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Habe es EN (o.t)

Verfasst: Mo 24.03.03 00:21
von Michael

$%?§$& Habe es ENDLICH geschafft Bilder zu machen (o.t)

Verfasst: Mo 24.03.03 00:24
von Michael

freut mich!

Verfasst: Mo 24.03.03 06:56
von funkykowal
cool, endlich geschafft, was? hehe


hast du für die ganze zeit eine ersatzwagenentschädigung bekommen?

re: freut mich!

Verfasst: Mo 24.03.03 09:44
von Michael
schön wärs gewesen, hatte nur zwei Wochen nen Smart, aber das war cool die gehen richtig gut die Dinger.


Micha

he??

Verfasst: Mo 24.03.03 10:02
von funkykowal
nur 2 wochen geld für ohne auto, aber in wirklichkeit 2 monate ohne auto? dann gehe mal schnell zum anwalt, adac oder so. du hast anspruch auf die ganze zeit, die du ohne auto verbringst! kein scherz! und ich bekomme 10 % von dem was du jetzt noch kriegst, k? *G*

nachtrag

Verfasst: Mo 24.03.03 10:03
von funkykowal
und höre nicht auf die gegnerische versicherung, die wollen dir sowieso so wenig wie möglich zahlen!

re: he??

Verfasst: Mo 24.03.03 10:07
von Michael
>nur 2 wochen geld für ohne auto, aber in wirklichkeit 2 monate ohne auto? dann gehe mal schnell zum anwalt, adac oder so. du hast anspruch auf die ganze zeit, die du ohne auto verbringst! kein scherz! und ich bekomme 10 % von dem was du jetzt noch kriegst, k? *G*


wo steht das geschrieben. (Schwarz auf Weiß)


Micha

bei der regulierung gilt eine regel!

Verfasst: Mo 24.03.03 10:35
von funkykowal
und die lautet: du sollts nicht schlechter stehen, wie vorher (finanziel)! das ist wirklich so, und die gegnerische versicherung hat dir nur 2 wochen ersatzwagen bezahlt? selbst das ist bei einem normallen verkehrsunfall zu wenig.


die zahlen imme 14 tage, aber:!!! beispiel


unfall am 1.1.


gutachter ist fertig am 5.1


du hast 4 tage zeit um dir das angebot der versicherung zu überlegen


eingang bei der versicherung am 10.1


und dann noch die 14 tage frist. es ist jetzt aber 24.1


dir entgehen 10 tage entschädigung in diesem fall.


und bei deinem unfall sind es vielmehr. dir steht eine entschädigung zu, vom tag des unfalls, bis zu dem tag, an dem du den wagen wieder nutzen kannst. und das sind auf jeden fall mehr, wie die 14 tage.


nachtrag: habe gerade meinen anwalt angerufen, und er meinte, daß es zwar kein haftplichtschaden ist, aber diese 2 wochen würden ihm suspekt vorkommen, und daß ich in diesem fall auf die unterstützung der rechtschutzversicherung rechnen kann. ich solle die anshcreiben und verlangen, warum die nicht mehr wie die 2 wochen zahlen wollen, die wollten doch schließlich, daß der wagen repariert wird.


also kopf hoch man! gehe dagegen an. frage einen anwalt, ich lann dir adac ampfehlen. denkst du bitte an meine 10 % beteiligung? ,)

re: bei der regulierung gilt eine regel!

Verfasst: Mo 24.03.03 10:45
von Michael
werd mal horchen was mein Anwalt sagt.


Micha

Theorie und Praxis

Verfasst: Mo 24.03.03 18:56
von Frank309
gehen leider weit auseinander.


>und die lautet: du sollts nicht schlechter stehen, wie vorher (finanziel)!


das ist wirklich so, ...


Ja? Ich hab nur eingebüßt, weil ich nen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Für das Geld was ich gekriegt habe krieg ich nie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.


MfG Frank