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bezügl. einzelabnahmen lt. § 21StVZo
Verfasst: Do 11.04.02 20:05
von danny (bortsimpson) barni
ahoi.
hier im forum und auch im chat wurde schon einige male erwähnt, das einzelabnahmen von Fahrzeugen wie zum beispiel sonderräder seit anfang diesen jahres nicht mehr möglich wären. eine anfrage meinerseits bei der DEKRA brachte mir eine gegensätzliche Antwort.
Sonder und Einzelabnahmen dürfen nach wie vor, die im jeweiligen bundesland zugelassenen prüforganisationen durchführen. dieses sind jedoch nicht alle organisationen, die hauptuntersuchung nach $19StVZo durchführen dürfen. in Thüringen z.b. darf lediglich die DEKRA eine solche prüfung durchführen.
Auch zur praktischen umstezung dieses themas habe ich ein beispiel. wir haben in der letzten woche bei uns um haus eine einzelabnahme von sonderrädern an einem peugeot 206 vornehmen lassen. hier wurden felgen 8x17 ET 35mm in kombination mit distanzscheiben 15 und 20 mm pro seite dieser prüfung unterzogen. bei den felgen und scheiben war lediglich ein Gutachten zur zulässigen belastung und radlast vorhanden, da diese räder zur montage an ford fahrzeugen voresehen war. passende zentrierringe auf das maß der nabenbohrung wurden selbst angefertigt.
hoffe auf zahlreiche antworten
bort
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h...mmm...
Verfasst: Do 11.04.02 20:24
von Obelix
kann hier eine verwechslung von p.19ff und p.21 vorliegen?
obelix
re re
Verfasst: Do 11.04.02 22:28
von danny (bortsimpson) barni
grüß dich.
nein. ich hab mich noch mal mit der StVZo beschäftigt. der §19 beschäftigt sich mit der Hauptuntersuchung und technischen Änderungen an Fahrzeugen, Anbauabnahmen usw welche in aller Regel mit Teilegutachten erfolgen.
beim §21 geht es um gutachten und prüfungen zur Erlangung/ Wiedererlangung der Betriebserlaubniss des Fahrzeuges, wie sie im oben genannten Fall vorlag. da zu den hier montierten rädern kein Teilegutachten sondern nur die festigkeitsbestätigung vorlag, musste das fahrzeug einer solchen prüfung unterzogen werden.
greetz bort
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In Hessen
Verfasst: Fr 12.04.02 00:09
von max
Hi,
war neulich im Hessischen Verkehrsministerium, heißt zwar anderst-egal, das
zuständige Sachgebiet weiß von keiner Neuen Verordnung, Anweisung oder ähnlicher Änderung.
Es ist mal was getuschelt worden, nur das wird noch einige Jahre dauern
grüße aus Hessen
max
>grüß dich.
>nein. ich hab mich noch mal mit der StVZo beschäftigt. der §19 beschäftigt sich mit der Hauptuntersuchung und technischen Änderungen an Fahrzeugen, Anbauabnahmen usw welche in aller Regel mit Teilegutachten erfolgen.
>beim §21 geht es um gutachten und prüfungen zur Erlangung/ Wiedererlangung der Betriebserlaubniss des Fahrzeuges, wie sie im oben genannten Fall vorlag. da zu den hier montierten rädern kein Teilegutachten sondern nur die festigkeitsbestätigung vorlag, musste das fahrzeug einer solchen prüfung unterzogen werden.
>greetz bort
beim tüv...
Verfasst: Fr 12.04.02 07:46
von Obelix
habe ich gefragt, ob es was schriftliches gibt wegen den neuen regelungen.
angeblich guibt es nur eine arbeitsanweisung (intern) die ich nicht einsehen dürfe...
die änderungen bezüglich p.19 wären wohl vom "gesetzgeber" ausgegangen. genauere infos bekam ich nicht.
irgendwie stimmt mich das nachdenklich...
so langsam habe ich das gefühl, dass das mal wieder so ne einsame aktion vom tüv war...
obelix
meine nachfrage bei 3 tüv's hat ergeben...
Verfasst: Fr 12.04.02 09:27
von beatnix
...daß die eintragung einer radreifenkombination per §21 auch dann möglich (oder genau dann!?) ist wenn NUR ein festigkeitsgutachten vorliegt und kein fahrzeugspezifisches tüv-gutachten für die felge. kostet angeblich so um die 40 Euro. bin grade dabei mir das schriftlich bestätigen zu lassen.
beatnix, der auch was zum thema beitragen wollte.
re: meine nachfrage bei 3 tüv's hat ergeben...
Verfasst: Fr 12.04.02 09:53
von Pfeffi_106
Guten Morgen
genau das würde mich jetzt auch mal interessieren, denn vor dem gleichen Problem stehe ich mit meinen OZ-TITAN 7x16" für meinen kleinen 106er *grins*
Heute ist ein Mann von der Dekra bei dem Autohaus in unserem Ort mal sehen was der sagt, ich hoffe es klappt, drückt die Daumen.
Bis denn
Ciao Stefan
dekra:
Verfasst: Fr 12.04.02 11:01
von Obelix
darf in den alten bundesländern keine einzelabnahmen machen, nur in den neuen.
wenn du in alt-deutschland wohnst kannst die eintragung mit dekra vergessen...
obelix
re: bezügl. einzelabnahmen lt. § 21StVZo
Verfasst: Fr 12.04.02 11:51
von Streetfighter
Hallo.
Habe heute aufgrund des Eintrages von Danny nochmal beim TÜV nachgefragt.
Anscheinend haben noch net alle Prüfer die bindende Arbeitsanweisung gelesen
und machen die Eintragung auf eigene Verantwortung--egal ob Dekra oder TÜV.
Auf alle müsst ihr aufpassen falls ihr noch nen Dummen findet der das Einträgt damit ihr nachher net enorme Schwierigkeiten kriegt und es kann sogar laut
Gesetz wieder ausgetragen werden.
Gruss Robert
da steht doch eh nicht das datum dabei, oder?
Verfasst: Fr 12.04.02 12:09
von beatnix
ich mein: für den fall der fälle kann man wohl schlecht nachprüfen wann das rad eingetragen wurde, oder?
und wie ist es mit der variante "vergleichsgutachten"? gibt's auch nimmer, oder? hab vielleicht eins in aussicht...
tobi.