ahoi.
hier im forum und auch im chat wurde schon einige male erwähnt, das einzelabnahmen von Fahrzeugen wie zum beispiel sonderräder seit anfang diesen jahres nicht mehr möglich wären. eine anfrage meinerseits bei der DEKRA brachte mir eine gegensätzliche Antwort.
Sonder und Einzelabnahmen dürfen nach wie vor, die im jeweiligen bundesland zugelassenen prüforganisationen durchführen. dieses sind jedoch nicht alle organisationen, die hauptuntersuchung nach $19StVZo durchführen dürfen. in Thüringen z.b. darf lediglich die DEKRA eine solche prüfung durchführen.
Auch zur praktischen umstezung dieses themas habe ich ein beispiel. wir haben in der letzten woche bei uns um haus eine einzelabnahme von sonderrädern an einem peugeot 206 vornehmen lassen. hier wurden felgen 8x17 ET 35mm in kombination mit distanzscheiben 15 und 20 mm pro seite dieser prüfung unterzogen. bei den felgen und scheiben war lediglich ein Gutachten zur zulässigen belastung und radlast vorhanden, da diese räder zur montage an ford fahrzeugen voresehen war. passende zentrierringe auf das maß der nabenbohrung wurden selbst angefertigt.
hoffe auf zahlreiche antworten
bort
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