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Gebt mir nen Revolver...........
Verfasst: Do 24.10.02 11:36
von Shadow
Moin...
Hatte grad mal wieder son nettes aufbauendes Gespräch mit meinem Rechtsanwalt.
Ist ja wirklich super unsere Rechtsprechung...
Folgendes läppert sich so langsam zusammen :
- wenn man ein Auto von Privat kauft und da nicht draufsteht "incl. MwSt." oder
die einzeln ausgewiesen wird bekommt man die MwSt. nicht wieder... ca. 2000€
minus
- wenn man sein Auto tunt werden die Sachen mit dem Gutachten ausgewiesen.
Der WbW ist also der Wert mit Tuning. Aber leider sind die Ein- und Umbaukos-
ten nicht mal ansatzweise berücksichtigt. Soll heissen : Felgen bekommst net
ersetzt, Tieferlegung nicht , Folie nicht usw...... und die Einbauten und
Karosseriearbeiten natürlich auch nich - 1800€ minus
- Wenn du einen Leihwagen bekommst und der zu dir gebracht werden muss bekommst
du die Kosten für die Anlieferung nicht ersetzt -26€ minus
- wenn du dann kein Geld mehr hast um die Sachen überhaupt umbauen zu lassen
und nach KVA abrechnen willst bekommst du die MwSt nicht wieder....
- wenn du dir die Hacken nach nem Auto absuchst bekommst du 25€
(280 Telefonate und 900 Km/450 km weg...)
- und wenn mir der Opa ,der mir in die Kiste gefahren ist, über den Weg läuft
braucht der kein auto mehr *grml*
Also Fazit : du bist am falschen Ort zur falschen Zeit und das kostet dich mal eben grob überschlagen 5000€. und das nur weil jemand anderes dich nicht gesehen hat...
Könnt ihr euch vorstellen was ich fürn Hals hab ?????????
Vielleicht hat ja noch irgendeiner Vorschläge wie man wenigstens noch ein wenig Geld aus der Sache ziehen kann ???
Wäre über jeden Vorschlag dankbar
Thorsten
(der sich grad fragt obs überhaupt noch gerechtigkeit gibt.....)
wie wärs mit ner zivilklage gegen den verursacher?
Verfasst: Do 24.10.02 11:46
von obelix
die kosten hast du ja nachweisbar als schaden.
also schadenersatz?
bin kein jurist, aber ich denke das wäre ein gangbarer weg.
ausserdem erinnere ich mich dunkel, dass es da sowas wie einen gleichstellungsgrundsatz gibt. soll heissen du musst nach dem ereignis wieder gleich gestellt sein wie vorher?
gruss
obelix
Moment...
Verfasst: Do 24.10.02 11:46
von madmat
..sämtliche Dir entstandenen Kosten, inkl. aller Wertverluste (was mit etwas Geschick seitens Deines Anwalts auch die MwSt. Verluste einschliesst) kannst Du nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens, wenn der Gegenseite Schuld, bzw. der überwiegende Schuldanteil nachgewiesen wurde, mit einer Schadensersatzklage einfordern.
Dort gibst Du eine Erklärung (Auflistung) ähnlich deinem Posting ab, setzt einen Stundensatz für deine Zeit fest (meist ein Mittelwert aus dem was Du verdienst und dem Branchenschnitt), schlägst durch geschickte Kalkulation 25% drauf auf alles, nur falls das Gericht meint die Schadensersatzforderung angesichts Opas kleiner Rente herabzusetzen oder es zu einer aussergerichtlichen Einigung kommt.
Was is Problem

?
mfg
madmat
Ging mir letztes Jahr genau so, ca. 5000CHF in den Wind gesetzt....
Verfasst: Do 24.10.02 12:02
von gruense
wenn man milde rechnet. Ich stand und ein DEUTSCHER Landsmann hatte es wohl ein wenig eilig und fuhr mir mit ca. 60km/h ins Heck! Totalschaden. Dies war ein komplett aufgebautes Rennauto, wollte ein paar Wochen später mein erstes Rennen mit diesem Wagen fahren, also Überrollbügel, andere Bremsanlage, Streben, Fahrwerk und zwar eins von Pug Sport in Frankreich, ein Gr. A Rallyfahrwerk. Na versuch das nur mal wiederzubekommen, vom Preis mal ganz zu schweigen. Der überrollbügel war übrigens ca. 3 Monate alt und hatte dadurch natürlich nur noch etwas weniger als die hälfte wert. Jegliches argumentieren meinerseits verlief im Sand. Zu allem musst ich da der andere Deutscher war mich auch noch mti der deutschen Versicherung herumschlagen da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Na ja, nach ca. 2 1/2 Monaten haben sich die Herren endlich dazu entschlossen zu bezahlen, nachdem ich wirklich langsam härtere Geschütze aufgefahren hatte.
