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tüv frage

Verfasst: Mo 30.12.02 20:25
von paddosch
kann mir einer verraten ob sich der tüv für nebelscheinwerfer interessiert?


also müssen die angeschlossen sein bzw darf ich die tönen?


die werden ja für die fahrsicherheit nicht zwingend gebraucht...


danke


paddosch

re: tüv frage

Verfasst: Mo 30.12.02 20:33
von pongi
soviel ich weiß ist es so,dass die teile die am auto sind auch funktionieren müssen. also hast du keine nsw ist das kein problem, hast du welche aber die gehen nicht dann ist das ein problem


Matthias

re: tüv frage

Verfasst: Mo 30.12.02 20:35
von little_lion
Hallo,


also bei mir hatten sie sich dafür interessiert. Ich hatte bei meinem 106 Nebelscheinwerfer nachgerüstet und sie so angeschlossen, dass sie unabhängig von Stand- und Abblendlicht zu schalten waren. Folge war, dass mir der nette Herr beim TÜV keinen neuen Stempel mehr geben wollte. Hab das ganze dann doch noch verhandeln können, dass er mich mit "kleinen Mängeln" bestehen ließ.


Wenn du die Nebelscheinwerfer allerdings nicht anschließt dürfte sich wohl kaum jemand dafür interessieren, nur welchen Sinn machen die dann?


little_lion

neee... geht ned...

Verfasst: Mo 30.12.02 20:43
von obelix
erster grundsatz:


was dran ist muss funzen, und zwar gemaäss den vorschriften.


zweiter denkfehler: du veränderst eine bauartgenehmigtes teil durch das tönen. damit entfällt die bauartgenehmigung schlagartig: somit bist du wieder bei punkt eins: es muss nach den vorschriften funktionieren.


blöder teufelskreis, keine chance auf entrinnen:-)))


obelix

*ggg* Obelix

Verfasst: Mo 30.12.02 22:25
von BussiPower
dann ist ja dein Scheinwerfer auchnichtmehr Bauartgenehmigt ;-))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))

welcher?

Verfasst: Di 31.12.02 00:44
von obelix
meinst du den linken im gti?


damit bin ich schon 2mal durch den tüv...


jedesmal gleiche reaktion, erst stirnrunzeln und dann lachen:-)


obelix

re: welcher?

Verfasst: Di 31.12.02 11:47
von BussiPower
welchen denn sonst*gggggg*


Aber es ist nichtmehr Bauartbedingt , sozusagen wenn an nen trottel von


Prüfer kommst musstn Eintragen lassen*gggggggg*

also du kannst

Verfasst: Di 31.12.02 11:55
von Phil205gti
die dinger vorm tüv zukleben, oder abdeckungen raufmachen, dann haben die den prüfer nicht zu interessieren, denn abgedeckte oder geklebte nebels müssen nicht funzen.


mfg


phil

danke (o.t)

Verfasst: Di 31.12.02 14:29
von paddosch
kein Text

oder du überzeugst ihn davon das das eine special editon ist*g* (o.t)

Verfasst: Di 31.12.02 14:35
von pongi
kein Text