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Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 14:28
von 206Hdi Björn
Hi Leute,


durfte meinen Führerschein Freitag aufgrund des Vorwurfes der Strassesverkehrsgefährdung abgeben, nun möchte mich mein Chef aus dem Ausbildungsvertrag schmeissen, da ich keinen Außendienst mehr machen können.


Er gibt mir 3 Tage Zeit, den Lappen wieder zu bekommen, sonst könne ich ausschlafen.


Da ich noch in der Probezeit bin, darf er das rechtlich sogar.


Meine Frage, gibt es nicht die Möglichkeit, bei beruflicher Notwendigkeit, den Führerschein doch zu behalten, zumindest den Vorläufigen Entzug zu stoppen?


Mein Anwalt kriegt das irgendwie nicht auf die Reihe.


Hat einer von euch da bisschen mehr Ahnung?


Grüsse Björn, der mal wieder ein kleines Problem hat.

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 14:39
von Timon
Hallo,


>durfte meinen Führerschein Freitag aufgrund des Vorwurfes der Strassesverkehrsgefährdung abgeben, nun möchte mich mein Chef aus dem Ausbildungsvertrag schmeissen, da ich keinen Außendienst mehr machen können.


Wie jetzt? Du bist noch in der Probezeit der Ausbildung und machst alleine Aussendienst? Irgendwie ist alles anders als früher *kopfschüttel*


War der Führerschein Voraussetzung für die Ausbildung? Wenn nicht, dann hat dein Chef schlechte Karten.


>Er gibt mir 3 Tage Zeit, den Lappen wieder zu bekommen, sonst könne ich ausschlafen.


Naja, drei Tage um bei einer Behörde was zu erreichen, halte ich für ziemlich kurz.


>Meine Frage, gibt es nicht die Möglichkeit, bei beruflicher Notwendigkeit, den Führerschein doch zu behalten, zumindest den Vorläufigen Entzug zu stoppen?


Gibt es, kommt aber immer auf die Schwere des Vergehens an...aber was nützt es dir? Wenn dir der Führerschein dann doch entzogen wird, kann er dich immer noch rauswerfen.


Gruss


Frank

da gibts Möglichkeiten

Verfasst: Di 22.10.02 14:40
von Shadow
Allerdings weiss ich leider nicht wies aussieht wenn du den Schein bereits abgegeben hast....


Ich wurd bislang 2 mal um den Führerschein gebeten wegen roter Ampeln. Wir haben das damals immer so hingebogen , daß ich den Führerschein aus beruflichen Gründen dringend brauche . Wenn dein Chef das bestätigt kannst du versuchen über deinen Anwalt zu erwirken daß dir der Schein wieder gegeben wird.


Mich hat das damals zwar die doppelte Strafe gekostet aber ich hatte meinen Schein wenigstens noch....


Versuch ne Bestätigung deines Chefs zu bekommen , daß du den Schein brauchst um deinen Beruf ausüben zu können und dann redest du mit deinem RA... wenn der das nicht hinbekommt musst du zwangsläufig bei der "Rennleitung" bitte bitte machen....


Viel Glück !!!


Thorsten

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 14:54
von EuroHopper
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Hi!


>War der Führerschein Voraussetzung für die Ausbildung? Wenn nicht, dann hat dein Chef schlechte Karten.


Sorry, aber das stimmt nicht ganz... Da Björn noch in der Probezeit seiner Ausbildung ist, hat der Chef sogar ziemlich gute Karten, leider! Er kann ihm auch ohne Angabe von Gründen kündigen, ohne dass man da was gegen tun kann!


Björn, wenn Du den Lappen nicht zurückbekommst, versuche mit Deinem Chef zu reden. Habt Ihr einen Betiebsrat? Dann erkundige Dich da auch mal! Btw, normalerweise darfst Du als Azubi nicht alleine im Aussendienst arbeiten, aber die Realität sieht oft anders aus.Ich kenne das auch, bin auch desöfteren allein bei Kunden vor Ort. Bin im 2.Jahr zum Fachinformatiker, Systemintegration...


Lieben Gruß,Christian

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 14:56
von Timon
>Hi!


>>War der Führerschein Voraussetzung für die Ausbildung? Wenn nicht, dann hat dein Chef schlechte Karten.


>Sorry, aber das stimmt nicht ganz... Da Björn noch in der Probezeit seiner Ausbildung ist, hat der Chef sogar ziemlich gute Karten, leider! Er kann ihm auch ohne Angabe von Gründen kündigen, ohne dass man da was gegen tun kann!


Das ja, aber da er ja schon gesagt hat, dass er gehen darf, wenn er den Führerschein nicht zurück bekommt und die Kündigung ohne Grund dann in einem ziemlich schlechten Licht steht, dürften die Karten wieder gut sein, oder bin ich zu sehr Optimist?


