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Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?
Verfasst: Mo 22.04.02 16:51
von kangoo
Hallo,
habe eine Frage bzgl. der Austragung von einem Gutmann 149PS Kit(206 S16):
Muss ich, wenn ich das Gutmann-Kit ausbaue auch zum Tüv und dort das Kit wieder austragen lassen(aus Kfz-Brief)?
re: Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?
Verfasst: Mo 22.04.02 18:34
von detlef
>Hallo,
>habe eine Frage bzgl. der Austragung von einem Gutmann 149PS Kit(206 S16):
>Muss ich, wenn ich das Gutmann-Kit ausbaue auch zum Tüv und dort das Kit wieder austragen lassen(aus Kfz-Brief)?
Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich eintragungspflichtig.Lese mal den Anhang in deiner Zulassung.
Gruss Detlef
re: Austragung beim Ausbau des Gutmannn-Kits notwendig?
Verfasst: Mo 22.04.02 19:24
von RS106
>>Hallo,
>>habe eine Frage bzgl. der Austragung von einem Gutmann 149PS Kit(206 S16):
>>Muss ich, wenn ich das Gutmann-Kit ausbaue auch zum Tüv und dort das Kit wieder austragen lassen(aus Kfz-Brief)?
>Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich eintragungspflichtig.Lese mal den Anhang in deiner Zulassung.
>Ja beim Einbau aber wenn Ausbaust kannst normalerweisse drin stehen lassen.Nu weiss ich aber nicht ob beim Kit im Brief die Leistung verändert wurde? wenn ja bin ich Überfragt.
Gruss RS106
..es wurde die Leistung im Brief geändert!!!!
Verfasst: Mo 22.04.02 20:54
von kangoo
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