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Info zwecks vulkanisieren eines Hochgeschwindkeitsreifens
Verfasst: Mo 28.10.02 14:16
von Thorsten
habe gerade ein bischen bei den reifenhändler herumtelefoniert. ein generelles verbot zum vulkanisieren von hochgeschwindigkeitsreifen besteht nicht, es liegt immer im ermessen des MEISTERS, ob er den reifen noch mals montiert oder nicht.
gruß thorsten
re: Info zwecks vulkanisieren eines Hochgeschwindkeitsreifens
Verfasst: Mo 28.10.02 14:31
von wilhelm
>habe gerade ein bischen bei den reifenhändler herumtelefoniert. ein generelles verbot zum vulkanisieren von hochgeschwindigkeitsreifen besteht nicht, es liegt immer im ermessen des MEISTERS, ob er den reifen noch mals montiert oder nicht.
>gruß thorsten
Hallo Thorsten,
ist aber schon vom Gesetzgeber genau festgelegt. Es darf sich nur um ein kleines Loch handeln (kein Riss) und muss auf der Laufflaeche sein. Wenn das beachtet wird, ist der Reifen absolut vollwertig.
Gruss Wilhelm