Seite 1 von 1

@ Andreas H wg. Unfall

Verfasst: Mo 13.05.02 21:10
von Mindscape
Hallo!


In Deutschland ist es so, daß du, um 100% zu bekommen, einen unabwendbarkeits nachweis führen must. D.h. du mußt nachweisen, daß der unfall auch einem idealfahrer nicht passiert währe. auf der autobahn kommt noch das spiel mit der richtgeschwindigkeit hinzu. wenn du unter der bleibst, ist der nachweis der unabwendbarkeit wie sonst auch möglich. sobald deine geschwindigkeit über der richtgeschwindigkeit liegt, mußt du zusätzlich den nachweis erbringen, daß der unfall auch bei einhaltung der richtgeschwindigkeit nicht anders ausgegange währe.


was dir vorgehalten wurde, muß nicht unbedingt ein mitverursachung sein, sonder begründet sich größtenteils aus der von deinem fahrzeug ausgehenden betriebsgefahr.


die urteil die du gefunden hast, sind leider für´n ******. wichtig ist, wie das für dich zuständige gericht entscheiden würde. es gibt regional sehr starke unterschiede bei den urteilen und mann kann nicht davon ausgehen, daß ein richter in hamburg so entscheidet wie einer in münchen. ist schwar scheisse, ist aber leider so

Ja, ich habe heute auch weitergelesen,...

Verfasst: Mo 13.05.02 21:52
von Andreas H
>Hallo!


>In Deutschland ist es so, daß du, um 100% zu bekommen, einen unabwendbarkeits nachweis führen must. D.h. du mußt nachweisen, daß der unfall auch einem idealfahrer nicht passiert währe. auf der autobahn kommt noch das spiel mit der richtgeschwindigkeit hinzu. wenn du unter der bleibst, ist der nachweis der unabwendbarkeit wie sonst auch möglich. sobald deine geschwindigkeit über der richtgeschwindigkeit liegt, mußt du zusätzlich den nachweis erbringen, daß der unfall auch bei einhaltung der richtgeschwindigkeit nicht anders ausgegange währe.


>was dir vorgehalten wurde, muß nicht unbedingt ein mitverursachung sein, sonder begründet sich größtenteils aus der von deinem fahrzeug ausgehenden betriebsgefahr.


>die urteil die du gefunden hast, sind leider für´n ******. wichtig ist, wie das für dich zuständige gericht entscheiden würde. es gibt regional sehr starke unterschiede bei den urteilen und mann kann nicht davon ausgehen, daß ein richter in hamburg so entscheidet wie einer in münchen. ist schwar scheisse, ist aber leider so


Hey,


ich habe weiter gesucht und ein Urteil des OLG Koblenz (die sind zuständig) gefunden und die gehen auf Mitschuld, da im Sichtbereich angehalten werden muß. Ich war dennoch beim Anwalt und der meinte, das man gewinnen könnte, aufgrund der Tatsache, das ich nur 90 gefahren bin und der Kotflügel wie ein Blatt Papier auf dem Boden lag. Es ist eben nur ein 2cm hoher Gegenstand gewesen - um diesen Beweis zu führen, müsste ich allerdings Gutachten zur Unabwendbarkeit einbringen. Und bei allem geht es um "nur" 200,- Euro Differenz.


Ich akzeptier jetzt die knapp 600,- die ich angeboten bekommen habe und dann vergessen wir das Ganze.


Gruß


Andreas

die taktik kenn ich *g*

Verfasst: Di 14.05.02 20:56
von Mindscape
machen wir bei uns auch....


wenn das prozeßrisiko zu hoch ist, lieber noch etwas drauflegen und sich so einigen...