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Frage zum Nummernschild

Verfasst: Mi 10.07.02 15:41
von Viper
Hi,


ist eigentlich vorgeschrieben, in welchem winkel das vordere Nummernschild angebracht werden muss? Oder darf man das schräg stellen (jetzt nicht flach, aber so 20 grad, sodass die obere seite leicht angeschrägt ist...)?? ich hoffe ihr versteht mich :D


danke


mfg

re: Frage zum Nummernschild

Verfasst: Mi 10.07.02 15:52
von ENGELCHEN
Also das mit dem schräg stellen würd ich mal leiber lassen, mein ex hat das auch mal gemacht, und als die bullen ihn aufgehalten haben ham se das bemängelt, weil wenn man geblitzt wird, reflektiert das schild falsch oder es ist unlesbar. die moral aus der geschichte, 300euro geld strafe und 6 (!!!) punkte in flensburg, wegen kennzeichen mißbrauch. also ich würd´s lassen.


das ist kein scherz, sonder tot ernst, mir is erst mal die lätschn bis zum boden gefallen als ich gesehen habe wieviel punkte man da bekommen kann!


Greets


Engelchen

Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 16:03
von Darzl309
§60(2):


Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


MfG

re: Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 16:15
von Viper
Den kram muss man sich 10 mal durchlesen und versteht ihn immer noch nicht... *g* kann mir jetzt mal einer sagen, ob ich das darf? Ich meine 20 cm Bodenfreiheit von Nummernschild zur erde hat der 206 ja noch nicht einmal bei der serie... und das nummernschild verringert beim 206 doch auch eigentich die bodenfreiheit, wenn ich das richtig verstanden habé...


mfg


>Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


>MfG

re: Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 16:23
von Darzl309
Also es ist so, daß du nur das hintere Nr.schild in einem Winkel von max. 30° zur Fahrbein neigen darfst. Vorne muß es senkrecht zum Boden stehen.


Mit dem Nr.Schild beim 206er gab es schon massig Diskussionen, aber da ja die Höhe des Nr.Schildes bereits serienmäßig so tief ist, und diese Anbauhöhe ja mit in der ABE des Fahrzeuges verankert ist, mußt du dir ja deshalb keine Sorgen machen. Bei Tieferlegungen wäre auch nur ein Umbau nötig, wenn dies in den Auflagen steht (was ja aber nicht ist).





MfG

re: Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 16:24
von Darzl309
Also es ist so, daß du nur das hintere Nr.schild in einem Winkel von max. 30° zur Fahrbein neigen darfst. Vorne muß es senkrecht zum Boden stehen.


Mit dem Nr.Schild beim 206er gab es schon massig Diskussionen, aber da ja die Höhe des Nr.Schildes bereits serienmäßig so tief ist, und diese Anbauhöhe ja mit in der ABE des Fahrzeuges verankert ist, mußt du dir ja deshalb keine Sorgen machen. Bei Tieferlegungen wäre auch nur ein Umbau nötig, wenn dies in den Auflagen steht (was ja aber nicht ist).


Und die Bodenfreiheit wir ja nicht verringert, da ja das Nr.Schild nicht der tiefste Punkt der Karosse ist (was es auch nicht sein darf). Es kommt ja immer noch ein Stück Schürze.


MfG

re: Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 17:11
von Viper
Und wie ist das dann mit den fahrzeugen, die serienmäßig vorne keine nummernschild halterungen haben und für deutschland dann son klebenummernschild auf die motorhaube gebabbt bekommen? wieso dürfen die das? will ich auch haben :)


manche nummernschilder sind ja auch extrem gebogen, ist das erlaubt? so hat ja z.b der alfa 156 links ein ziehmlich krummes nummernschild hängen... da könnte es sich dann ja auch zutragen, dass das nummernschild beim blitzen zu sehr reflektiert.


manche haben ja auch z.b das nummernschild (ohne halterung) auf den frontspoiler geschraubt. sodass es ca. im 45° winkel steht... sondergenehmigung??


mfg


>Also es ist so, daß du nur das hintere Nr.schild in einem Winkel von max. 30° zur Fahrbein neigen darfst. Vorne muß es senkrecht zum Boden stehen.


>Mit dem Nr.Schild beim 206er gab es schon massig Diskussionen, aber da ja die Höhe des Nr.Schildes bereits serienmäßig so tief ist, und diese Anbauhöhe ja mit in der ABE des Fahrzeuges verankert ist, mußt du dir ja deshalb keine Sorgen machen. Bei Tieferlegungen wäre auch nur ein Umbau nötig, wenn dies in den Auflagen steht (was ja aber nicht ist).


>Und die Bodenfreiheit wir ja nicht verringert, da ja das Nr.Schild nicht der tiefste Punkt der Karosse ist (was es auch nicht sein darf). Es kommt ja immer noch ein Stück Schürze.


>MfG

re: Frage zum Nummernschild

Verfasst: Mi 10.07.02 17:17
von Flip
moin,


ich hab vorne >10cm vom fussboden zum nummernschild.war kein problem beim tüv.und wie schon jemand schrieb, das ding ist ja serie schon zu tief.ist also bauartbedingt bei einer kontrolle und fertig :-)


mfg


flip

re: Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 17:24
von Markus©
Kommt auf die Gutmütigkeit der Zulassungsstelle an, ob sie Klebeschilder zulassen, wie bei manchen alten MX5. Sie brauchen es nicht.

re: Also die StVZO sagt....

Verfasst: Mi 10.07.02 19:21
von Aron
>manche nummernschilder sind ja auch extrem gebogen, ist das erlaubt? so hat ja z.b der alfa 156 links ein ziehmlich krummes nummernschild hängen... da könnte es sich dann ja auch zutragen, dass das nummernschild beim blitzen zu sehr reflektiert.


moin...


der 156er beim Händler gekauft hat deutschen TÜV , daher ist die Betriebserlaubniss


eben für ein solches Kennzeichen


mfG,,,Aron