Wie groß sollte der Abstand von Auto zum Boden sein lt. TÜV? (o.t)

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten

Andi205
Lenkradbeißer
Beiträge: 224
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Lohr

re: Wie groß sollte der Abstand von Auto zum Boden sein lt. TÜV? (o.t)

Beitrag von Andi205 » Sa 01.03.03 23:36

kein Text

Andi205
Lenkradbeißer
Beiträge: 224
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Lohr

re: Wie groß sollte der Abstand von Auto zum Boden sein lt. TÜV? (o.t)

Beitrag von Andi205 » Sa 01.03.03 23:40

Jetzt aber.


Also so weit ich informiert bin, müssen es bei jedem tüv 11cm sein(Boden-Fester spoiler). Bei beweglichen Lippen können es zwischen 6 und 9 cm sein. Weiß ich nicht genau. Die Unterkante vom Nummernschild sollte 20cm hoch sein und ein gewisser Punkt im Scheinwerfer bei 50cm. Jedoch gibt es den einen oder anderen Prüfer (bei uns) dem die Regeln ziemlich egal sind. Da bekommt man alles eingetragen.


Gruß Andi

106 Flitzer

Ich frag nur weil...

Beitrag von 106 Flitzer » So 02.03.03 01:03

ich hab den 106 Rallye mit der Lester-Lippe (Weichplastik) drunter. Und hau jetzt 60er Fahrwerk rein. Wenn der vorgrschriebene Bodenabstand bleibt, brauch ich die Lippe nicht eintragen.


Oder weisst du was anderes?


Gruß


Flitzer

Red Runner
TÜV-Knutscher
Beiträge: 2996
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

dazu gibt es kein Gesetz

Beitrag von Red Runner » So 02.03.03 14:15

sondern nur eine Richtlinie. Nach dieser Richtlinie müssen 8cm bei starren und 7cm bei weichen Teilen bleiben (oder warens 9 und 8cm?). Allerdings wird in Verbindung mit manchen Fahrwerken (zB KW) diese Richtlinie zum Gegenstand des Teilegutachtens.


Greetz


RR

Antworten