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Frage zum geblitzt werden...
Verfasst: Mo 03.02.03 13:24
von André
Nein, nicht ich schon wieder ;-) Dieses mal war meine Freundin mit ihrem 205 fällig... Folgende Geschichte: So ein komischer Penner mit nem Fiat hat sie bedrängt, ist sehr nah aufgefahren, dann war er wieder neben ihr (Spiegel an Spiegel fast mit berührung) usw...
Sie hat Angst bekommen, steigt auf´s Gas, weil sie ihn loswerden will, er zieht mit und beide fahren Kopf an Kopf direkt nebeneinander (laut Aussage meiner Freundin) mit knapp über 70 ins rote Flutlicht rein.
Nun meine Frage: Hat sie jetzt was zu erwarten (Punkte, Bußgeld, Nachschulung), wenn beide nebeneinander gefahren sind????? Ich hab mal gehört, dass beiden nix passieren kann, weil nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, welches der beiden Fahrzeuge (oder auch beide) die Geschwindigkeit übertreten hat...
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
*zucoopexschau* :-)
André
re: Frage zum geblitzt werden...
Verfasst: Mo 03.02.03 13:29
von Timon
Wenn die beiden Autos nebeneinander waren (und damit ja auf ein Bild), ist das Foto nicht verwertbar. Meines Wissens nach, wird es sofort ausgeworfen. Aber mit dem Argument, dass sie abhauen wollte, wirst du nicht weit kommen. Wer sagt denn, dass sie nicht so ein Schwein war und den Überholenden nicht einscheren lassen wollte und beschleunigte? Steht leider nicht auf dem Foto und im Zweifel Aussage gegen Aussage.
Also wie gesagt, beide nebeneinander, Sache vergessen. Wenn die Behörde doch was will, Foto zeigen lassen.
Gruss
Frank
re: Frage zum geblitzt werden...
Verfasst: Mo 03.02.03 13:29
von Frank309
Hallo,
also, wenn sie was kriegt, sollte sie auf ein Foto bestehen. Wenn beide nebeneinander waren, kann sie abstreiten, dass sie so schnell gefahren ist. Soweit ich weiß, hat das Radar so eine Streuung, dass die Polizei es nicht auf nur eine Fahrspur ausrichten kann. Somit kann nicht gesagt werden, welcher Wagen 70 gefahren ist.
MfG Frank
PS: Alle Angaben ohne Gewähr
Super, das war auch gleich die 2te Frage...
Verfasst: Mo 03.02.03 13:33
von André
Im Streitfall kann ich doch ohne weitere Probleme das Foto anfordern, oder???
Danke für die schnelle Antwort
Verfasst: Mo 03.02.03 13:34
von André
kein Text
re: Super, das war auch gleich die 2te Frage...
Verfasst: Mo 03.02.03 13:43
von Timon
>Im Streitfall kann ich doch ohne weitere Probleme das Foto anfordern, oder???
Ich denke schon weit vorher, beim Bussgeldbescheid.
Gruss
Frank
re: Frage zum geblitzt werden...
Verfasst: Mo 03.02.03 13:45
von Sherwood16
korrekt. Allerdings hat Andre nicht geschrieben was es für eine Blitzanlage war. Bei den weit verbreiteten City-Blitzern mit Induktionsschleifen könnte es technisch möglich sein die gemessene Geschwindigkeit einem der beiden Fahrzeuge zuzuordnen.
Sorry, war ein Radar-Blitzer aus dem Kofferraum... (o.t)
Verfasst: Mo 03.02.03 13:54
von André
kein Text
na dann... :-) (o.t)
Verfasst: Mo 03.02.03 14:16
von Sherwood16
kein Text
re: Frage zum geblitzt werden...
Verfasst: Mo 03.02.03 16:07
von Torben
Hi André,
also würde auch sagen, dass man mit dem Foto nichts anfangen kann! Und wenn der Typ doch neben Ihr war und Sie eigentlich überholen wollte, kann Deine Freundin ja sagen, dass Sie nicht zu schnell gefahren ist und der Typ Sie überholt hat und zu schnell war! Wenn die Polizei einen dran kriegt, dann den auf der falschen Spur!
Greats Torben