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Auto einmotten

Verfasst: Mo 27.01.03 23:28
von Sherwood16
Hi,


da mittlerweile die Reparaturkosten ins uferlose laufen und ein Verkauf nicht lohnt denk ich darüber nach meinen 405 auf unbestimmte Zeit einzumotten zwecks späteren Wiederaufbaus.


Kann man das heute noch machen ohne dass es Ärger gibt wenn die 18Monatsfrist abgelaufen ist oder reicht als Verbleibserklärung "Fahrzeug steht in Garage soundso" ?


Thx,


Simon

vorübergehend stillgelegt.....

Verfasst: Mo 27.01.03 23:35
von kris
.... ist dein auto in den ersten 18 monaten, da passiert garnix, der brief bleibt gültig, das auto ist mit Tü und Au jederzeit wieder zulassbar.


nach 18 monaten gilt das auto als endgültig abgemeldet, der brief wird ungültig, bei wiederzulassung muss eine vollabnahme, selbst wenn theoretisch noch Tü/Au besteht gemacht werden, es muss ein neuer brief ausgestellt werden, kost alles in allem um die 200 euro.....


dann, wenn das auto als endgültig stillgelegt gilt, musst du theoretisch der zulassungsstelle eine verbleibserklärung abliefern. praktisch läuft das aber so, dass die das garnicht interessiert, solange dein auto nicht gerade per wildentsorgung einen autobahnparkplatz verschönert.


grüsse, kris

re: vorübergehend stillgelegt.....

Verfasst: Mo 27.01.03 23:42
von Sherwood16
das mit der Vollabnahme hatte ich sogar schonmal, lange rumstehen scheint das Schicksal dieses Autos zu sein *g*


Danke, dann schau ich mich mal um nach ner passenden Garage, so für die nächsten 3-4-5 Jahre.