Seite 1 von 3

Unterbodenbeleuchtung verboten???

Verfasst: So 30.03.03 19:29
von GTtownraser
Hi Leute.


Kann mir jemand sagen in welchem Gesetzbuch steht das die Unterbodenbeleuchtung verboten ist? Ich konnte bis jetzt noch nichts finden. Ich will mir demnächst eine Unterbodenbeleuchtung drunterbauen aber vorher hätte ich gern gewusst aus welchem Grund es verboten ist.


Danke im voraus!





Gruß GTownraser

lenkt den verkehr ab!! (o.t)

Verfasst: So 30.03.03 19:30
von pongi
kein Text

re: lenkt den verkehr ab!! (o.t)

Verfasst: So 30.03.03 19:31
von GTtownraser
Ich will wissen wo das Steht? So bringt mir das nichts.

$49a STVZO

Verfasst: So 30.03.03 19:38
von Red Runner
Moin!


Im o.g. Paragraphen steht: " An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."


Auf gut deutsch heißt das, dass alles, was leuchtet, solange verboten iss, bis es ausdrücklich erlaubt ist. Letzteres ist bei einer Unterbodenbeleuchtung nicht der Fall.


Greetz


RR





>Hi Leute.


>Kann mir jemand sagen in welchem Gesetzbuch steht das die Unterbodenbeleuchtung verboten ist? Ich konnte bis jetzt noch nichts finden. Ich will mir demnächst eine Unterbodenbeleuchtung drunterbauen aber vorher hätte ich gern gewusst aus welchem Grund es verboten ist.


>Danke im voraus!


>


>Gruß GTownraser

ich will wissen wo das steht? STVZO müßte man wissen wenn man den FS hat (o.T.)

Verfasst: So 30.03.03 19:41
von Günter
>Ich will wissen wo das Steht? So bringt mir das nichts.

re: $49a STVZO

Verfasst: So 30.03.03 19:44
von GTtownraser
Danke aber ich werde mir trotzdem diese Unterbodenbeleuchtung montieren. Mr ist das völlig egal ob ich angehalten werde oder nicht. Die Bullen interessieren mich nicht. Sind doch soweiso alle ******!!!


Gruß GTownraser








>Moin!


>Im o.g. Paragraphen steht: " An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."


>Auf gut deutsch heißt das, dass alles, was leuchtet, solange verboten iss, bis es ausdrücklich erlaubt ist. Letzteres ist bei einer Unterbodenbeleuchtung nicht der Fall.


>Greetz


>RR


>


>>Hi Leute.


>>Kann mir jemand sagen in welchem Gesetzbuch steht das die Unterbodenbeleuchtung verboten ist? Ich konnte bis jetzt noch nichts finden. Ich will mir demnächst eine Unterbodenbeleuchtung drunterbauen aber vorher hätte ich gern gewusst aus welchem Grund es verboten ist.


>>Danke im voraus!


>>


>>Gruß GTownraser

Du hast sie doch nicht alle! (o.t)

Verfasst: So 30.03.03 19:45
von Martin
kein Text

da sieht man welch Geistes Kind Du bist (o.T.)

Verfasst: So 30.03.03 19:46
von Günter
>Danke aber ich werde mir trotzdem diese Unterbodenbeleuchtung montieren. Mr ist das völlig egal ob ich angehalten werde oder nicht. Die Bullen interessieren mich nicht. Sind doch soweiso alle ******!!!


>Gruß GTownraser


>


>>Moin!


>>Im o.g. Paragraphen steht: " An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."


>>Auf gut deutsch heißt das, dass alles, was leuchtet, solange verboten iss, bis es ausdrücklich erlaubt ist. Letzteres ist bei einer Unterbodenbeleuchtung nicht der Fall.


>>Greetz


>>RR


>>


>>>Hi Leute.


>>>Kann mir jemand sagen in welchem Gesetzbuch steht das die Unterbodenbeleuchtung verboten ist? Ich konnte bis jetzt noch nichts finden. Ich will mir demnächst eine Unterbodenbeleuchtung drunterbauen aber vorher hätte ich gern gewusst aus welchem Grund es verboten ist.


>>>Danke im voraus!


>>>


>>>Gruß GTownraser

re: $49a STVZO

Verfasst: So 30.03.03 19:50
von Hiob317
>Danke aber ich werde mir trotzdem diese Unterbodenbeleuchtung montieren. Mr ist das völlig egal ob ich angehalten werde oder nicht. Die Bullen interessieren mich nicht. Sind doch soweiso alle ******!!!


>Gruß GTownraser


>


>>Moin!


>>Im o.g. Paragraphen steht: " An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."


>>Auf gut deutsch heißt das, dass alles, was leuchtet, solange verboten iss, bis es ausdrücklich erlaubt ist. Letzteres ist bei einer Unterbodenbeleuchtung nicht der Fall.


>>Greetz


>>RR


>>


>>>Hi Leute.


>>>Kann mir jemand sagen in welchem Gesetzbuch steht das die Unterbodenbeleuchtung verboten ist? Ich konnte bis jetzt noch nichts finden. Ich will mir demnächst eine Unterbodenbeleuchtung drunterbauen aber vorher hätte ich gern gewusst aus welchem Grund es verboten ist.


>>>Danke im voraus!


>>>


>>>Gruß GTownraser





hast du was gegen meinen onkel, oder was???????


oder hast du was gegen meine volleyballkollegen(5 davon sind polizisten)????????


Aber wiedso antworte ich denn überhaupt.. so leute wie du sind eines gedanken nicht würdig....


Tobias

Stil ist Glückssache. Manche werden halt vom Pech verfolgt (o.t.)

Verfasst: So 30.03.03 19:58
von Olinger
kein Text