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Sind neonstäbe erlaubt?
Verfasst: So 21.07.02 20:23
von pongi
Hi!
Ist es erlaubt das man solche neonstäbe unters amaturenbrett in den fußraum montiert? was sagt dazu die polizei?
Matthias
re: Sind neonstäbe erlaubt?
Verfasst: So 21.07.02 20:31
von Perlwurst
Hi!
Also ich hab auch schon längere Zeit in beiden Fußräumen blaue Neonröhren montiert. Soweit ich weiß sin die net zugelassen - jedenfalls net während der Fahrt. (Des steht auch immer in den Katalogen, in denen man die bestellen kann dabei) Im Stand aber sind sie schon erlaubt, also zum Beispiel gekoppelt mit der Innenraumbeleuchtung.
Ich hab sie an einen separaten Schalter angeschlossen und auf Dauerplus gelegt. So kann ich sie notfalls ausschalten aber auch die ganze Zeit anlassen.
Sieht echt geil aus!
Also, hoffe ich konnte helfen, MfG Felix.
Bedingt nicht erlaubt...
Verfasst: So 21.07.02 20:42
von André
Wenn du die Teile ins oder unters Auto baust, kann dir niemand was anhaben. Das Licht darf nur während der Fahrt bzw. allgemein auf Straßen, wo die STVO gilt nicht nach außen hin sichtbar sein.
Ich hatte mal bei meinem 306 Schwarzlicht im Fußraum. Hat echt cool ausgesehen und das Licht ansich strahlte nicht nach außen. Nur bei weißen Klamotten wurde es hell :-)
mfg
Andre
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Moment!
Verfasst: So 21.07.02 21:40
von Darkman
Wenn du die Beleuchtung außerhalb des Autos anbringst... zB Unterbodenbeleuchtung ist alleine die Montage strafbar und führt zu einer Stilllegung!! Das hat man mir bei der Polizei gesagt... Das hatte mich mal auch Interessiert...
Im Auto darf sie nur nicht nach außen hin sichtbar sein und auch nicht bei der Fahrt an sein.
MfG
Darkman
P.S. soweit ich das genau weiß ;-) Ich hafte aber für keine Aussage *g*
re: Moment!
Verfasst: So 21.07.02 22:20
von vulkanus
Morgän
Weisst du auch wie das in Österreich aussieht?
Würde mich interessieren...
mfg vulkanus
re: Moment!
Verfasst: Mo 22.07.02 15:13
von Flip
moin,
also ich habe gelesen, dass du dir eine unterbodenlicht sogar eintragen lassen kannst.wenn du angibst ,dass du es als marderschutz anbringen möchtest.darf dann nur in der fahrt nicht leuchten.
da diese info von dritter hand kommt, kann ich über richtigkeit leider nicht viel sagen :-/
mfg
flip
Nein sorry... keine Ahnung-..
Verfasst: Mo 22.07.02 18:05
von Darkman
-..
Ich denke...
Verfasst: Mo 22.07.02 18:06
von Darkman
... das ist Glückssache.... einem TÜV Prüfer bei zubringen das blaues Licht einen Marder abhalten soll ;-)
MfG
Darkman
re: Nein sorry... keine Ahnung-..
Verfasst: Mo 22.07.02 18:53
von vulkanus
Aha... Dann werde ich einfach mal unsere Freunde und Helfer nerven. Bei Gelegenheit natürlich nur *ggg*
(Wenn sie mich halt grade so aufhalten

)
mfg vulkanus