Kannst Du Dir auszahlen lassen. Da hast Du ein Recht bei einem Totalschaden Oder alternativ für diese Zeit nen Leihwagen. Dann kannste alles geltend machen wie ummeldekosten, neue Nummernschilder für den neuen Wagen und sonstige Kosten, die Dir durch den Unfall passiert sind. Also alles angeben. Streichen können die noch immer.

quatsch!

Verfasst: Mo 08.04.02 21:50
von Phil205gti
Die Versicherung lässt erstmal Bilder machen und will dann ein Gutachten erstellen.


Laß dir von der Versicherung die Daten geben und geh zu nem gutachter, der soll direkt bei der versicherung sich das gutachten zahlen lassen. sofern das auto noch fahrbar ist und verkssicher, ansonsten lass den gutachter zu dir kommen, versicherung zahlt das.


Was ist bei einem Totalschaden? Muss ich dann mein Auto verschrotten lassen?


- Auf keinen Fall. bei Totalschaden wird dir der Betrag ausgezahlt und zwar zeitwert minus das angebot das im gutachten steht, ist normal nen angebot von irgendeinem händler drin.


Kann ich mir den Betrag des Gutachtens auszahlen lassen und selber die Reparatur machen?


-Kann man auch, und laß dich net so schnell abschmetern wenn die erstmal sagen das machen die net, du kannst nach kostenvoranschlag oder gutachten abrechnen, so ging das zumindest bei mir immer.

ach so , ja stimmt

Verfasst: Mo 08.04.02 21:55
von Aron
>Im Gutachten stehen meistens 14 Tage wiederbeschaffungszeit. Diese Kannst Du Dir auszahlen lassen. Da hast Du ein Recht bei einem Totalschaden Oder alternativ für diese Zeit nen Leihwagen. Dann kannste alles geltend machen wie ummeldekosten, neue Nummernschilder für den neuen Wagen und sonstige Kosten, die Dir durch den Unfall passiert sind. Also alles angeben. Streichen können die noch immer.


stimmt , hatte ich ganz vergessen , aber nur bei Totalschaden , wenn man sich


das auszahlen lässt ohne Totalschaden hat man keinen Anspruch darauf


und die Versicherung hat dann das Recht einen Nachgutachter zu schicken ob


die Reparatur laut Gutachten durchgeführt wurde , sorry , hab ich net drann gedacht

re: Versicherung und Reparatur wichtig!

Verfasst: Di 09.04.02 11:58
von BamBam
das is ***Mist*** sowas, wünsch ich net mal meinen feinden.


Also ich hatte auch mal sowas. Mir is nen typ rückwärts beim ausparken vorn drauf gefahren. (darzl weiß wo ich steh, frag dich mal wie man(n) da gegen fahren kann!!!) Jedenfalls, hat man zuerst nichts gesehen. Schweingehabt. Denkste. Hab zu sicherheit die polizei gerufen und den schaden aufnehmen lassen, mein glück, ich hab nämlich mal unter die stoßstange geguckt.


Ergebnis ca 1500dm schaden. Der versicherungsheini meinte das bei dem fahrzeug in der summe von einem (wirtschaftlichen) totalschaden gesprochen werden kann.


Bei welcher summe ein gutachten erstellt wird weiß ich nicht genau, aber er meinte sie würden bereitwillig bis zu 1500dm zahlen OHNE gutachter. HEHE :)


Bilder hab ich gemacht...nein, nicht gefakt ;)


Warte das gutachten ab, mal gucken was es dir bringt. Hoff nur dass du alles eingetragen hast und der gutachter nacher nicht dir einen strick drausdreht, zwecks ABE erloschen...