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von Mindscape » Fr 12.04.02 22:59
Zum einen ist mal Haftpflicht und Kasko zu unterscheiden. Bei Haftpflicht gelten gesetzliche Bestimmungen. Der Grundsatz, daß der Geschädigte nicht schlechter zu stellen ist, als vor dem Unfall trifft da zu. Also was kaputt, das gibts neu oder repariert.
Die Kaskoversicherung reguliert die Vertraglichen Ansprüche. Dabei geht es nicht nur darum, was am Fahrzeug montiert und beschädigt wurde, sondern man muß auch beachten, was vertraglich mitversichert ist.
Zur Kasko heißt es in den Bedingungen: "Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile."
Das ist ein wortlaut, der sich in den Bedingugen aller!!! Unternehmen findet. Streng genommen, heißt das, alles was original vom Hersteller ist, plus die Teile aus der Liste im Anhang der Bedingungen. Diese weicht jedoch je nach Unternehmen und Stand der Bedingungen ab.
Umbauten, die man selber vornimmt, sollten der Versicherung gemeldet werden. Ich meine jetzt nicht, ein Satz "normaler" Alufelgen oder ein anderes Lenkrad und sonstige Kleinteile. Aber bevor man einen größeren Umbau vornimmt sollte man sich vorher bei der Versicherung erkundigen, da von Unternehmen zu Unternehmen verschiedene interne Richtlinien gelte.
Gruß
Mindscape
P.S. ich meine mit dem Nachfragen nicht den kleinen Außendienstler sondern direkt in einer Regionalleitung der in der Direktion.