Also ich habs bis heute nicht ganz verdaut muss ich sagen und ich habe mir geschworen falls so etwas nocheinmal passieren sollte werde ich direkt auf meinen Unfallpartner regress nehmen, via Anwalt...
Greets Serge
PS: Fotos des Saxos findet ihr auf meiner Site unter Accident
wie wärs damit?
Verfasst: Do 24.10.02 12:12
von funkykowal
die versicherung sieht nur den zeitwert des wagens. nix anbauteile oder lackierte flächen. man kann aber so eine wertschätzung bei sachverständigen machen lassen, kostet bis 100 €, aber alles gemachte ist aufgeführt. in falle des falles sind die 100 € schnell raus! habe ich gemacht. macht das doch auch so.
leider leider....
Verfasst: Do 24.10.02 13:05
von Shadow
geht das nimmer... Den Wagen musst ich frühzeitig verkaufen damit ich Geld für den neuen zusammen bekam.... Ich brauch leider nen Auto um jeden morgen zur Arbeit zu kommen.. Also ist ein Wertgutachten leider nimmer möglich :-(
Und wenn du nachträglich nen Wertgutachten einreichst ? kann dir die Versicherung nicht trotzdem nen Strick daraus drehen und trotzdem nach Gutachten abrechnen ??
re: Moment...
Verfasst: Do 24.10.02 13:08
von Shadow
Seufz.... eigentlich wollt ich dem Opa ja nich an die Rente aber ich denk mal das ist die einzige Möglichkeit mein Geld zu bekommen....
Hast du da Erfahrung mit ? Was kann ich da im allgemeinen Geltend machen ?
Auch nach KVA oder nur nach Rechnung ?
Also schuldeingeständnis ist von seiner Seite aus da.... Das sollte nich das Prob sein...
Oh Mann.... dann gibt das wieder ne rennerei....
Aber ich frag mal meinen RA wies aussieht....
Danke Erstmal !
Thorsten
Gruß
Thorsten
bei sowas Hilft nur ein guter Versicherungsvertreter
Verfasst: Do 24.10.02 14:43
von joern206
Als bei mir mein Radio gezockt wurde, war ich auch SUPER sauer.
Habe die Erfahrung gamcht, das es auch stark von deinem Versicherungsmenschen
abhängig ist, wie gut er mit dir zusammen hinter DEINEM Geld her ist (Positiv).
Also das er den Sachverhalt in allen Grauzonen dieser Welt so auslegt, das Du
möglichst viel Schadensersatz bekommst. Tuning-Teile sind doch z.B. Teile, die
eigentlich fest zum Wagen gehören, da sie anmontiert sind...usw.
Ich vermute aber mal das dir dieses Statement auch nicht wirklich weiter helfen wird. Ich wünsche Dir aber das Beste und ein Sorry an die Admin mit der "Grauzone".
Gruss Jörn
Danke !!
Verfasst: Do 24.10.02 18:08
von Shadow
dein Tip ist schon okay... nur leider gehts ja darum daß mir einer in die Karre gesemmelt ist.. und mit der gegnerischen VS hab ich gar nix am Hut.. Da kenn ich nicht mal einen :-(
und leider sind die es die zahlen müssen.... wenns meine Versicherung wäre wärs kein Thema , den Typen kenn ich seitdem ich 5 bin ......
Gruß
Thorsten
Tja dann...
Verfasst: Do 24.10.02 19:44
von madmat
>Seufz.... eigentlich wollt ich dem Opa ja nich an die Rente aber ich denk mal >das ist die einzige Möglichkeit mein Geld zu bekommen....Hast du da Erfahrung >mit ?
Naja...die direkten Schäden an Deinem Auto zahlt doch die Haftpflicht des Gegners, auch ohne Verfahren.
Solche Sachen hatten wir im Grundstudium.....persönliche Erfahrungen beschränken sich auf den Nicht-KFz Bereich (Urheberrecht).
Da war´s aber das Gleiche.
Andere Möglichkeiten wären :
a) Die Kasko für dein Auto belangen, die deckt die Schäden die die HP des Gegners nicht übernimmt.
b) aussergerichtliche Einigung mit dem Opa....
c) Opa hat ´ne private Haftpflicht, die für die Sachschäden am Auto aufkommen kann, wenn die KFz Haftpflicht die nicht decken sollte (Tuningteil etc..)
Du kannst absolut ALLES geltend machen, natürlich versuchen so vielwie möglich zu belegen, aber Wartezeiten bei der Zulassungstelle u.ä. kann man kaum bescheinigen lassen (geht schon..aber is unrealistisch).. da kannst Du ansetzen was Du willst, das Gericht wiegt dann ab wie hoch der tatsächliche Anspruch ist, deswegen´der Tip mit dem kleinen Aufschlag
mfg
madmat