Neues Werksrundschreiben
Verfasst: Mi 31.07.02 19:16
in Umlauf welches sinngemäss sagt,dass bei Verdacht auf Leistungssteigerung beim Diesel (nehme mal an bei Garantiearbeiten)dieses dem Werk mitzuteilen ist.
Es erlöschen dann wohl jegliche Gewährleistungsansprüche.
(die Mitteilung ist mit Gewähr)
Gruss Detlef
Es erlöschen dann wohl jegliche Gewährleistungsansprüche.
(die Mitteilung ist mit Gewähr)
Gruss Detlef