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Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:01
von Mati
Also hier mal mein Unfall hergang mit einem 106 er....


Ich fuhr auf der Landstraße, Ich wollte einen LKW überholen und übersah dabei dass kurz darauf eine Linksabbiegerspur beginnt. Auf diese steuerte der LKW zu. Um einen Zusammtenstoß zu vermeiden bremste ich und steuerte stark nach links. Das rechte Vorderad berührte den Bordstein der Verkehrsinsel und mein Auto fuhr unkontrolliert über die Insel in den Straßengraben ???


Jetzt meine Frage, zahlt die Versicherung ???


Das Auto hatte Totalschaden, war aber mit vollkasko mit 500 euro selbstbeteiligung versichert. Ich hab die Geschw eingehalten bin genau 70 gefahren wie es verlangt war und habe auch kein Alkohol getrunken. Von dem LKW habe ich kein Kennzeichen oder sonstiges, er hat nur kurz angehalten ob uns was passiert ist und ist dann wieder gefahren.

re: Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:07
von pongi
also ich würde sagen, das wenn da eine linksabbiegerspur mit verkehrsinsel ist , dann ist da auch eine sperrfläche ergo überholverbot!!!


so siehst aus!


matthias

re: Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:20
von vulkanus
>also ich würde sagen, das wenn da eine linksabbiegerspur mit verkehrsinsel ist , dann ist da auch eine sperrfläche ergo überholverbot!!!


Sei doch ned so kleinlich *ggg*

re: Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:30
von pongi
ist mir schon klar. ihr mit den panzern braucht euch da nicht zu kümmern ob da noch andere verkehrteilnehmer sind. ihr walzt einfach alles platt.


verkehrsrowdie!!!!

re: Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:41
von vulkanus
>ist mir schon klar. ihr mit den panzern braucht euch da nicht zu kümmern ob da noch andere verkehrteilnehmer sind. ihr walzt einfach alles platt.


>verkehrsrowdie!!!!


Ich werd eh kein Panzerfahrer, wobei die schöne Daten hätten *g*

re: Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:46
von pongi
meinst du der motor passt in meinen 309? bekomm ich da auch TÜV drauf?

re: Zahlt die Versicherung ???

Verfasst: So 12.01.03 16:49
von vulkanus
>meinst du der motor passt in meinen 309? bekomm ich da auch TÜV drauf?


Wennst deinen ein wenig verbreiterst und länger machst ev. :)


Ne neue Achse brauchst aber auf jeden Fall *g*


Das mitm TVÜV könnt aber ein Problem werden *gg*

Ja...

Verfasst: So 12.01.03 17:01
von dol
Also nach meinen Wissenstand zahlt die Vollkasko auf jeden Fall, solange der Schaden nicht vorsätzlich, oder grob fahrlässig entstanden ist. Ich denke in deinem Fall kann man nicht von grob fahrlässig sprechen, da du das Überholverbot ja nicht direkt wahrgenommen hast...


Denke du hast Anrecht auf Ausgleich durch deine Vollkasko.


MfG


Manuel


>Also hier mal mein Unfall hergang mit einem 106 er....


>Ich fuhr auf der Landstraße, Ich wollte einen LKW überholen und übersah dabei dass kurz darauf eine Linksabbiegerspur beginnt. Auf diese steuerte der LKW zu. Um einen Zusammtenstoß zu vermeiden bremste ich und steuerte stark nach links. Das rechte Vorderad berührte den Bordstein der Verkehrsinsel und mein Auto fuhr unkontrolliert über die Insel in den Straßengraben ???


>Jetzt meine Frage, zahlt die Versicherung ???


>Das Auto hatte Totalschaden, war aber mit vollkasko mit 500 euro selbstbeteiligung versichert. Ich hab die Geschw eingehalten bin genau 70 gefahren wie es verlangt war und habe auch kein Alkohol getrunken. Von dem LKW habe ich kein Kennzeichen oder sonstiges, er hat nur kurz angehalten ob uns was passiert ist und ist dann wieder gefahren.

re: Ja...

Verfasst: So 12.01.03 17:05
von pongi
ich denke das kommt drauf an. überholverbot missachtet ist schon fahrläßig würd ich sagen.

Fahrlässig schon...

Verfasst: So 12.01.03 17:13
von dol
aber nicht grobfahrlässig.


Vorsätlich wäre ja wenn er absichtlich den wagen in den Graben fährt, Grob Fahrlässig, wenn er absichtlich gegen das Überholverbot verstoßen hätte und sich im Klaren über die Folgen gewesen wäre...


Fahrlässig schon... aber es gibt ja sogar Falle in denen die VK bei grober Fahrlässigkeit, nicht von einer Schadensregulierung absieht...


>ich denke das kommt drauf an. überholverbot missachtet ist schon fahrläßig würd ich sagen.