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Versicherung und Tuningteile
Verfasst: Do 11.04.02 19:18
von Frank309
Hi Leute,
heute hat die Frau von der Versicherung meiner Mutti erzählt, dass Tuninganbaumaßnahmen von der Versicherung bezahlt werden, wenn sie eingetragen sind. Bei ABE werden die Teile nicht ersetzt. Weiß jemand was dazu?
MfG Frank
halte ich für ausgemachten blödsinn...
Verfasst: Do 11.04.02 19:24
von Obelix
hat sie das auch halbwegs intelligent begründet??
obelix
ne genaue Antw hab ich nicht...
Verfasst: Do 11.04.02 19:25
von Red Runner
...aber es sind ja auch im Falle eine Unfalls Teile im Innenraum versichert. Soll heißen, wenn das nagelneue 8850 durch den Innenraum fliegt und hin iss, isses versichert (auch beim Haftpflichtschaden). Von daher kann ich mir kaum vorstellen, dass Anbauteile mit ABE nicht versichert wären.
Greetz
der Leidensgenosse
>Hi Leute,
>heute hat die Frau von der Versicherung meiner Mutti erzählt, dass Tuninganbaumaßnahmen von der Versicherung bezahlt werden, wenn sie eingetragen sind. Bei ABE werden die Teile nicht ersetzt. Weiß jemand was dazu?
>MfG Frank
Nö, aber.
Verfasst: Do 11.04.02 19:34
von Frank309
.. kriegt man die Sachen überhaupt ersetzt?
klaro...
Verfasst: Do 11.04.02 19:58
von Obelix
einr der wichtigsten grundsätze ist, dass du nach dem "ereignis" nicht schlechter gestellt sein darfst als vorher.
und wenn du einen felgensatz für 15.000m dran hast (wenn du ihn der versicherung gemeldet hast, schau ins kleingeduckte bei kaskobestimmungen) den dir der unfallgegner kaputtfährt musst du ihn ersetzt bekommen... auch wenn dein auto laut schwacke nur noch 500 mark wert ist.
obelix
um das mal klar zu stellen
Verfasst: Fr 12.04.02 22:59
von Mindscape
Zum einen ist mal Haftpflicht und Kasko zu unterscheiden. Bei Haftpflicht gelten gesetzliche Bestimmungen. Der Grundsatz, daß der Geschädigte nicht schlechter zu stellen ist, als vor dem Unfall trifft da zu. Also was kaputt, das gibts neu oder repariert.
Die Kaskoversicherung reguliert die Vertraglichen Ansprüche. Dabei geht es nicht nur darum, was am Fahrzeug montiert und beschädigt wurde, sondern man muß auch beachten, was vertraglich mitversichert ist.
Zur Kasko heißt es in den Bedingungen: "Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile."
Das ist ein wortlaut, der sich in den Bedingugen aller!!! Unternehmen findet. Streng genommen, heißt das, alles was original vom Hersteller ist, plus die Teile aus der Liste im Anhang der Bedingungen. Diese weicht jedoch je nach Unternehmen und Stand der Bedingungen ab.
Umbauten, die man selber vornimmt, sollten der Versicherung gemeldet werden. Ich meine jetzt nicht, ein Satz "normaler" Alufelgen oder ein anderes Lenkrad und sonstige Kleinteile. Aber bevor man einen größeren Umbau vornimmt sollte man sich vorher bei der Versicherung erkundigen, da von Unternehmen zu Unternehmen verschiedene interne Richtlinien gelte.
Gruß
Mindscape
P.S. ich meine mit dem Nachfragen nicht den kleinen Außendienstler sondern direkt in einer Regionalleitung der in der Direktion.
klaro...
Verfasst: Sa 13.04.02 09:36
von Obelix
was ich geschrieben habe it ja nix anderes.
bei frank geht es um einen hp-schaden.
und ich hab ja auch darauf hingewiesen, dss er für kasko in sein kleingedrucktes schauen soll.
ich habs halt ned ganz so ausfühlich gemacht.
sorry wenns missverständlich war.
obelix