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@flowmaxx
Verfasst: Mi 12.03.03 20:41
von forrest
jetzt sind die reifen ja schon bischen älter in der bescheinigung. welche kann man den jetzt nehmen?ich weiß langsam nerve ich, doch dann kann ich mir schon morgen die reifen besorgen...
danke
forrest
re: @flowmaxx
Verfasst: Mi 12.03.03 20:47
von XenonShock
was meinst du? Hesteller ? das is frei wählbar is nicht mehr pflicht sich da zu binden nur die größe muß stimmen.
re: @flowmaxx
Verfasst: Mi 12.03.03 21:50
von forrest
in dieser unbedenklichkeitsbescheinigung steht doch aber was von 8mm, die mindestens zum hinterachslängsträger eingehalten werden müssen.
deshalb habe ich zur sicherheit nochmal nachgefragt. nicht das ich mir morgen neue reifen aufziehen lasse und die dann aber diese 8mm unterschreiten!
>was meinst du? Hesteller ? das is frei wählbar is nicht mehr pflicht sich da zu binden nur die größe muß stimmen.