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Off-Topic: @E-Bay-User

Verfasst: Do 08.08.02 15:08
von toby
Hallo Leute,


ich weiß zwar, daß das net wirklich hier herein paßt, aber da ihr alle einen Netzzugang habt, sind sicherlich einige auch bei E-Bay aktiv.


Hier also mein Anliegen:


Hab mir für die PS2 "Spiderman" für 36 Euro ersteigert;


heut bekomm ich von der Post ein Zettelchen (war selbst net daheim) auf dem 47,01 Euro al Betrag vermerkt sind. Ich weiß zwar, daß der gute Verkäufer mit Nachname arbeitet & auch noch Porto zu den 36 Euro hinzukommt, empfinde die 47 Euro aber als wesentlich zuviel...


Könnt ihr mir unter Umständen Klarheit verschaffen, warum ich geschlagene 11 Euro mehr zahlen soll (also über 20 Deutsche Märker)?


Greetz


T

ist halt unfair....

Verfasst: Do 08.08.02 15:28
von RP206
<center><img src="http://www.poenisch.de/moddorsport/bild ... "></center>


... aber entweder zahlste eben horror-nachnahme gebühren oder du zahlst im vorraus und hast das risiko dass die ware nie ankommt.


ich habe auch viel handel bei ebay. nachnahme mach ich nie wegen den gebühren. und falls es mal jemand wagen sollte die ware nach dem ich das geld überwiesen hab nicht rauszuschicken dann gibts richtig ärger...

Also....

Verfasst: Do 08.08.02 15:40
von André
Das kann evtl. hinkommen, da...


- er dir bestimmt die Ebay-Gebühren und


- die Nachnahme-Gebühr


draufgebrummt hat... Per Nachname ist halt nic ht grad günstig, aber dieser Betrag erscheint selbst mir zu viel


André

Nachnahme LOL

Verfasst: Do 08.08.02 19:04
von Heathcliff
Hallo


Bei der Nachnahme gehste genau so ein Risiko ein wie bei Vorkasse,


denn wer garantiert dir denn das was in dem paket drin is??


Oder sogar etwas falsches drin is um dich zu täuschen,? das Paket bekommste erst wenn du dem Postboten das geld gibst undder gibt es dir nicht wieder zurück wenn du nicht zurfieden bist.


Bin bis jetzt noch nit aufgefallen (toi toi toi)


Gruss


Thorsten

was heißt du bist bis jetzt noch nicht aufgefallen ?!?! (o.t)

Verfasst: Do 08.08.02 20:50
von ein ebayer
kein Text

Das Übertragen der Ebay-Gebühren ist...

Verfasst: Do 08.08.02 21:22
von Red Runner
...gemäß der Ebay-AGBs defintiv illegal und wäre damit ein guter Grund zum Anfechten.


Greetz


RR


>Das kann evtl. hinkommen, da...


>- er dir bestimmt die Ebay-Gebühren und


>- die Nachnahme-Gebühr


>draufgebrummt hat... Per Nachname ist halt nic ht grad günstig, aber dieser Betrag erscheint selbst mir zu viel


>André

Aha! Danke euch vielmals! *jeah*

Verfasst: Do 08.08.02 21:31
von toby
>...gemäß der Ebay-AGBs defintiv illegal und wäre damit ein guter Grund zum Anfechten.


>Greetz


>RR


>>Das kann evtl. hinkommen, da...


>>- er dir bestimmt die Ebay-Gebühren und


>>- die Nachnahme-Gebühr


>>draufgebrummt hat... Per Nachname ist halt nic ht grad günstig, aber dieser Betrag erscheint selbst mir zu viel


>>André

ebaygebühren ja aber

Verfasst: Do 08.08.02 22:34
von fs205
ja aber nur wenn auch irgendwo stand das der käufer die gebühren zahlt. sonst kann er es ja als pauschales porto oder verpackung tarnen.