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soll strafe zahlen für was nicht begangenes...?

Verfasst: Fr 21.02.03 21:51
von Felix306
habe die Woche so nen netten Brief gekommen,das gegen mich ermittelt wurde,wegen einer Ordnungswidrigkeit mit meinem Fahrzeug im November letzen Jahres...das Verfahren wurde eingestellt,wegen diverser Gründe...ok soweit,ABER jetzt soll ich 20 euro Strafe zahlen für denen ihre Ermittlungen...bitte???


gehts noch,das seh ich doch gar net ein,muss ich das zahlen,weil ich finde ist doch denen ihr Problem wenn die mir was anhängen wollen und es nicht schaffen oder nicht?


naja,ist zum Glück nur 20 euro,aber einsehen tu ich es irgendwie net!


felix306

kannstes ja drauf ankommen lassen ....

Verfasst: Fr 21.02.03 22:01
von Waldfee106
Also - wenn ich so von meiner damaligen Amtstätigkeit ausgehe (zwar nur Forstamt, aber Behörde is Behörde - und ich hab damals auch Bußgeldbescheide geschrieben *schäm*) .... die pissen sich nicht ein, wenn man EINMAL nicht bezahlt ... ein Gerichtsverfahren wäre zu teuer und die müssen auch Kostendeckend arbeiten .... also passiert Dir nix. Wie gesagt, einmal ....... nicht beim zweiten Mal ....


Würd ich sagen ... aber komm hinterher net heulend zu mir ;o)

re: soll strafe zahlen für was nicht begangenes...?

Verfasst: Fr 21.02.03 22:15
von Axel406Coupe
Da würde ich erst mal Einspruch gegen die 20 EUR einlegen. In der Regel geht nämlich die Einstellung eines Verfahrens nie zu Lasten des (unschuldig) Beschuldigten.


Mir ist vor Jahren mal ähnliches passiert: Ein übereifriger Grüner meinte, mich bei rot über die Ampel fahren gesehen zu haben. An einem Werktag um 7.30 Uhr. Es war keine Ampel, an der das geblitzt wird. Der Grüne meinte eben nur, das gesehen zu haben, hat sich ein Kennzeichen gemerkt oder aufgeschrieben (was weiß ich - ich war's ja nicht) und ich bekam ne Anzeige. Ich hab Einspruch eingelegt und einen Ausdruck meiner nicht manipulierbaren Zeiterfassung im Büro für diesen Tag (ich war wie immer schon um 6.20 Uhr im Büro) vorgelegt und gleichzeitig erklärt, dass nur ich und niemand anders mein Auto fährt. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass das Verfahren "auf Kosten der Staatskasse" (oder wie das eben heisst) eingestellt wurde.


Ich war das wirklich nicht und der Grüne ist hoffentlich in der Zwischenzeit Kunde bei Fielmann geworden...

gib das ding deinem rechtschutzanwalt...

Verfasst: Sa 22.02.03 01:45
von obelix
spart viel nerven:-)


obelix