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Maximalgröße für B.Blick beim 106??

Verfasst: Di 15.10.02 13:41
von michael106
Hallo Nochmal!


Ich hab gehört es gibt Auflagen wieviel der Böse Blick die Scheinwerfer verdecken darf.Es wird wohl entweder in Prozent der Gesamtgrösse, oder die Länge des Bleches gemessen.


Wie ist das beim 106?


Hat einer ne Schablone oder ähnliches dfür?

re: Maximalgröße für B.Blick beim 106??

Verfasst: Di 15.10.02 14:05
von agent-66-
wenn du dein auto vor eine wand stellst und das "zeichen" was die scheinwerfer an die wand strahlen trotz bösem blick oder scheinwerfer blenden erhalten bleibt, dann gibts normalerweise keine probs beim tüv..

Das stimmt soo nicht!!

Verfasst: Di 15.10.02 18:59
von Dr. Evil
Das gleiche hab ich beim ersten mal bei 4 verschiedenen TÜV stellen versucht.


Ich bekamm immer die Antwort das das so nur mit aufwändigen Lichttest mit einer Helligkeitsmessung usw zu machen wäre und das ganze sauteuer ist!!


Sie ham dann gesagt ohne ein Papier können sie sowas net eintragen.


Es gibt ja von Mattig Scheinwerferblenden mit ABE. Nach diesen Blenden hab ich dann die Haube gefertigt(nach verheriger Absprache mit dem Oberinginör).


Bei der Abnahme wurde dann zuerst die Mattigblende draufgesteckt und der umriss angezeichnet.


Dann wurde die Haube geschlossen und die die hatte die gleichn Abnaße wie die Blende---- scho wars sehr günstig (65 Dm damals)eingetragen!!


Dr. Evil