Gruss


Frank

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 15:02
von Shadow
bist du leider.....


Es ist sogar möglich wenn deinem chef deine Nase nicht gefällt , daß der dich rauskegelt.... Jedenfalls solange du in der Probezeit bist..


Er kann wirklich nur versuchen über seinen RA oder die Grün-weissen den Lappen wieder zu bekommen , ansonsten geht vielleicht noch der Betriebsrat... aber auch der kann in der Probe nicht allzuviel machen...


Leider leider..


Thorsten


Is leider so daß es viel zu viele Ar***lö**** als chefs getarnt gibt.... Gott sei dank hab ich einen erwischt der ziemlich locker drauf ist...

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 15:09
von EuroHopper
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>Das ja, aber da er ja schon gesagt hat, dass er gehen darf, wenn er den Führerschein nicht zurück bekommt und die Kündigung ohne Grund dann in einem ziemlich schlechten Licht steht, dürften die Karten wieder gut sein, oder bin ich zu sehr Optimist?


Hi Frank!


Rein menschlich hast Du auf jeden Fall Recht, da steht der Chef ein bisschen blöd da. Aber rein arbeitsrechtlich ist der Chef auf der sicheren Seite. Die Probezeit ermöglicht beiderseits eine Kündigung ohne Angabe von Gründen! Dabei muss allerdings eine Frist von mindestens 2 Wochen eingehalten werden!


§ 622 (3) BGB:


Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


Allerdings gilt in Björn's Fall wohl nicht das BGB sondern das BBiG (Berufsbildungsgesetz) in § 15 Abs.1:


Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


Hierbei ist natürlich zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, also die aussage "ohne Lappen kannste daheim bleiben" ist nur bedingt richtig...


tut mir ja leid, aber rein rechtlich sieht's jetzt nicht so besonders gut aus!!


Gruß, Christian

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 15:18
von Timon
>Rein menschlich hast Du auf jeden Fall Recht, da steht der Chef ein bisschen blöd da. Aber rein arbeitsrechtlich ist der Chef auf der sicheren Seite. Die Probezeit ermöglicht beiderseits eine Kündigung ohne Angabe von Gründen! Dabei muss allerdings eine Frist von mindestens 2 Wochen eingehalten werden!


>§ 622 (3) BGB:


>Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


>Allerdings gilt in Björn's Fall wohl nicht das BGB sondern das BBiG (Berufsbildungsgesetz) in § 15 Abs.1:


>Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


>Hierbei ist natürlich zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, also die aussage "ohne Lappen kannste daheim bleiben" ist nur bedingt richtig...


>tut mir ja leid, aber rein rechtlich sieht's jetzt nicht so besonders gut aus!!


super...gut, dass ich meine Ausbildung hinter mir habe...ist ja echt grausam.


Da ist der Führerschein keine Voraussetzung und man killt mich trotzdem, weil ich keinen Führerschein mehr habe...


Gruss


Frank

re: Möglichkeiten gegen vorläufigen Führerscheinentzug

Verfasst: Di 22.10.02 15:42
von EuroHopper
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>super...gut, dass ich meine Ausbildung hinter mir habe...ist ja echt grausam.


>Da ist der Führerschein keine Voraussetzung und man killt mich trotzdem, weil ich keinen Führerschein mehr habe...


>Gruss


>Frank





Hast recht, diese Paragraphen laden jeden Chef zur Willkür ein! In Björn's Fall ist wohl wirklich eile geboten, was in Zusammenhang mit einer Behörde wohl nicht unproblematisch sein dürfte! Am besten erstmal mit Chefe reden, zur Not was von wegen unbezahltem Sonderurlaub, um den Führerschein zurückzubekommen. Ist zwar, soweit ich weiss, nicht gesetztlich vorgesehen, aber man könnte sowas ja als Kulantes Entgegenkommen anbieten... Andererseits ist halt auch die Frge, ob so eine gespannte Situation bereits zu Beginn der Ausbildung ein gutes Omen für die restliche Zeit ist! Nur hat man ja zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht unbedingt Alternativen und so eine Kndigung in der Probezeit sieht im Lebenslauf ja auch nicht besonders aus...


Also Björn, ich drück Dir die Daumen! Halt mich mal auf dem Laufenden, was sich mit Deinem Chef und Deinem Lappen entwickelt!


Lieben Gruß, Christian

Das sieht wohl schlecht aus..

Verfasst: Di 22.10.02 16:03
von 6|_oo7
Will da ja nicht den Miesepeter spielen, aber erst mit der Fahrweise Leutz gefährden und denne fällt einem auf, dass man den Lappen unbedingt braucht. Für solch ne Einsicht isses n bissi spät.


Claude