Seite 1 von 1
Kann das mal einer übersetzen ?
Verfasst: Di 08.10.02 22:32
von Da Joe Baker
Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall AUCH NICHT zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
(so geschrieben auf
www.adac.de)
der letzte satz macht probleme. erlischt die betriebserlaubnis nu oder nicht ?
auslegungssache
Verfasst: Di 08.10.02 22:59
von kris
....wenn du statt 185/55/15, weil du grad keine hattest, 195/50/15 auf dein auto ziehst, kann bulle A. dich ja sofort wegen fahren mit erloschener ABE zu 80 euro und 3 punkten verknacken, weil diese technische veränderung EINTRAGUNGSPFLICHTIG ist. wenn du bulle A. aber jetzt das urteil zeigst, wird er dich fahren lassen müssen, wenn nicht davon auszugehen ist, dass die 195er aus deinem auto eine gefährdung für andere machen, z.b. weil die dinger schleifen und dadurch ja theoretisch beschädigt werden könnten und du dadurch ja potenziell unfallträchtig wirst.
schleifen die batschen, hat er recht, dein auto wird sofort aus dem verkehr gezogen, du zahlst 80 euro und kassierst 3 punkte.
schleifen die dinger nicht, wird er dich nur verwarnen können mit 15 euro und auffordern, den kram einzutragen oder umzuändern.
das ist der unterschied nach diesem urteil.
wann eine veränderung allerdings gefährdet ist wie immer auslegungssache......
grüsse, ihr ReA kris;-)))
hmmm...
Verfasst: Di 08.10.02 23:02
von paddosch
so wie es da steht siehts wohl so aus das wenn du nen gutachten hast es reichen würde. die sind ja nur gegen gefärdende teile. wenn deine mäntel viel zu klein sind und von der felge rutschen könnten dann wärs verboten wenn du sie aber fahren darfst muss mans so würd ich es interpretieren nicht eintragen lassen.
is eigentlich nen echt cooles urteil weisst du ob das rechtskräftig wurde/ist?
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="2" height="24" width="243"><tr><td bgcolor="#000000" width="50"><font size="2" face="Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular" color="white"><b>paddosch</b></font></td><td><a href="mailto:
paddosch@t-online.de"><img height="18" width="28" src="
http://www.peugeotforum.net/Beatnix/brief.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="
http://www.pug206.de.vu" target="_blank"><img height="18" width="28" src="
http://www.peugeotforum.net/Beatnix/www.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="
http://www.abisode-2000.de/Peugeot206/mein206.htm" target="_blank"><img height="18" width="28" src="
http://www.peugeotforum.net/Beatnix/auto.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="
http://web.icq.com/wwp?Uin=64998655" target="_blank"><img height="18" width="18" src="
http://web.icq.com/whitepages/online?icq=64998655&img=5" align="middle" border="0"></td><td><font size="2" face="Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular" color="#3300cc"><a href="
http://web.icq.com/whitepages/add_me/1, ... tr></table>
also bei mir...
Verfasst: Di 08.10.02 23:05
von 206 xs hdi
im fahrzeugschein steht:
195/55r15
185/55r15
darf ich fahren. die 195/55er hab ich als winterreifen. aber im sommer hab ich 195/50er auf alus und die sind im fahrzeugschein eingetragen. war beim tüv und hab extra ne abe (also son zettel) bekommen, aber wie gesagt, nicht extra im schein eingetragen.
ciao torsten
re: auslegungssache
Verfasst: Di 08.10.02 23:06
von paddosch
>schleifen die dinger nicht, wird er dich nur verwarnen können mit 15 euro und auffordern, den kram einzutragen oder umzuändern.
>das ist der unterschied nach diesem urteil.
>wann eine veränderung allerdings gefährdet ist wie immer auslegungssache......
>grüsse, ihr ReA kris;-)))
wieso verwarnen wenn ich ein gutachten hab in dem sie drinstehen (ohne abnahme) sollte das reichen weil eine gefährdung ausgeschlossen werden kann! nur wenn dem so ist sollte das schon anderen vor uns aufgefallen sein und mann hättest auch mal in der presse gelesen. darum wäre ich da eher vorsichtig mit...
gruss
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="2" height="24" width="243"><tr><td bgcolor="#000000" width="50"><font size="2" face="Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular" color="white"><b>paddosch</b></font></td><td><a href="mailto:
paddosch@t-online.de"><img height="18" width="28" src="
http://www.peugeotforum.net/Beatnix/brief.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="
http://www.pug206.de.vu" target="_blank"><img height="18" width="28" src="
http://www.peugeotforum.net/Beatnix/www.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="
http://www.abisode-2000.de/Peugeot206/mein206.htm" target="_blank"><img height="18" width="28" src="
http://www.peugeotforum.net/Beatnix/auto.gif" align="middle" border="0"></a></td><td><a href="
http://web.icq.com/wwp?Uin=64998655" target="_blank"><img height="18" width="18" src="
http://web.icq.com/whitepages/online?icq=64998655&img=5" align="middle" border="0"></td><td><font size="2" face="Arial,Helvetica,Geneva,Swiss,SunSans-Regular" color="#3300cc"><a href="
http://web.icq.com/whitepages/add_me/1, ... tr></table>
re: Kann das mal einer übersetzen ?
Verfasst: Di 08.10.02 23:35
von Spock
also wenn du nen gutachten hast is die sache ja so oder so gegessen... ich würd mal sagen, dass du gegen einen ev. strafzettel ohne probleme widerspruch einlegen kannst (natürlich nur wenn ne gefährdung ausgeschlossen ist). wenn du dich auf das urteil berufst (insofern es noch gültig ist) dann wirst du recht bekommen
bis jetzt gilt dieses Urteil (im bezug auf die adac-seite, ohne gewähr) (o.t)
Verfasst: Mi 09.10.02 00:25
von Da Joe Baker
kein Text
Echte Rechtssicherheit ist das nicht...
Verfasst: Mi 09.10.02 13:16
von Captain Haddock
Das Urteil stammt zwar von einer recht hohen Instanz (einem Oberlandesgericht, was für solche Fragen schon die dritte Instanz sein müsste, da solche Sachen wohl zunächst beim "kleinen" Amtsgericht landen), aber Richter legen Gesetze nur aus, sie machen sie nicht. Das heisst also im Zweifelsfall: Wenn Dir die Polizei ne Strafe aufbrummt, hast Du gute Chancen mit ner Rechtsschutzversicherung erfolgreich dagegen zu klagen. Bleibt die Frage, ob es diesen Aufwand (Papierkrieg, Gerichts- und Anwaktstermine) dann auch wirklich lohnt oder ob die Beschaffung einer Eintragung oder eine Gutachtens nicht doch der einfachere Weg ist. Inetressant ist das Urteil, wohl nur für die, die eine Veränderung am Fahrzeug noch nicht eingetragen haben, aber dies noch vorhaben. Am Ende bleibt nämlich alles tatsächlich Auslegungssache.
Christian
re: Kann das mal einer übersetzen ?
Verfasst: Mi 09.10.02 14:57
von pugi
Wie sieht die Geschichte denn bei einem Unfall aus? Sag mal Felgen sind drauf, Gutachten ist da, aber noch nicht eingetragen! Nicht am Unfall schuld, spielt das dann überhaupt eine Rolle?