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Gewindefahrwerk

Verfasst: Do 13.02.03 22:20
von Stephan206
Hallo,


ich war heute mit dem Auto von einem Bekannten beim Tüv. Und habe mich dort mal ein wenig mit einem Tüv-Prüfer unterhalten. Nun habe ich mal eine Frage dazu:


Stimmt es das man ein Gewindefahrwerk das z.B. einen Verstellbereich von 40-70mm hat, bei jedem Auto auf nur einen einzigen bestimmten Wert einstellen darf der im Gutachten steht. Ich dachte man könnte irgendeinen beliebigen Wert in diesem Bereich einstellen und der Tüv trägt diesen dann ein und der muss dann so bleiben. Bitte um Hilfe.


Wenn allerdings die erste Möglichkeit richtig ist verstehe ich nicht ganz den Sinn von einem Gewindefahrwerk denn dann könnte man doch genauso ein normales Fahrwerk mit der gleichen Tieferlegung nehmen. Oder nicht?


Tut mir leid für den langen Text!


Gruß


Stephan

blödsinn

Verfasst: Do 13.02.03 22:27
von Red Runner
Der Hersteller liefert Dir ein Gutachten mit, indem steht, dass Tieferlegungen zw 40 und 75mm (bsp vom 306) geprüft wurden. In diesem Bereich darfst Du dein Gewinde auch einstellen, wie Du willst und lässt Dir dann genau diese Höhe eintragen.


Vorsicht: Ich habe schon davon gehört, dass manche Tüffer das schon am Gewinde selbst markiert haben, damit eine spätere Verstellung unmöglich gemacht wird. Grenzt für mich zwar an Sachbeschädigung, aber Tüffer dürfen ja alles ungestraft (zB Schürzen abreißen, nen Auspuff demolieren usw).


Von KW wird daher eine Eintragung "Restgewinde 15mm" vorgeschlagen.


Greetz


RR

noch ne frage

Verfasst: Fr 14.02.03 13:04
von S16V
>Der Hersteller liefert Dir ein Gutachten mit, indem steht, dass Tieferlegungen zw 40 und 75mm (bsp vom 306) geprüft wurden. In diesem Bereich darfst Du dein Gewinde auch einstellen, wie Du willst und lässt Dir dann genau diese Höhe eintragen.


>Vorsicht: Ich habe schon davon gehört, dass manche Tüffer das schon am Gewinde selbst markiert haben, damit eine spätere Verstellung unmöglich gemacht wird. Grenzt für mich zwar an Sachbeschädigung, aber Tüffer dürfen ja alles ungestraft (zB Schürzen abreißen, nen Auspuff demolieren usw).


>Von KW wird daher eine Eintragung "Restgewinde 15mm" vorgeschlagen.


>Greetz


>RR


was ist dann wenn ich das gewinde z.b. auf 100 mm runterdrehen will?


und was hat es auf sich mit dem "kw-gewinde nachträglich gekürzt" was man des öfteren in irgendwelchen zeitschriften liest.hat das was mit dem fahrkomfort zu tun (federweg)?


danke für antworten, frag ich mich schon lange


Schönes WE!!

re: noch ne frage

Verfasst: Fr 14.02.03 14:37
von Red Runner
Also wenn man das noch weiter runterdrehen will, hat man halt kein Gutachten mehr nach § soundso, sondern muss eine Einzelabnahme machen lassen. Wirklich offiziell ist eine solche Einzelabnahme eigentlich unbezahlbar, es gibt aber einige Tüffer, die da nur auf Freigängigkeiten der Reifen achten und dann ihr ok geben. Anmerkung dazu: Eine solche Eintragung ist uU genausoschnell wieder draußen, wie sie reingekommen ist.


Ansonsten gibt es noch verschiedene Tricks (natürlich alle nirgens geprüft und damit illegal): Man kann zB statt der normalen Vorspannfedern welche aus dem Rennsport nehmen, bringt gleich mal so 1-2cm. Auch kann man auch einfach kürzere Hauptfedern einsetzen. Oder man sucht sich eine Firma, die in der Lage ist, das Gewinde etwas weiterzuschneiden. Es gibt sicher noch mehrere andere Möglichkeiten, dies sind nur ein paar davon.


Nur um es nochmal deutlich zu machen: Jede der hier aufgeführten Modifikationen ist ungeprüft und kann das Fahrverhalten uU deutlich verändern (meist zum negativen).


Greetz


RR





>was ist dann wenn ich das gewinde z.b. auf 100 mm runterdrehen will?


>und was hat es auf sich mit dem "kw-gewinde nachträglich gekürzt" was man des öfteren in irgendwelchen zeitschriften liest.hat das was mit dem fahrkomfort zu tun (federweg)?


>danke für antworten, frag ich mich schon lange


>Schönes WE!!