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-= Drehstäbe =- [Vs.] -= TÜV =-

Verfasst: So 23.02.03 17:25
von Micha
Bau meiner Freundin mim KFZ-ler 40 mm Federn vorne ein.


Je nachdem wies aussieht wollten wir die Drehstäbe angleichen.


Muss DAS dann vom TÜV auch eingetragen werden oder sacht der da nix ?!?


Thx 4 answer...!

die wird mit den Federn eingetragen ...

Verfasst: So 23.02.03 17:32
von Aron
moin...


bei mir hat immer in den Fahrzeugscheinen gestanden "hinten geänderte


Drehstabeinstellung" eventuell misst er die Höhe Bördelkante-Radnabe


mfG,,,Aron

re: die wird mit den Federn eingetragen ...

Verfasst: So 23.02.03 17:37
von Micha
Hmmmm,


d.h. - des is ne Art Grauzone ?!?


Sie hat ca. 8-9 cm von Reifenlauffläche bis Kante Kotflügel...


Was is denn in etwa minimum bevor der Reifen anschlägt ?


Vorne sinds 10 cm (deshalb 40 mm) Federn - müsste ja ohne Karosseriearbeiten gehen, oder ?

re: die wird mit den Federn eingetragen ...

Verfasst: So 23.02.03 17:44
von Aron
also die Höhe wird immer zur Radlitte eingetragen , weil es ja verschiedene


Reifengrößen/Tolleranzen gibt


das mit dem Reifenplatz zur Bördelkante hat wenig zu sagen


weil das Fahrzeug mit dem vollem Gewicht auf 2 diagonale Räder gestellt


wird (beim Tüv) und da geht er eh in der Regel bis zum Federwegsbegrenzer


also ob der nun beim Stand schon aufliegt ist egal , jedoch sollte sichergestellt


sein das er bei voll eingefedert mindestens 8mm Platz zum Blech hat,


das Rad muß hinterm Blech verschwinden können,


am besten mal 6 Leute hinten rein und dann nochmal angucken , das


kommt der Tüv-Belastung gaz nah :-)


ansonsten was unter die Serienfederwegsbegrenzer unterlegen , aber


zu geringer Federweg macht die Seriendämpfer schnell kaputt


weil er dann viel stärker nachscwingt und stärker dämpfen muß





mfG,,,Aron