An die Rechtsexperten unter euch .. ich brauche dringend eure Hilfe

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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sven106

An die Rechtsexperten unter euch .. ich brauche dringend eure Hilfe

Beitrag von sven106 » So 17.11.02 15:38

Wer kann mir von euch weiter helfen. Ich habe heute einen Brief vom Ordnungsamt bekommen, wo mir vorgeworfen wird im Halteverbot geparkt zu haben. Es ist aber nun so, dass ich auf dieser Straße noch nie in meinem Leben geparkt haben. Zwar fahre ich dort öfters entlang, aber ich bin mir zu 1000% sicher das ich dort noch nie in meinem leben geparkt habe. Könnte es sein das die Beamten einfach die Straße verwechselt haben? Was kann ich gegen diesen Bußgeldbescheid tun. Wäre lieb, wenn ihr mir weiter helfen könntet. Grüße

kris

einspruch einlegen

Beitrag von kris » So 17.11.02 15:54

...wenn du sicher bist, da nicht geparkt zuhaben (evtl. mal dein auto verliehen??, ads musst du auch abchecken) dann leg einspruch ein.


dann kommt es zu einer gerichtsverhandlung und die hipos (die herren/damen hilfspolizisten;-))) müssen bezeugen, dass dein auto da stand.


meist hilft es schon in der begründung des widerspruchs deutlich daraufhinzuweisen, dass du im falle einer falschaussage der hipos eine dienstaufsichtbeschwerde gegen sie einleitest, das überlegen die sich und prüfen sehr genau, ob sie nicht nen fehler gemacht haben.


wenn sie einen fehler gemacht haben, hast du glück, denn selbst wenn nur der strassenname verkehrt sein sollte, wird das verfahren eingestellt, änderungen im nachhinein gibts nicht.


ich hatte mal den fall, wurde auch wegen parken im parkverbot und zusätzlich behinderung des fliessenden verkehrs angezeigt. hab einspruch eingelegt, da mein auto drei meter von der strasse entfernt stand (war auch so) und hab in der begründung gleich mit dienstaufsichtbeschwerde gedroht und ausserdem angegeben, dass ich auch zeugen dazu benennen könnte.


obwohl ich im parkverbot stand, aber die beamten, mit der anzeige der behinderung des fliessenden verkehrs einen verfahrensfehler gemacht hatten, wurde das ganze eingestellt.


also, check ab, wo du zum zeitpunkt (steht drauf) warst, ob nicht jemand mit deinem auto da gewesen sein könnte und wenn du sicher bist, leg einspruch ein (innerhalb zwei wochen ab zugang) und begründe v.a. gleich den einspruch.


grüsse, kris

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liondriver
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Beitrag von liondriver » So 17.11.02 16:24

Hey Sven!


Hatte ich auch schon! Genau das selbe. Sollte in einer Straße geparkt haben, wo ich noch nie nicht gewesen bin, in 'nem völlig anderen Bezirk.


Habe meinen Einspruch noch hier auf Platte. Ich poste ihn Dir einfach mal, vielleicht hilft es Dir ja irgendwie weiter. Wichtig ist, daß Du begründest, daß Du es nicht sein kannst. Am besten suchst Dir noch ein/zwei Zeugen.


Resultat: Es wurde dann eingestellt & sie haben sich in aller Form entschuldigt. Mach die kein Kopf, wird schon...


Gruß & viel Glück


Patrick


meine Einspruch:





Aktenzeichen: XX.XXXXXX.X


Betreff: Stellungnahme zum Vorwurf des Falschparkens





Sehr geehrten Damen und Herren,


hiermit möchte ich mich zu Ihrer Anschuldigung des Falschparkens äußern.


Ich bin Schüler der X-Oberschule in der Xstraße 43 / Treptow und war am 14.12.98 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.20 Uhr in der Schule. Ich habe meinen Wagen noch nie einer anderen Person anvertraut und bin wie jeden Tag auch, am 14.12. zur Schule gefahren. Mein Wagen (B-KJ 8482) parkte zu dem mir vorgeworfenem Zeitpunkt vorschriftsmäßig im Xweg und ich schrieb bis um 12.00 Uhr eine Klausur. Zahlreiche Zeugen (Lehrer wie Mitschüler) können diese Fakten bestätigen. Auch zu einem anderen Zeitpunkt war ich noch nie in der Heerstr. / Frankenallee.


Es ist daher unmöglich, daß mein Wagen am 14.12.98 um 11.53 Uhr dort stand.





Hochachtungsvoll

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