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Abschleppen ?

Verfasst: Fr 27.09.02 20:30
von Da Joe Baker
wie weit darf ich nen PKW mit nem anderen PKW schleppen ?


ich mein so lang mich keiner sieht is egal,


aber wat is wenn jemand neugierig wird ? (Pozilei :-)

re: Abschleppen ?

Verfasst: Fr 27.09.02 20:54
von mathias
>wie weit darf ich nen PKW mit nem anderen PKW schleppen ?


>ich mein so lang mich keiner sieht is egal,


>aber wat is wenn jemand neugierig wird ? (Pozilei :-)


du darfst den wagen bis zur nächsten werkstatt schleppen, aber is kein problem, da sagt keiner was, meinen ham wir auch über 40 km zu mir nach hause geschleppt, da ich noch keine nummern hatte... kein problem....

re: Abschleppen ?

Verfasst: Fr 27.09.02 21:19
von Thorsten
war glaub ich früher mal so udn ist heute auch noch so:


du darfst das auto abschleppen bis zur nächsten werkstatt, wenn du es aber so abschleppst oder länger, brauchst du den 2er führerschein oder so, aber wo kein kläger da kein richter.


gruß thorsten

hmmm...

Verfasst: Fr 27.09.02 21:42
von obelix
zulässiges abschleppen im sinne der stvzo liegt nicht nur vor, wenn ein fahrzeug aus dem öffentlichen verkehrsraum entfernt wird, sondern auch, wenn es zum zwecke der reparatur oder verwertung zur garage des halters oder einem geeigneten betrieb überführt wird.


so oder so ähnlich (ist schon ne weile her) klingt der entsprechende paragraph.


das mit klasse 2 ist der bare unsinn. das greift nur, wenn am steuer des geschleppten fahrzeuges eine person ohne führerschein sitzt.


abschleppen darfst du im normalfall bis zur nächsten ZUMUTBAREN werkstatt.


du musst also nicht mit nem daimler in ne bmw-werkstatt.


längere strecken würde ich aber aus gründen der sicherheit und des weitaus stressfreieren transportes mit einem hänger abwickeln. ich hab früher viel autos geschleppt, das ist kein vergnügen:-(


einmal ned aufgepasst und ...


vor allem mit seil, stange geht noch einigermassen, hat aber auch ihre tücken...


gruss


obelix

äh wieder so ein beispiel...

Verfasst: Fr 27.09.02 22:40
von Thorsten
... genau das meinte ich, deswegen stand am anfang meines postings auch "ICH GLAUBE", weil ich ich es nur mal von meinem dad vor 10 jahren gehört habe. wollte ja nur einen anhaltspunkt geben, so genau kenn ich mich da nicht aus bzw muss es auch nicht. aber gut das du dich da so auskennst.


gruß thorsten

soweit ich weiß...

Verfasst: Sa 28.09.02 10:43
von Phil205gti
(so hat es mein fahrschullehrer gesagt) darf im abgeschleppten fahrzeug auch nen 10 jähriges kind sitzen, sofern dies weiß wie man bremst lenkt usw. somit würde das sowieso niemand machen, aber falls pappa mit seinem wagen mal stehn bleibt, mama hat schiß abgeschleppt zu werden so kommt der jugendliche sohn ins spiel der das sicher gerne übernimmt, naja so mit 14 hat denke ich fast jeder jugendliche schon seine ersten fahrversuche mit vater gemacht und weiß wie man lenkt und bremst, dafür brauch man nur nen klasse 3 führerschein wenn man vorne sitz, evtl schickt auch nen klasse b, das weiß ich net weil zu eurozeit war ich fertig mit führerschein.

achso, klasse 2....

Verfasst: Sa 28.09.02 10:44
von Phil205gti
bracuht man wenn man so ne aufliegerabschleppstange hat.


wobei dazu sollte auch nen alter klasse 3 tun oder?

re: Abschleppen ?

Verfasst: Sa 28.09.02 17:11
von detlef
>wie weit darf ich nen PKW mit nem anderen PKW schleppen ?


>ich mein so lang mich keiner sieht is egal,


>aber wat is wenn jemand neugierig wird ? (Pozilei :-)


Auf der Autobahn bis zur nächsten Ausfahrt.(§15a)Guck mal bei www.fahrschule.de


Gruss Detlef

re: achso, klasse 2....

Verfasst: Sa 28.09.02 22:39
von RallyePower
Klasse 2 braucht man wenn das zu schleppende Fahrzeug abgemeldet ist


das ist der unterschied Auto wo angemeldet ist und Panne hat ist Abschleppen<--reicht klasse 3 fürs ziehende Auto


Auto das Abgemeldet ist und nur von A-B geschleppt wird ist Schleppen <--klasse 2 fürn Fahrer vom ziehenden Auto


bei beiden gezogenen Fahrzeugen darf jeder mit oder ohne Führerschein ran zum lenken und bremsen

nicht einverstanden...

Verfasst: So 29.09.02 01:37
von obelix
klasse 2 ist deshalb von nöten, weil das angehängte fahrzeug als anhänger klassifiziert ist und der achsabstand >99cm ist.


greift aber nur, wenn das geschleppte auto von einer person gesteuert wird, die nicht im besitz eines führerscheines ist.


um ein abgemeldetes fahrzeug zu schleppen (abschleppen greift hier nicht) benötigt man eine genehmigung, die in aller regel nicht erteilt wird. ich habe noch keinen fall erlebt, bei dem diese genehmigung ausgestellt wurde, schon weil hier die kollegen vom polizeirevier keinen blassen haben wer dafür überhaupt zuständig ist.


hab nochmal meine alten zettel rausgekramt, da hab ichs mir seinerzeit so aufgeschrieben, weil wir des öfteren mal vor diesem problem standen.


wir sind extra auf mehreren revieren gewesen und haben die einschlägigen §§ abgefragt.


gruss


obelix