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rechtliche Frage wegen Unfall

Verfasst: Fr 25.10.02 22:51
von duke
Vielleicht kann mir jemand sagen wie sichs bei folgendem Unfall rechtlich verhält. Ausfahrt von der Bundesstrasse in die Stadt. Es geht den Berg hoch und dann an eine Haltelinie. In die STadt muss man links abbiegen. Von Rechts kommen die Autos aus der Kurve rauf, die aus der anderen Richtung in die Stadt fahren (mit so schätzungsweise 50-80 Sachen). Nun stehen zwei Fahrzeuge hintereinander zum Linksabbiegen dort. Es ist Nacht und der Boden nass.


Fahrzeug A fährt ab Haltelinie los und will links abbiegen, erkennt dann aber, dass aus der anderen Richtung - also von rechts - ein Fahrzeug schneller kommt als erwartet und tritt voll auf die Bremse (steht schon fast in der Mitte der Vorfahrtsstrassenspur!). Fahrzeug B kann die Fahrbahn gar nicht einsehen und rollt also - nachdem Fahrzeug A angefahren ist - entsprechend zur Stoplinie vor. Und wie es so is ... A tritt wie beschrieben auf die Bremse, B nicht so stark und rutscht (weil es Nass is) mit ein paar km/h auf Fahrzeug A (leicht versetzt). Zu bemerken das beide Fahrzeuge vorher schon standen. Es sollte damit klar sein, was passiert ist. Fahrzeug A hatte es sehr eilig und hat sich eben beim Einfahren auf die Hauptstrasse richtig verschätzt ...


Wie sieht die Sache nun rechtlich aus. Bisher war ja immer der, der auffährt, schuld, oder? Jetzt gibts aber doch diese "verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung" und und und ... hat sich da was geändert? Kann man dem Voranfahrendem eine Mitschuld anhängen wenn er fast vor der Mittellinie der Hauptstrasse eine Vollbremsung einlegt?!


Vielleicht hat jemand nen ähnlichen Fall erlebt und kann was sinnvolles dazu sagen. Th@nks!


Greetz Duke

fahtzeug b hat schuld

Verfasst: Fr 25.10.02 23:12
von funkykowal
fahrzeug a hat den fehler gesehen und gebremst. du du nase knallst ihm voll hinten rein. obwohl du die kreuzung nicht eingesehen hast. kein sich. abstand und so....

re: rechtliche Frage wegen Unfall

Verfasst: Fr 25.10.02 23:21
von blueGod
Hi,


eins ist mir noch unklar, du schreibst das Fahrzeug A schon auf der Mitte der Vorfahrtsstraßenspur steht, B aber zur Stopplinie „rollt“, müsste dann aber doch so sein das B ebenfalls am anfahren ist sonst würde B doch vom rollen bestimmt nicht bis auf die Vorfahrtsspur mitrutschen und auf A aufrutschen, oder?! Meiner Meinung nach ist das ganz klar, B hat durch sein sofortiges losfahren den Mindestabstand nicht eingehalten und ist somit ganz klar der Schuldige, zumal die Kurve auch nicht einsehbar ist!


In diesem Sinne


Greetz Pascal

re: rechtliche Frage wegen Unfall

Verfasst: Fr 25.10.02 23:32
von blueGod
ach ja, Schuld hätte Fahrzeug A nur dann, wenn eines der Autos welches den Berg auf der Vorfahrtsstraße hochfährt, in eben jenes reinkrachen würde. Aber selbst dann wäre Fahrzeug B noch Schuld gewesen, eben wegen des besagten Sicherheitsabstandes.


Aber um deine Frage zu beantworten, die Mitschuld kann man in diesem Fall vergessen, Fahrzeug A hat sich einfach „grob fahrlässig“ verhalten.


so long...

re: rechtliche Frage wegen Unfall

Verfasst: Fr 25.10.02 23:43
von blueGod
ach ja (Part II), herrje, meinte natürlich Fahrzeug B hat sich grob fahrlässig verhalten.


Wobei ich dazu sagen muss, dass sich Fahrzeug A auch nicht richtig verhalten hat (durch zu frühes losfahren), aber das spielt ja in diesem Fall keine Rolle.

re: fahtzeug b hat schuld

Verfasst: Fr 25.10.02 23:45
von duke
>fahrzeug a hat den fehler gesehen und gebremst. du du nase knallst ihm voll hinten rein. obwohl du die kreuzung nicht eingesehen hast. kein sich. abstand und so....


Also wer der beiden "DU" bzw aus meiner Sicht "ICH" ist hab ich ja mal offengelassen um neutral zu sehen was beide erwartet in so einem Fall.


Greetz Duke :-)

re: achja und "voll reingeknallt" hats da nicht .. waren max. so 5 km/h (oT)

Verfasst: Fr 25.10.02 23:46
von duke
>fahrzeug a hat den fehler gesehen und gebremst. du du nase knallst ihm voll hinten rein. obwohl du die kreuzung nicht eingesehen hast. kein sich. abstand und so....

re: fahtzeug b hat schuld

Verfasst: Sa 26.10.02 12:31
von vulkanus
>Also wer der beiden "DU" bzw aus meiner Sicht "ICH" ist hab ich ja mal offengelassen um neutral zu sehen was beide erwartet in so einem Fall.


Und was davon erwartet jetzt dich? ;)


mfg vulkanus

re: andere Frage

Verfasst: Sa 26.10.02 12:34
von duke
wie sieht es aus wenn Fahrzeug A sich wie bekannt verschätzt, auf der einen fahrspur der hauptstrasse stehend (wegen gegenverkhr von rechts beim linksabbiegen) das Auto (es geht ja leicht) zurückrollen lässt und B, der inzwischen bis fast an die haltlinie vorgefahren ist, rückwärts "reinrollt"?


in diesem fall stehen doch aussage gegen aussage oder? anhand der schäden kann man doch feststellen ob das möglich gewesen ist?


und unabhängig vom thema wer schuld ist usw.:


bei einem unfall mit klarer schuldlage, wenn nur das eigne fahrzeug beschädigt ist und das andere kaum (kleine kratzer). steigt der sf-rabatt außer für den eigenen schaden bei der vollkasko auch bei der haftpflicht wenn man den fremdschaden (kratzer) selbst übernimmt? oder ist das generell miteinander verbunden?

re: hehehe ...

Verfasst: Sa 26.10.02 12:48
von duke
... das lichtlein im kopf das aufgeht wenn man weiss das ne sekunde unachtsamkeit beim abbiegen teuer werden kann wenns schlecht läuft ;-)





>>Also wer der beiden "DU" bzw aus meiner Sicht "ICH" ist hab ich ja mal offengelassen um neutral zu sehen was beide erwartet in so einem Fall.


>Und was davon erwartet jetzt dich? ;)


>mfg vulkanus