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205 umschreiben auf Kleintransporter ?

Verfasst: Sa 07.12.02 18:34
von Guig205
Hi, habe jetzt meine Rckbank und die hinteren gurte ausgebaut, ausserdem ein Schutzgitter aus Stahl an den Befestigungen der hinteren Haltegriffe und den Bolzen für die Sitzbank angeschraubt.


Mein 205 ist jetzt ein reiner 2-Sitzter, kann ich ihn als Kleintransporter beim TÜV anmelden ?





Gruß Guig

re: 205 umschreiben auf Kleintransporter ?

Verfasst: Sa 07.12.02 18:40
von kris
hallo,


ich nehme mal an, du möchtest deinen 205 als LKW zulassen, um steuern und versicherung zu sparen.


dazu musste noch die hinteren seitenscheiben zuschweissen, das trenngitter brauchste nicht unbedingt und die befestigungsgewinde der rücksitze müssen ebenfalls zugeschweisst oder ausgebohrt werden um nicht rückrüstbar zu sein.


dann kannste dein auto als LKW zulassen, aber viel bringen wirds nicht, trotz TÜV-abnahme und LKW-zulassung wirst du dieselbe Steuer und Versicherung bezahlen müssen, wenn du keinen Gewerbeschein vorlegen kannst.


grüsse, kris

re: 205 umschreiben auf Kleintransporter ?

Verfasst: Sa 07.12.02 19:03
von Guig205
Ok, danke.


Wird der Tüv wollen, dass ich wieder alles original einbaue wenn ich den Wagen normal vorführe, hab das Gitter ja für meinen Hund eingebaut und keine Lust es nur für den TÜV extra wieder um zu bauen.

2-sitzer

Verfasst: Sa 07.12.02 19:17
von kris
...du wirst dein auto dann als zweisitzer eintragen lassen müssen, wenn die hinteren sitze nicht mehr drin sind. das gitter muss dann nicht raus, kann aber sein, dass die jungs wissen wollen, ob es ne prüfnummer hat oder ob es ein eigenbau ist.


einfacher, alles fürn TÜV auf normal rückzurüsten und hinterher wiedereinzubauen.


grüsse, kris

Zulassungsbehörde muß mitspielen

Verfasst: Sa 07.12.02 20:28
von Markus©
>Ok, danke.


>Wird der Tüv wollen, dass ich wieder alles original einbaue wenn ich den Wagen normal vorführe, hab das Gitter ja für meinen Hund eingebaut und keine Lust es nur für den TÜV extra wieder um zu bauen.





Der Tüv kann eintragen, was er will. Solange die Zulassungsbehörde nicht nickt, hste keine Chance. Davon kannste jede Woche genug in den Autozeitschriften lesen.

seitenscheiben müssen nicht zugeschweisst werden...

Verfasst: Sa 07.12.02 20:41
von obelix
man braucht auf der ladefläche ja auch hell...


multis und alle anderen klein-lkw haben die scheiben ja auch drinne.


nur die befestigungspunkte der rücksitze müssen dauerhaft unbrauchbar gemacht werden. (ausser man verwendet sie um den ladeboden zu befestigen:-))))


obelix

ist bei uns absolute bedingung....

Verfasst: Sa 07.12.02 20:52
von kris
...hier in hessen kriegt man PKW nur mit !zugeschweissten! (geschraubt, geklebt, statt glas blech in der orig.dichtung zählen nicht) hinteren seitenfenstern als LKW zugelassen, anders bei autos mit serienmässiger trennwand (renault rapid/citroen C15 etc.) die werden auch mit seitenscheiben als LKW zugelassen.


grüsse, kris

es kommt auf das Finanzamt an (o.T.)

Verfasst: Sa 07.12.02 20:56
von Günter
>...du wirst dein auto dann als zweisitzer eintragen lassen müssen, wenn die hinteren sitze nicht mehr drin sind. das gitter muss dann nicht raus, kann aber sein, dass die jungs wissen wollen, ob es ne prüfnummer hat oder ob es ein eigenbau ist.


>einfacher, alles fürn TÜV auf normal rückzurüsten und hinterher wiedereinzubauen.


>grüsse, kris

bei uns auch

Verfasst: Sa 07.12.02 21:40
von beatnix
hab neulich auch mal gefragt. aber dafür haben die von den rücksitzbankbefestigungen nix gesagt. was sicher geil gekommen wär: die seitenscheiben im 205 durch lackierte bleche ersetzen, sodass man sie aber noch ausstellen kann ;)


aber naja. lohnt sich ja bei einem benziner der nichtgewerblich ist auch nicht wirklich der aufwand.


beatnix

re: es kommt auf das Finanzamt an (o.T.)

Verfasst: So 08.12.02 12:29
von Günter
>>...du wirst dein auto dann als zweisitzer eintragen lassen müssen, wenn die hinteren sitze nicht mehr drin sind. das gitter muss dann nicht raus, kann aber sein, dass die jungs wissen wollen, ob es ne prüfnummer hat oder ob es ein eigenbau ist.


>>einfacher, alles fürn TÜV auf normal rückzurüsten und hinterher wiedereinzubauen.


>>grüsse, kris


Hallo, noch ein zusatz wegen dem Finanzamt. Im Frühjahr 1994 entschied der BGH, dass die Finanzämter selbst bestimmen dürfen, was ein LKW ist. Das tun sie auch, nur selten zugunsten der Antragsteller. Wer heute noch so einen Umbau plant, sollte vorher unbedingt mit einem zuständigen Finanzbeamten reden, ob eine Aussicht auf Anerkennung besteht. Es sind aber leider kaum Erfolge bekannt. MfG Günter