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-= Drehstäbe =- [Vs.] -= TÜV =-
Verfasst: So 23.02.03 17:25
von Micha
Bau meiner Freundin mim KFZ-ler 40 mm Federn vorne ein.
Je nachdem wies aussieht wollten wir die Drehstäbe angleichen.
Muss DAS dann vom TÜV auch eingetragen werden oder sacht der da nix ?!?
Thx 4 answer...!
die wird mit den Federn eingetragen ...
Verfasst: So 23.02.03 17:32
von Aron
moin...
bei mir hat immer in den Fahrzeugscheinen gestanden "hinten geänderte
Drehstabeinstellung" eventuell misst er die Höhe Bördelkante-Radnabe
mfG,,,Aron
re: die wird mit den Federn eingetragen ...
Verfasst: So 23.02.03 17:37
von Micha
Hmmmm,
d.h. - des is ne Art Grauzone ?!?
Sie hat ca. 8-9 cm von Reifenlauffläche bis Kante Kotflügel...
Was is denn in etwa minimum bevor der Reifen anschlägt ?
Vorne sinds 10 cm (deshalb 40 mm) Federn - müsste ja ohne Karosseriearbeiten gehen, oder ?
re: die wird mit den Federn eingetragen ...
Verfasst: So 23.02.03 17:44
von Aron
also die Höhe wird immer zur Radlitte eingetragen , weil es ja verschiedene
Reifengrößen/Tolleranzen gibt
das mit dem Reifenplatz zur Bördelkante hat wenig zu sagen
weil das Fahrzeug mit dem vollem Gewicht auf 2 diagonale Räder gestellt
wird (beim Tüv) und da geht er eh in der Regel bis zum Federwegsbegrenzer
also ob der nun beim Stand schon aufliegt ist egal , jedoch sollte sichergestellt
sein das er bei voll eingefedert mindestens 8mm Platz zum Blech hat,
das Rad muß hinterm Blech verschwinden können,
am besten mal 6 Leute hinten rein und dann nochmal angucken , das
kommt der Tüv-Belastung gaz nah :-)
ansonsten was unter die Serienfederwegsbegrenzer unterlegen , aber
zu geringer Federweg macht die Seriendämpfer schnell kaputt
weil er dann viel stärker nachscwingt und stärker dämpfen muß
mfG,,,Aron